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Werden Bürgergeld-Regelungen weiter verschärft? Das soll sich bei den Zuverdienstregeln ändern

Bürgergeld

Werden Bürgergeld-Regelungen weiter verschärft? Das soll sich bei den Zuverdienstregeln ändern

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    Wenn es nach CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann geht, müssen die Zuverdienstregeln für Grundsicherungsempfänger verschärft werden.
    Wenn es nach CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann geht, müssen die Zuverdienstregeln für Grundsicherungsempfänger verschärft werden. Foto: Rochu_2008, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Das im Januar 2023 in Kraft getretene Bürgergeld als staatliche Sozialleistung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkommen decken können, ist bald Geschichte: Die Bundesregierung hat eine Reform auf den Weg gebracht. Das Bürgergeld soll künftig von der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ abgelöst werden. Nach dem Beschluss des Kabinetts im Dezember 2025 berät nun der Bundestag über das Gesetz, informiert die Webseite der Bundesregierung. Es ist vorgesehen, dass das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft tritt. Laut dem aktuellen Gesetzentwurf sind unter anderem strengere Regeln in Bezug auf Vermögen, Wohnungsgröße und Miete vorgesehen. Zudem sollen härtere Sanktionen greifen, wenn Beziehende nicht mit den Jobcentern zusammenarbeiten.

    Wenn es nach CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann geht, gibt es weiteren Reformbedarf bei der Grundsicherung. Er fordert vor allem Änderungen bei diesem Punkt: den Zuverdienstregeln für Grundsicherungsempfänger.

    Bürgergeld-Reform: Was soll sich bei den Zuverdienstregeln ändern?

    Im Interview mit der Bild am Sonntag sagte Carsten Linnemann: „Es kommt die neue Grundsicherung, erster Punkt. Und dann müssen weitere Gesetze folgen. Das reicht nicht.“ Im weiteren Verlauf wird deutlich, dass es ihm vor allem um eine Änderung bei den Zuverdienstregeln für Bürgergeldempfänger geht, um ein Ausnutzen des Systems zu verhindern: „Es gibt Menschen, die hier fünf bis zehn Stunden arbeiten und mit Bürgergeld aufstocken. So entsteht ein System, in dem legal Sozialleistungen abgegriffen werden.“ Damit müsse Schluss sein, forderte Linnemann.

    Aus seiner Sicht belohne das bisherige Modell die Menschen, die wenig arbeiten. Die aktuelle Regel – nach der man die ersten 100 Euro behalten darf und danach 80 Prozent angerechnet werden – würde Anreize setzen, wenig zu arbeiten, findet der CDU-Generalsekretär. Nach seiner Meinung müsse man das umdrehen.

    Einen Vorschlag, wie ein neues Modell aussehen könnte, äußerte er ebenfalls gegenüber der Bild: Wer nur wenige Stunden arbeite, dem solle das Einkommen vollständig auf das Bürgergeld angerechnet werden. „Erst wer mehr arbeitet, soll mehr behalten“, forderte Linnemann. Ein paar Stunden Arbeit und Aufstocken würden dann keinen Vorteil mehr bringen. Ein größerer Arbeitseinsatz hingegen würde sich finanziell mehr lohnen.

    Bürgergeld-Regelungen: Was gilt momentan beim Hinzuverdienst?

    Wie ein Merkblatt zum Bürgergeld der Bundesagentur für Arbeit (BA) informiert, wird Einkommen, das Bürgergeldempfänger aus einer Erwerbstätigkeit erzielen, grundsätzlich auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet. Jedoch sorgen sogenannte Absetzbeträge dafür, dass ein Teil des Einkommens nicht vom Bürgergeld abgezogen wird. So bleibt den Empfängern am Ende mehr Geld zur Verfügung als ohne Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit.

    Wie Linnemann erwähnte, sehen die aktuellen Regelungen vor, dass Bürgergeldempfänger 100 Euro hinzuverdienen dürfen, ohne dass davon etwas auf ihre Leistung angerechnet wird. Bis zu einem Brutto-Einkommen von 1200 Euro stehen ihnen weitere Freibeträge zu, wie das Ratgeber-Portal Finanztip erklärt:

    • Die ersten 100 Euro Hinzuverdienst sind anrechnungsfrei.
    • Bei mehr als 100 Euro und weniger als 520 Euro Hinzuverdienst sind zusätzlich 20 Prozent anrechnungsfrei.
    • Bei mehr als 520 Euro und weniger als 1000 Euro Hinzuverdienst sind davon zusätzlich 30 Prozent anrechnungsfrei.
    • Bei mehr als 1000 Euro und weniger als 1200 Euro Hinzuverdienst sind davon zusätzlich 10 Prozent anrechnungsfrei.

    Wie die BA informiert, gelten noch einmal andere Zuverdienstregeln für Leistungsberechtigte mit minderjährigen Kindern sowie für Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Schüler. Der Freibetragsrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) kann eine erste Orientierung bieten, herauszufinden, wie viel Geld vom Verdienst auf das Bürgergeld angerechnet wird. Das Ministerium weist aber darauf hin, dass eine rechtsverbindliche Berechnung nur durch das zuständige Jobcenter erfolgen kann.

    Zuverdienstregeln beim Bürgergeld verschärfen: Welche Kritik gibt es an Linnemanns Forderung?

    Unterstützung für Linnemanns Vorschlag kommt vor allem aus der Union. So sagte Mathias Middelberg (CDU), Vize-Chef der Unionsfraktion, gegenüber der Welt: „Wer wenig arbeitet und daneben viel Bürgergeld bezieht, dem wird das Arbeitseinkommen kaum angerechnet. Wer mehr dazu arbeitet, dem wird viel angerechnet.“ Dies müsse andersherum sein: „Jede Arbeitsstunde mehr muss durch weniger Anrechnung belohnt werden.“ Auch die AfD begrüßt laut Welt Linnemanns Vorstoß. Dem arbeits- und sozialpolitischen Sprecher der AfD-Fraktion, René Springer, zufolge gehe der Reformvorschlag „in die richtige Richtung“.

    Kritik an Linnemanns Forderungen zum Umbau der Zuverdienstregeln beim Bürgergeld gibt es derzeit bereits von der Diakonie Deutschland. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch wies laut der Pressestelle auf die Lebensrealität von Bürgergeldempfängern hin: „Wer krank ist, Kranke pflegen muss, die Kinder allein erzieht oder einfach Pech hat im Leben, braucht mehr Unterstützung – und nicht mehr Druck von oben.“ Die Möglichkeit, durch Zuverdienst im Grundsicherungsbezug eine Erwerbsbiografie aufzubauen, sollte Schuch zufolge gefördert, nicht schlechtgeredet werden. „Markige Sprüche bringen niemand zurück in Arbeit“, kritisierte er Linemanns Äußerungen.

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