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Kein Wohngeld mehr nach 68 Semestern – Student zieht vor Gericht

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Kein Wohngeld mehr nach 68 Semestern – Student zieht vor Gericht

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    Wer zu lange studiert, dem kann das Wohngeld gestrichen werden. Ein Langzeitstudent mit 68 Semestern klagte dagegen.
    Wer zu lange studiert, dem kann das Wohngeld gestrichen werden. Ein Langzeitstudent mit 68 Semestern klagte dagegen. Foto: Ermolaev Alexandr, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wer wegen eines geringen Einkommens Schwierigkeiten hat, seine Wohnkosten zu stemmen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld erhalten. Die Sozialleistung soll Miete und Heizkosten finanziell abfedern und auch bei selbst genutztem Eigentum in Form eines sogenannten Lastenzuschusses unterstützen.

    Neben Rentnern und Familien können laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) auch Studierende Anspruch auf Wohngeld haben. Allerdings gelten dafür klare Regeln: Ein zu langes Studium kann den Anspruch gefährden. Genau das erlebte ein Langzeitstudent aus Schleswig-Holstein. Nach mehr als drei Jahrzehnten an der Universität wurde sein Wohngeld gestrichen. Doch der 60-Jährige wollte sich nicht geschlagen geben – und zog vor Gericht.

    Wohngeld gestrichen: Warum klagte der Langzeitstudent?

    34 Jahre lang studierte ein Mann aus Schleswig-Holstein – und erhielt dennoch Wohngeld. Der Fall des 60-Jährigen landete vor Gericht. Wie das zuständige Verwaltungsgericht in ihrem Gerichtsbeschluss mitteilt, war der Mann 28 Jahre lang an der Universität Hamburg für Volkswirtschaftslehre eingeschrieben. 2016 schloss er das Studium als Diplom-Volkswirt ab. Doch statt ins Berufsleben einzusteigen, begann er anschließend ein weiteres Studium: Philologie, ebenfalls in Hamburg. Dieses brach er im Sommersemester 2023 ab.

    Für sein Haus in Schleswig-Holstein erhielt der Langzeitstudent rund fünf Jahre lang Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses. 2022 stellte die zuständige Behörde die Zahlungen jedoch ein. Auch mehrere Wohngeld-Folgeanträge blieben erfolglos – mit der Begründung einer „missbräuchlichen Inanspruchnahme“. Im Gerichtsbeschluss heißt es, dem Mann sei nach seinem Abschluss als Diplom-Volkswirt eine Erwerbstätigkeit „mindestens im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung möglich und zumutbar, um einer Hilfsbedürftigkeit entgegenzuwirken.“ Der 60-Jährige sah das jedoch anders und zog vor Gericht.

    Wohngeld trotz Langzeitstudium? So argumentierte der Kläger vor Gericht

    Der Langzeitstudent reichte mehrfach Klage gegen den Beschluss zur Streichung seines Wohngeldes ein. Die Entscheidung der Behörde wolle er nicht hinnehmen. Ihm zufolge gäbe es nämlich keine gesetzlich bestimmte Höchstdauer, wie lange jemand studieren dürfe, um weiterhin Anspruch auf Wohngeld zu haben. Allein die Länge seines Studiums könne daher kein Grund für die Einstellung der Leistung sein.

    Zudem stehe sein Vollzeitstudium einer Erwerbsobliegenheit entgegen. Wer ordentlich eingeschrieben sei und in Vollzeit studiere, könne nicht gleichzeitig verpflichtet werden, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Weiterhin argumentierte er unter Verweis auf § 21 Wohngeldgesetz (WoGG), bestimmte Voraussetzungen oder Einschränkungen hätten ihm von Anfang an klar mitgeteilt werden müssen.

    Wohngeld im Studium: Wie entschied das Gericht?

    Die Argumentation des Studenten, um weiterhin Wohngeld zu erhalten, überzeugte das Gericht nicht. Bereits 2023 wiesen die Richter seinen Widerspruch zurück. Auch nach seiner erneuten Klage blieb das Gericht bei seiner Entscheidung: Ein Studium, das sich über 68 Semester erstrecke, werde „nicht ernsthaft betrieben“, heißt es in dem Urteil.

    Dabei beschränkten sich die Richter nicht allein auf das zuletzt belegte Fach. In ihre Bewertung floss der gesamte Studienverlauf ein – einschließlich früherer Studiengänge. Das aktuelle Philologie-Studium betrieb der 60-Jährige laut dem Gerichtsbeschluss bereits im zwölften Fachsemester, obwohl die Regelstudienzeit sieben Semester beträgt. Selbst unter Berücksichtigung der vier Corona-pandemiebedingten „Freisemester“ sei diese überschritten worden. Für die Richter ein weiteres Indiz dafür, dass es an der „erforderlichen Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit“ fehle.

    Studiendauer: Wann erlischt der Wohngeld-Anspruch?

    Zwar ist im Wohngeldgesetz keine feste Höchststudiendauer vorgesehen. Dennoch haben Studierende keinen unbegrenzten Anspruch auf Wohngeld. Auch deutlich vor einer Studiendauer von 68 Semestern kann die Leistung entfallen. So verlor etwa eine Studentin Anfang 2022 nach 20 Semestern ihren Wohngeldanspruch. Das teilte das Verwaltungsgericht Berlin in einer Pressemitteilung mit. Grund sei auch hier eine „missbräuchliche“ Inanspruchnahme der Sozialleistung aufgrund der überschrittenen Studiendauer gewesen.

    Entscheidend ist demnach weniger die Anzahl der Semester. Sondern vielmehr, ob der Wohngeldbezug im Einzelfall als unangemessen oder sozialwidrig zu bewerten ist. Die Regelstudienzeit dient Gerichten dabei lediglich als Orientierung – nicht als starre Grenze. Wer jedoch deutlich länger als die Regelstudienzeit studiert und keine nachvollziehbaren Gründe für die Verzögerung darlegt, kann riskieren, dass der Wohngeld-Anspruch entfällt.

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