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Bürgergeld 2026: Wann ist die Auszahlung? Alle Termine im Überblick

Grundsicherung

Bürgergeld 2026: Wann ist die Auszahlung? Alle Termine im Überblick

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    Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger müssen sparsam mit ihrem Geld umgehen und haben am Monatsende oft nur noch wenig finanzielle Mittel. Daher ist es wichtig zu wissen, wann die Sozialleistung ausgezahlt wird.
    Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger müssen sparsam mit ihrem Geld umgehen und haben am Monatsende oft nur noch wenig finanzielle Mittel. Daher ist es wichtig zu wissen, wann die Sozialleistung ausgezahlt wird. Foto: Rick H., stock.adobe.com (Symbolbild)

    Das Bürgergeld hat im Jahr 2023 Hartz IV abgelöst und unterstützt laut der Bundesregierung seitdem Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen decken können. Nach viel Kritik und Reformüberlegungen steht die Sozialleistung nun etwa drei Jahre nach ihrer Einführung selbst kurz vor dem Aus. Ab dem 1. Juli 2026 wollen Union und SPD eine neue Grundsicherung für Arbeitssuchende einführen. Bis zum Inkrafttreten dürften sich Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger trotzdem fragen, wann sie 2026 mit dem Geld auf ihrem Konto rechnen können. Alle Auszahlungstermine im Überblick.

    Übrigens: Seit dem 1. Januar 2026 kann Bürgergeld nicht mehr ohne Bankkonto ausgezahlt werden. Das dazu nötige Scheckverfahren wird von der Postbank nämlich nicht mehr angeboten.

    Bürgergeld-Auszahlung 2026: Wann wird das Geld von Januar bis Dezember überwiesen?

    Dem Bürgergeld kommt eine bedarfsdeckende Funktion zur Sicherung des Lebensunterhalts zu. Deshalb muss die Leistung Berechtigten laut einem Bürgergeld-Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Monatsanfang gutgeschrieben werden. Der Betrag wird dabei monatlich im Voraus gezahlt. Dem Merkblatt zufolge soll das zuständige Jobcenter das Geld so überweisen, dass es Empfängerinnen und Empfängern „einen Kalendertag vor dem Monat, für den es gezahlt wird, zur Verfügung“ steht.

    Heißt: Das Bürgergeld wird meist am letzten Werktag des Vormonats auf dem Konto gutgeschrieben. Dabei gilt der Samstag nicht als Werktag, Sonntage und gesetzliche Feiertage fallen ebenso nicht unter den Begriff. Für das Jahr 2026 ergeben sich somit folgende Auszahlungstermine:

    • Januar: Dienstag, 30. Dezember 2025
    • Februar: Freitag, 30. Januar 2026
    • März: Freitag, 27. Februar 2026
    • April: Dienstag, 31. März 2026
    • Mai: Donnerstag, 30. April 2026
    • Juni: Freitag, 29. Mai 2026
    • Juli: Dienstag, 30. Juni 2026
    • August: Freitag, 31. Juli 2026
    • September: Montag, 31. August 2026
    • Oktober: Mittwoch, 30. September 2026
    • November: Freitag, 30. Oktober 2026
    • Dezember: Montag, 30. November 2026

    Bürgergeld: Wer hat Anspruch auf die Sozialleistung?

    Das Bürgergeld soll ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern und steht daher laut der BA Menschen zu, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Um Anspruch zu haben, müssen Empfängerinnen und Empfänger mindestens 15 Jahre alt sein und dürfen das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben. Sie müssen ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und pro Tag mindestens drei Stunden arbeiten können.

    Wenn Betroffene nicht erwerbsfähig sind, können sie Bürgergeld trotzdem erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das betrifft zum Beispiel die Kinder von Menschen, die Bürgergeld beziehen.

    Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) können auch Menschen, die einer Beschäftigung nachgehen, die Leistung bekommen. Sie können Bürgergeld beantragen, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken. In diesem Fall wird von aufstockendem Bürgergeld gesprochen.

    Bürgergeld 2026: Wie hoch ist der Regelsatz?

    Das Bürgergeld wurde laut der Bundesregierung zuletzt im Januar 2024 stark erhöht. Damals ist der Regelsatz um etwa zwölf Prozent gestiegen. Je nach Bedarfsstufe bedeutete das ein Plus von 39 Euro bis 61 Euro. Im Jahr 2025 gab es keine Anpassung, da die Inflation weniger stark gestiegen ist als in den Vorjahren angenommen und das Bürgergeld laut der Bundesregierung „rein rechnerisch“ hätte sinken müssen. Das gilt auch für 2026, weshalb das Bundeskabinett wieder eine Nullrunde beschlossen hat.

    So hoch ist das Bürgergeld 2026 pro Monat:

    • Regelbedarfsstufe 1 (Alleinstehende/Alleinerziehende): 563 Euro
    • Regelbedarfsstufe 2 (Paare je Partner oder Bedarfsgemeinschaft): 506 Euro
    • Regelbedarfsstufe 3 (Volljährige in Einrichtungen): 451 Euro
    • Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis 17 Jahre): 471 Euro
    • Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von 6 bis 13 Jahre): 390 Euro
    • Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis 5 Jahre): 357 Euro

    Neben dem Regelsatz übernimmt das Jobcenter laut dem BMAS auch die Kosten für Unterkunft und Heizung, solange sie angemessen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zudem ein Anspruch auf bestimmte Mehrbedarfe bestehen – etwa bei Alleinerziehenden, Schwangerschaft, einer Behinderung oder auch wenn eine besondere Ernährung nötig ist.

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