In Stellenausschreibungen und Arbeitsverträgen werden Gehalt und Lohn meistens pro Monat angegeben. Aber auch ein Blick auf den Stundenlohn statt auf das Monatsgehalt kann spannend sein. Etwa bei einem Jobwechsel, wenn man plant, weniger Stunden zu arbeiten und das Gehalt sich verändert – ergibt sich dann ein besserer oder schlechterer Stundenlohn? So lassen sich die Konditionen verschiedener Jobangebote besser vergleichen. Oder wenn man sein eigenes Gehalt mit dem der Kolleginnen und Kollegen vergleichen möchte. Aber auch, um sicherzugehen, ob der Arbeitgeber überhaupt den Mindestlohn zahlt, ist das Berechnen des Stundenlohns von Bedeutung. Wie Sie mit einer einfachen Formel recht simpel Ihr Gehalt in den Stundenlohn umrechnen und ob Sie damit über dem Mindestlohn liegen, erfahren Sie hier.
Gehalt in Stundenlohn umrechnen: Mit dieser Formel geht es
Wie das Fachmagazin Versicherungsbote erläutert, braucht man zur Berechnung des Stundenlohns zwei Angaben: den Monatslohn, also das Brutto-Monatsgehalt in Euro, sowie die Anzahl der Arbeitsstunden. Eine Besonderheit gilt es zu beachten: Die Anzahl von Arbeitstagen und damit Arbeitsstunden variiert jeden Monat. Deshalb wird bei der Berechnung des Stundenlohns ein komplettes Quartal zugrunde gelegt und angenommen, dass jedes Quartal 13 Wochen umfasst.
Wenn man das Gehalt beziehungsweise den Monatslohn in den Stundenlohn umrechnen möchte, nutzt man diese Formel:
3 x Monatslohn / 13 / (wöchentliche Arbeitsstunden) = Stundenlohn
- Beispiel: Jemand arbeitet 40 Stunden pro Woche und bekommt ein Brutto-Gehalt pro Monat von 4000 Euro. Die Formel lautet: 3 x 4000 Euro / 13 / 40 Wochenstunden = 23,08 Euro.
Der Stundenlohn beträgt also 23,08 Euro. - Weiteres Beispiel: Eine Person arbeitet 35 Stunden pro Woche und erhält 2400 Euro Monatsgehalt. Die Berechnung lautet wie folgt: 3 x 2400 Euro / 13 / 35 Wochenstunden = 15,82 Euro.
Die Person hat demnach einen Stundenlohn von 15,82 Euro.
Je nachdem, ob man Sonderzahlungen erhält oder Überstunden leistet, beeinflusst das ebenfalls den Stundenlohn. So gibt die Arbeitgeber-Bewertungsplattform Kununu folgende, genauere Formel zur Berechnung des Stundenlohns an, bei der auch jährliche Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld und Überstunden einberechnet werden:
(Monatsgehalt × 12) + Sonderzahlungen / geleistete Stunden pro Jahr (inklusive Überstunden) = Stundenlohn
Wie Kununu informiert, werden Gehalt und Lohn in Deutschland in der Regel in brutto angegeben, das gilt daher auch für den Stundenlohn. Davon werden noch Steuern und Sozialleistungen abgezogen.
Wer sich nicht selbst mit der Formel befassen möchte, kann eine Berechnung seines Stundenlohns auch ganz einfach von Online-Rechnern vornehmen lassen. Einen Stundenlohn-Rechner bieten zum Beispiel das Handelsblatt, das Online-Portal gruendung.de und der Versicherungsbote. Dort müssen Sie lediglich Ihr Gehalt pro Monat in Euro sowie Ihre Arbeitsstunden pro Woche oder Monat angeben, dann zeigt der Rechner Ihnen Ihren Stundenlohn an.
Durchschnittlicher Stundenlohn
Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) verdienten Beschäftigte in Deutschland im April 2024 durchschnittlich 25,94 Euro pro Stunde.
Dabei zeigte sich ein deutlicher Unterschied im Lohnniveau zwischen alten und neuen Bundesländern: In den neuen Ländern lag der Durchschnittsverdienst bei 22 Euro pro Stunde, in den alten Ländern bei 26,56 Euro.
Stundenlohn berechnen: Ist Ihr Gehalt höher als der Mindestlohn?
Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert, gibt es einen allgemein gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland seit dem 1. Januar 2015. Diese Lohnuntergrenze darf nicht unterschritten werden. Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) soll der Mindestlohn vor Ausbeutung und Dumpinglöhnen schützen und einen Mindestschutz der Beschäftigten gewährleisten.
Dabei steigt der Mindestlohn immer wieder – zuletzt zum 1. Januar 2026. Seitdem beträgt er laut der Bundesregierung 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht einer Erhöhung von 1,08 Euro im Vergleich zu 2025. Am 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn auf 14,60 Euro steigen.
Was bedeutet das nun für den Vergleich des eigenen Stundenlohns? Wer 2026 weniger als 13,90 Stundenlohn erhält, liegt unter dem Mindestlohn. Das ist gesetzlich nicht erlaubt: Nach Paragraf 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) hat grundsätzlich jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die Zahlung eines Arbeitsentgeltes mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Laut Bundesregierung können Mindestlohnverstöße von Unternehmen mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro sanktioniert werden.
Gehalt: Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht den Mindestlohn zahlt?
Wenn Sie feststellen, dass Ihr Stundenlohn unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, sollten Sie den Arbeitgeber auf den Verstoß hinweisen, empfiehlt der DGB, am besten schriftlich. Im Ernstfall müssen Betroffene den Arbeitgeber auf Auszahlung des Mindestlohns verklagen. Dabei können eine Rechtsschutzversicherung oder die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft helfen. Zudem können Mindestlohnverstöße laut DGB bei dem zuständigen Hauptzollamt und den angeschlossenen Arbeitsbereichen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gemeldet werden. Unter der Mindestlohn-Hotline steht auch das BMAS Bürgern telefonisch bei Fragen zur Verfügung.
Jedoch sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunächst prüfen, ob das Nichtzahlen des Mindestlohns vielleicht an einer Ausnahmeregelung liegt: Denn es gibt einige Ausnahmefälle, in denen Arbeitgeber keinen Mindestlohn zahlen müssen. Diese sind ebenfalls im MiLoG geregelt. Demnach haben folgende Personengruppen keinen Anspruch auf Mindestlohn:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Auszubildende während ihrer Berufsausbildung – hier gilt stattdessen die Mindestausbildungsvergütung
- Praktikanten, wenn:
- das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer (hoch)schulischen Ausbildung geleistet werden muss
- das Praktikum bis zu drei Monaten freiwillig zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder die Aufnahme eines Studiums absolviert wird
- es sich um die Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung in Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz handelt - Langzeitarbeitslose, die unmittelbar vor der Beschäftigung mindestens ein Jahr arbeitslos waren, während der ersten sechs Monate der Beschäftigung
- in bestimmten Fällen Arbeitnehmer, die von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland für kurzzeitige Erstmontage- oder Einbau-Arbeiten nach Deutschland entsendet werden
- Menschen mit Behinderung, die in einem Werkstättenverhältnis in Behindertenwerkstätten arbeiten
- ehrenamtlich tätige Personen
Übrigens: Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Sie müssen jedoch eine Einkommensgrenze von 603 Euro pro Monat beachten.
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