
Beerdigung mit 100 Gästen: Rainer Bürgermeister wird beleidigt

Plus Rains Bürgermeister Karl Rehm berichtet von teils heftigen Reaktionen nach seiner Ausnahmegenehmigung für eine Beerdigung mit 100 Gästen.

Karl Rehm klingt immer noch mitgenommen von den Ereignissen des Wochenendes. Seine Ausnahmegenehmigung für eine Beerdigung mit gut 100 Trauergästen auf dem Rainer Stadtfriedhof, hatte dem Bürgermeister viel Solidaritätsbekundungen in seiner Hauspost eingebracht – aber auch viel Ablehnung, bis hin zu Rücktrittsforderungen und Beleidigungen.
Nein, mit der bloßen Menge an Rückmeldungen hätte er nie und nimmer gerechnet, sagt Rehm. Und die seien nach Bekanntwerden der Beerdigung einer Mitte-20-Jährigen auf dem Stadtfriedhof auf allen Kanälen erfolgt: Internet, Post, Telefon. Teils gehe es dabei auch ums Eingemachte der übleren Sorte: Aufrufe seien gestartet worden, man möge doch nach Rain kommen – dort würden „Partys mit 100 Gästen“ erlaubt, wie es Rehm zitiert. Beleidigungen seien gefallen, mittlerweile habe er, sagt Rehm, seine private Facebook-Seite gesperrt, seine Frau habe nachgezogen, nachdem auch hier die Kommentierungen keinen Halt gemacht hätten.
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Die Diskussion ist geschlossen.
"Am Freitagnachmittag waren nach Angaben Rehms etwa 100 Trauergäste – „teils aus dem ganzen Bundesgebiet“ – nach Rain gekommen, um eine junge Frau zu Grabe zu tragen. Zuvor habe deren Familie versucht, eine Ausnahmegenehmigung in Bezug auf die wegen der Corona-Auflagen geltende Maximalzahl an Teilnehmern zu erwirken. „Ich habe das zweimal abgelehnt“, erklärt Rehm. "
Kurz:
- die Gäste wurden in Kenntnis der zweimal abgelehnt Ausnahme Genehmigung trotzdem eingeladen,
- Bürgermeister und Polizei haben aufgrund der geschaffenen Fakten dann kapituliert und dem Personen zu 100% nachgegeben.
Fazit: Nicht fragen, einfach machen. Und wenn dann der Amtmann kommt, mit möglichst viel Leuten nicht deeskalierend vor Ort sein und einschüchtern. Ist das etwa die Zukunft? Denn das ist genau was man immer wieder beobachtet. Sich nicht an Regeln halten, beleidigen und aggressiv auftreten und so das Ziel erreichen. Leider ein Erfolgskonzept.
Schwache Leistung. Ich werfe einmal den Rücktritt in den Raum.
"trotzdem eingeladen"
Zu einer Trauerfeier wird man nicht eingeladen, man geht hin. Somit wussten die Angehörigen nur in etwa wie viele Trauernde kommen.
Wenn über 100 Trauernde aus dem ganzen Bundesgebiet kommen, spricht vieles dafür, dass die Angehörigen nicht über die Anzahl bescheid gewusst haben. Insbesondere wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragt hatten. Nach der Ablehnung hat es bestimmt die Möglichkeiten und die Zeit gegeben, diese Trauernden zu informieren, dass eine Trauerfeier aktuell im "Clan"kreis nicht möglich ist. Die Nachricht vom Sterbefall hat sich schließlich auch gut und schnell verbreitet. Man kann durchaus Trauergäste AUSladen.
Abgesehen ob die Angehörigen wussten wieviele kommen oder nicht ... es gibt die Beschränkung. Dann heißt es eben draußen bleiben ....
Wenn von bestimmten Personen einfach Fakten geschaffen werden, sich uneinsichtig zeigen, ist es absolut nicht nachvollzeihbar, wie dann dies nachträglich legitimiert wird. Somit kein Bußgeld verhängt werden kann.
Zu Peter B.:
"Zu einer Trauerfeier wird man nicht eingeladen,
man geht hin."
Ja so ist das - auf Grund einer Eingebung des
Heiligen Geistes oder gar auch zufällig finden sich
über hundert Personen einem bestimmten Freitag-
nachmittag zu einer bestimmten Uhrzeit zu einer
besstimmten Beerdigung in Rain am Lech ein .......
Und von den Corona-Beschränkungen hat man
noch nie was gehört ....
.
.
Das Resümee der Publikationen
"Trauerfeier mit über hundert Besuchern in Rain genehmigt"
(donau-ries.aktuell.de vom 06.02.)
"Trotz Corona-Regeln: 100 Gäste auf Beerdigung in Rain"
(AZ vom 07.02.)
"Beerdigung mit 100 Teilnehmern wirft Frage auf"
(AZ vom 07.02)
und inbesondere dieses (nur im Lokalteil Donauwörth
aufgefundenen) Artikels
ist doch wohl wie folgt zutreffend:
Sowohl der Bürgermeister wie auch die Polizei mussten
damit rechnen, dass die Corona-Auflagen nicht eingehalten
würden ("Der Verdacht war im Vorfeld da, dass es mehr
werden könnten")
.
Dennoch hat sich der Bürgermeister nicht auf die zu erwar-
tende Situation eingestellt und sich nicht beim zuständigen
Landratsamt kundig gemacht, wie ggf. zu verfahren sei
(u.a. ob er überhaupt befugt ist, rechtswirksam eine sog.
Ausnahmegenehmigung zu erteilen) und die Polizei hat
es anscheinend dennoch nicht für erforderlich gehalten
(im Hinblick auf eine zu erwartende "Ausnahmegenehmigung
des Bürgermeisters?) Vorkehrungen für eine Personalienfest-
stellung (als Voraussetzung für eine nachträgliche Ahndung
zu ewartender Verstöße gegen die Corona-Auflagen) zu treffen.
Die "Einen" haben es wohl darauf angelegt und die "Anderen"
haben dies zugelassen .......
(Nachtrag: Der Einwand, man habe die Trauerfeier doch nicht
gewaltsam auflösen können (selbstverständlich nicht)
venebelt doch nur den o.a. Sachverhalt)
.