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Foto: Tom Pischell, dpa (Symbolbild)
Foto: Tom Pischell, dpa (Symbolbild)

Die Kombination einer Gas- oder Pelletheizung mit einer Solarthermie-Anlage bietet viele Vorteile – und wird auch vom Staat gefördert.

Energiekolumne
21.07.2021

Die Kraft der Sonne liefert auch warmes Wasser

Von Martin Sambale

Stromerzeugung mit Photovoltaik ist inzwischen weit verbreitet. Doch da geht noch mehr. Eine Solarthermie-Anlage kann die Heizung kräftig unterstützen und wird sogar gefördert.

Wenn über die Nutzung der Sonnenenergie gesprochen wird, geht es heute meist um die Solarstromgewinnung mithilfe von Photovoltaikanlagen. Dass mit der Kraft der Sonne auch sehr effizient und klimafreundlich Warmwasser erzeugt und bei entsprechender Anlagengröße die Heizung spürbar unterstützt werden kann, ist etwas in Vergessenheit geraten. Vom Staat gibt es dafür attraktive Zuschüsse von 30 Prozent der Investitionskosten. Unbedingt über den Einbau einer Solarwärme-Anlage (auch Solarthermie-Anlage) nachdenken sollten Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die ihre alte Heizung austauschen wollen und nicht auf erneuerbare Energien umstellen können oder wollen.

Solarthermie-Anlage: Für Gas-Hybrid-Heizung gibt es Zuschüsse

Eine Förderung für die Heizungserneuerung mit Erdgas gibt es lediglich in der Kombination mit erneuerbaren Energien. Hier bietet sich insbesondere die Solarthermie an. Bei einer solchen sogenannten Gas-Hybrid-Heizung übernimmt der Staat nicht nur 30 Prozent der förderfähigen Kosten für die Solarthermie, sondern gleichzeitig auch noch 30 Prozent für die neue Gasbrennwertheizung, einschließlich der Ausgaben für weitere Investitionen wie Speicher, neue Heizkörper und hydraulischen Abgleich.

Wird der alte Ölheizkessel durch eine moderne Gasbrennwert-Heizung in Kombination mit Solarthermie ersetzt, sind es sogar 40 Prozent Zuschuss für das gesamte Paket. Voraussetzung in beiden Fällen: Die thermische Leistung des regenerativen Wärmeerzeugers, also der Solaranlage, muss mindestens 25 Prozent der Heizlast des Gebäudes betragen. Eine solche Anlage sorgt nicht nur von April bis September komplett für die Warmwasserproduktion, sondern unterstützt in der Übergangszeit auch spürbar die Heizung.

Heizungserneuerungen mit Öl werden weniger gefördert

Bei Gasheizungen wird noch eine Option angeboten: Wird die neue Heizungsanlage „renewable-ready“ installiert, sprich für die spätere Kombination mit Solarthermie vorbereitet, erhält man 20 Prozent Förderung bei der Heizungserneuerung. Allerdings muss dann spätestens zwei Jahre nach Installation der Gasbrennwertheizung die Solarthermie-Anlage eingebaut werden – andernfalls wird die Förderung zurückverlangt.

Schlechter sieht es dagegen für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer aus, die im Rahmen der Heizungserneuerung weiterhin auf Öl setzen. Hier fördert der Staat nur die Installation der solarthermischen Anlage mit 30 Prozent, nicht aber die Heizungserneuerung. Da aus Gründen des Klimaschutzes die Zukunft weder den Öl- noch den Gasheizungen gehören wird, fördert der Staat Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien – und in der Kombination damit auch die Solarwärmeanlagen – deutlich besser.

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Sinnvolle Lösung: Solaranlage in Kombination mit Pelltes und Solarthermie

Die höchste Förderung mit 45 Prozent gibt es beim Austausch einer alten Ölheizung durch ein Heizsystem, das komplett auf erneuerbaren Energien basiert, wie eine Pelletheizung oder eine Wärmepumpe. Wird gleichzeitig auch noch eine Solarthermie-Anlage installiert, übernimmt der Staat auch für die Solaranlage 45 Prozent der Kosten. Wurde im Vorfeld ein individueller Sanierungsplan erstellt, erhöhen sich die Fördersätze um fünf Prozent. Somit winken für Holzpelletheizungen mit Solaranlage Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der Kosten.

Ganz abgesehen von den hohen Fördergeldern ist die Kombination Pellets und Solarthermie eine sinnvolle Lösung. Durch die Solaranlage kann die Pelletheizung im Sommerbetrieb teilweise pausieren und vermeidet so einen weniger effizienten Teillastbetrieb. Wichtig: Der Förderantrag muss unbedingt vor Auftragsvergabe und Umsetzung der Maßnahme gestellt werden, und zwar beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Der Autor Martin Sambale ist Geschäftsführer des Energie- und Umweltzentrums Allgäu, kurz eza!

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