
Beerdigung in Rain: So steht der Stadtrat zu den Ereignissen

Plus Die Entscheidung von Bürgermeister Karl Rehm, die Beerdigung mit 100 Gästen nicht mit Polizeigewalt aufzulösen, ist nun auch Thema im Rainer Stadtrat.

Die Beerdigung in Rain mit rund 100 Gästen - sie war nun auch Thema im Rainer Stadtrat. Das Gremium bezog Stellung zur Entscheidung von Bürgermeister Karl Rehm, der Veranstaltung trotz der Corona-Regeln eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Dabei zeigte sich ein klares Bild.
Der Stadtrat spracht sich einhellig für die Entscheidung des Stadtchefs aus, die Beerdigung am Freitag mit über 100 Teilnehmern aus dem ganzen Bundesgebiet auf dem Rainer Friedhof nicht mit Polizeigewalt aufzulösen, sondern stattfinden zu lassen. Rehm hatte dies nicht zuletzt auf dringende Bitte der PI Rain und auf Anraten des Polizeipräsidiums Schwaben Nord in Augsburg getan.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Die Angehörigen haben die anderen Trauergäste, welche z. Teil aus ganz Deutschland angereist waren, über Zeitpunkt und Ort der Beerdigung informiert, bzw. eingeladen. Wir haben eine Pandemie!!
Die Trauerfeier hätte in diesem Ausmaß erst gar nicht beginnen dürfen. Sowohl der Bürgermeister wie auch die Polizei mussten damit rechnen, dass die Corona-Auflagen nicht eingehalten würden (Da im Vorfeld 2mal eine beantragte Ausnahmegenehmigung abgelehnt wurde, war "Der Verdacht da, dass es mehr werden könnten"). Nachdem die Begrenzung von 25 Personen drastisch überschritten wurde, hätte man einschreiten bzw. die Trauerfeier auflösen müssen, die Personalien der Teilnehmer feststellen und entsprechende Strafen verhängen. Die Teilnehmer haben vorsätzlich und grobfahrlässig gehandelt. Hoffentlich waren keine Teilnehmer mit einem Corona-Virus infiziert!! Falls doch sollten sie ihre Behandlungskosten selbst bezahlen müssen, da sie vorsätzlich und grob fahrlässig gehandelt haben. Warum soll die Allgemeinheit dafür herhalten?
In Heilbronn, Berlin, Dortmund wurden Trauerfeiern und auch Hochzeiten auflöst.
Ich verstehe Herrn Rößle nicht!! Wie kann man Verständnis für die Entscheidung einer nachträglichen Genehmigung haben? Da die Feier ohne Genehmigung begann, kann man doch sehr wohl die Teilnehmer rechtlich belangen. Ich denke nicht, dass im Ermessen des Landrates bzw. des Bürgermeisters liegt. Wenn man so einfach gegen Gesetze verstoßen darf, braucht man keine und jeder macht was er will.
Man hätte ohne weiteres nach dem Event die Beteiligten zur Seite und ihre Personalien aufnehmen können. Da muss man keine Beerdigung auflösen. Kommt jetzt keiner drauf. Vielleicht in paar Wochen dann.
Warum wollen Sie die Polizei mit der Aufnahme und Verfolgung von 100 Trauergästen beauftragen? Die 100 Trauergäste hätten sich auch teilweise vor dem Friedhof aufhalten können und die Trauerfeier über Lautsprecher verfolgen. Die Anreise der Trauergäste ist nicht verboten.