Mehr Wohngeld: 1800 Euro Freibetrag bei Schwerbehinderung oder Pflege im Haushalt möglich
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Mehr Wohngeld: 1800 Euro Freibetrag bei Schwerbehinderung oder Pflege im Haushalt möglich
Das Wohngeld ist als Zuschuss zur Miete abhängig vom Einkommen. Für manche Personen mit einem GdB oder in Pflege gibt es einen Freibetrag: Für wen gilt er genau?
Auch interessant: Erst im Januar 2025 wurde das Wohngeld erhöht, als es an die steigende Preis- und Mietentwicklung in Deutschland angepasst wurde. Diese Anpassung geschieht in einem Turnus von zwei Jahren.
Wie berechnet sich das Wohngeld?
Nicht nur Mieterinnen und Mieter können wohngeldberechtigt sein. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer kommen unter bestimmten Bedingungen infrage. Die Menschen, die am häufigsten Wohngeld beziehen, sind beispielsweise Menschen mit einer geringen Rente, Alleinerziehende oder Menschen, die für den Mindestlohn arbeiten und so trotz Arbeit ihre Kosten schwer stemmen können, schreibt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Das Wohngeld soll entlasten, wenn das Einkommen nicht für die Miete reicht.Foto: Hendrik Schmidt, dpa (Symbolbild)
Höhe der Miete, bzw. finanzielle Belastung der antragstellenden Eigentümerinnen und Eigentümer
Wie hoch das Wohngeld im Einzelfall ausfällt, kann man mit dem Wohngeld-Rechner der Bundesregierung herausfinden. Laut Beispielrechnungen des BMWSB würde ein Rentner mit einem Einkommen von 820 Euro und einer Miethöhe von 385 Euro am Ende 263 Euro Wohngeld erhalten. Ein Ehepaar mit einem Kind, von dem eine Person Arbeitnehmer ist und eine arbeitslos, mit einem Haushaltseinkommen von 1438 Euro und einer Miete von 500 Euro erhält demnach 335 Euro Wohngeld.
Übrigens: Das Wohngeld bedeutet für viele Haushalte in Deutschland eine wichtige finanzielle Unterstützung. Doch nicht in jedem Fall ergibt ein Antrag Sinn. Das Wohngeld wird außerdem nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Wenn dieser ausläuft, gibt es die Möglichkeit, die Sozialleistung zu verlängern.
Freibetrag von 1800 Euro: Für wen gibt es mehr Wohngeld?
Laut dem Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland gibt es für Menschen mit Schwerbehinderung ein Anrecht auf einen Freibetrag in Höhe von 1800 Euro auf das anzurechnende Gesamteinkommen. Das betrifft einerseits Menschen, die einen Grad der Behinderung von 100 haben, aber auch Menschen mit einem geringeren Grad der Behinderung, die stationär oder häuslich gepflegt werden – auch bei Kurzzeitpflege. Der Freibetrag gilt für jedes Haushaltsmitglied, das diese Bedingungen erfüllt.
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