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Kürzungen beim Bürgergeld: Sollten die schärferen Sanktionen nicht für alle gelten?

Grundsicherung

Kürzungen beim Bürgergeld: Sollten die schärferen Sanktionen nicht für alle gelten?

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    Keine Sanktionen für Bürgergeld-Familien? Die Grünen haben eine entsprechende Forderung kommuniziert.
    Keine Sanktionen für Bürgergeld-Familien? Die Grünen haben eine entsprechende Forderung kommuniziert. Foto: K-FK, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Die geplante Bürgergeldreform hat eine neue Grundsicherung zum Ziel, die vor allem mit schärferen Sanktionen auffallen soll. So soll das Fernbleiben bei zwei Jobcenter-Terminen mit einer Leistungsminderung von 30 Prozent bestraft werden, wie die Tagesschau berichtete. Wer den dritten Termin verpasst, soll laut der geplanten Reform mit einer kompletten Streichung des Regelsatzes rechnen müssen. Bislang gilt im Rahmen der Wachstumsinitiative der Bundesregierung die Regelung, dass Empfängerinnen und Empfänger, die eine zumutbare Arbeit oder einen Ausbildungsplatz ablehnen, mit einer Leistungsminderung von 30 Prozent sanktioniert werden.

    Schon jetzt trifft die Sanktionierung von Bürgergeld-Berechtigten oft nicht nur diese selbst, sondern auch ihre Kinder. Das Arbeitsministerium gab diesbezüglich eine Statistik bekannt, die eine Partei zu einer Forderung veranlasste.

    Bürgergeld: Wie viele Kinder sind von Sanktionen betroffen?

    In Deutschland leben Tausende Kinder in Bürgergeld-Familien, in denen die Leistung wegen Meldeversäumnissen oder Pflichtverletzungen gekürzt wurde. Das Arbeitsministerium gab laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf Anfrage der Grünen-Fraktion bekannt, dass 2024 knapp 16.800 Minderjährige in 8300 Haushalten von derartigen Sanktionen betroffen waren.

    Ein drastischer Anstieg: Im Vorjahr hatte das Arbeitsministerium in diesem Zuge etwa 5400 Minderjährige weniger registriert. Besonders häufig sind die Kinder von Alleinerziehenden (3700) betroffen. Durchschnittlich wurde das Bürgergeld in den sanktionierten Haushalten um 63 Euro gekürzt.

    Bürgergeld-Sanktionen: Was fordern die Grünen?

    Vor dem Hintergrund der Zahlen sehen die Grünen noch schärfere Sanktionen kritisch, die im aktuellen Gesetzesentwurf vorgesehen sind. „Mit der neuen Grundsicherung werden noch mehr Kinder und Jugendliche von den unmenschlichen Sanktionen getroffen werden“, sagte der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus der dpa. Der Grünen-Fraktionsvize Misbah Khan stellte klar, dass Kinder „keinerlei Verantwortung für die Situation ihrer Eltern“ tragen würden. Daher fordert die Partei von Khan und Dzienus, dass Haushalte mit Kindern, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, nicht sanktioniert werden dürfen.

    Das Arbeitsministerium sieht Minderjährige bereits „umfassend geschützt“, wie die dpa berichtet. Im Zuge der Diskussion stellte demnach ein Sprecher klar, dass die Sanktionen nur den Regelsatz betreffen würden, der derzeit bei 563 Euro im Monat liegt. Mehrbedarfe, die im Rahmen der Grundsicherung für Kinder gezahlt werden, seien nicht von Sanktionen betroffen. Zudem gebe es Ausnahmeregelungen für vorliegende Härtefälle.

    Wie geht es mit den geplanten Grundsicherungs-Sanktionen weiter?

    Aus der Bundesregierung gibt es zunächst keine öffentlich kommunizierte Reaktion auf die Forderung der Grünen. Die schwarz-rote Koalition treibt derzeit die Bürgergeldreform voran, die laut ZDF heute zum 1. Juni 2026 in Kraft treten soll, sofern das Gesetzgebungsverfahren planmäßig abgeschlossen wird. Neben den geplanten Sanktionen sehen die Pläne unter anderem einen Bewerbungszwang für Empfängerinnen und Empfänger vor.

    Derzeit wird die Reform in den Ausschüssen des Parlaments diskutiert, wie die dpa berichtet. Unter den Sachverständigen befindet sich demnach auch ein Bürgergeld-Bezieher. Der Gesetzentwurf ist nicht in Stein gemeißelt, Änderungen – und damit auch Entschärfungen, wie sie die Grünen fordern – wären noch möglich.

    Auch interessant: Jüngst warnte eine Studie vor einem „dramatischen Teufelskreis“ beim Bürgergeld. Außerdem gab es zuletzt mehr Widersprüche beim Bürgergeld als zuvor.

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