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Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Symbolfoto)
Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Symbolfoto)

Immer wieder kommt es zu Wildunfällen. Wie sich Autofahrer gegen Schäden absichern können.

Finanzkolumne
11.10.2022

Versicherung: Wer nach einem Wildunfall was zahlt

Von Sascha Straub

Im Herbst häufen sich die Zusammenstöße mit Hirsch oder Hase. Wie Autofahrer reagieren sollten, was sie tun müssen und mit welchem Schadenersatz sie rechnen können.

Im Herbst wird es wieder früher dunkel und häufiger nebelig. Zeitgleich begeben sich auch Wildtiere in der Dämmerung wieder vermehrt auf Futtersuche. Diese Situation kann besonders für Autofahrer gefährlich werden. So gab es in Bayern allein im letzten Jahr über 81.000 Wildunfälle mit teilweise erheblichen Personen- und Sachschäden.

Unter einem Wildunfall versteht man den Zusammenstoß mit wild lebendem Haarwild. Dazu zählen Hirsche, Rehe, Wildschweine, Hasen, Füchse und Marder. Wenn hier durch Kollision oder Ausweichen ein Schaden entsteht, ist dieser als Wildschaden über die Fahrzeugversicherung abgesichert. Davon zu unterscheiden sind Unfälle mit Nutztieren wie Kühe oder Schafe oder auch dem sprichwörtlichen lieben Federvieh, die grundsätzlich nicht versichert sind.

ADAC empfiehlt: Nicht schneller als 80, um nicht ins Schleudern zu geraten

Leider lassen sich Wildunfälle nicht immer vermeiden. Selbst wer auf bekannten und meist beschilderten Wildwechselstrecken immer umsichtig fährt, muss sich gerade in Morgen- und Abendstunden auf plötzliche Bremsmanöver einstellen. Um den Bremsweg kurzzuhalten, empfiehlt der ADAC hier eine Geschwindigkeit von 80 Stundenkilometern nicht zu überschreiten. So bestünde noch die Chance, kontrolliert abzubremsen, sobald ein Wildtier auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand auftaucht. Ist ein Zusammenstoß unvermeidbar, sollten riskante Ausweichmanöver auf jeden Fall vermieden werden, um nicht gefährlich ins Schleudern zu geraten.

Doch wer kommt für den Wildschaden auf? Für Schäden am eigenen Fahrzeug besteht Versicherungsschutz über die Kaskoversicherung. Hier zahlt die Teil-Kaskoversicherung aber nur für Wildschäden bei einem in Fahrt befindlichen Fahrzeug. Läuft zum Beispiel ein Wildschwein in das geparkte Fahrzeug, dann ist der Schaden aus dem Zusammenstoß nicht versichert. Bei Schäden ohne Zusammenstoß mit dem Wild, die durch ein Ausweich- oder Vollbremsmanöver entstanden sind, stellt sich die Teil-Kasko meist quer.

Nur eine Versicherung bietet umfassenden Schutz bei Wildunfällen

Für den Wildunfall oder ein etwaiges Ausweichmanöver aufgrund von Wildwechsel verlangt der Teil-Kaskoversicherer einen Nachweis. Dafür genügt meist ein von der Polizei, dem Förster oder dem Jagdpächter bestätigtes Unfallprotokoll. Auch andere Beweismittel wie Fotos oder Zeugenaussagen können im Einzelfall ausreichen.

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Umfassenden Schutz bei Wildunfällen bietet die Voll-Kaskoversicherung. Diese zahlt auch, wenn ein bereits totes Tier überfahren wurde oder man durch ein unkontrolliertes Ausweich- oder Bremsmanöver beispielsweise gegen einen Baum geprallt ist. Vereinbarte Selbstbehalte müssen abgezogen werden und Schäden durch Wildunfälle werden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt angerechnet.

Was ist, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer verletzt oder gar getötet wurde, fremde Sachen beschädigt oder zerstört sind? Hier kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung zum Tragen. Diese übernimmt alle Schäden von Dritten, die durch einen Wildunfall entstanden sind. Das gilt auch für Schäden an Leitplanken und Straßenschildern und ist unabhängig davon, ob der Schaden durch den Zusammenstoß mit einem Wildtier oder durch ein Ausweichmanöver entstanden ist.

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