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Abzocke in der Pflege: Wie Pflegebedürftige und Angehörige in Kostenfallen geraten

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Abzocke in der Pflege: Wie Pflegebedürftige und Angehörige in Kostenfallen geraten

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    Betrüger haben es immer wieder auf pflegebedürftige Menschen abgesehen. Bei den Abzockeversuchen gibt es verschiedene Maschen.
    Betrüger haben es immer wieder auf pflegebedürftige Menschen abgesehen. Bei den Abzockeversuchen gibt es verschiedene Maschen. Foto: Andrii Yalanskyi, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Pflegebedürftige Menschen sind in ihrem Alltag auf die Unterstützung und Pflege durch andere Menschen angewiesen. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto größer ist auch der Bedarf. Hilfsangebote werden dann in der Regel dankend angenommen, aber laut der Verbraucherzentrale sollten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Vorsicht walten lassen. Denn sie geraten immer wieder ins Visier von Betrügern und unseriösen Anbietern. Welche Maschen gibt es und wie können sich Menschen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 schützen?

    Abzocke in der Pflege: Diese Maschen sind besonders häufig

    Trickanrufe sind in der Pflege weit verbreitet. Davor warnt nicht nur die Verbraucherzentrale, sondern unter anderem auch der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Thomas Zöller. Ihm zufolge geben sich Betrüger am Telefon oft als Mitarbeitende von Pflegekassen oder des Medizinischen Dienstes (MD) aus und machen falsche Angebote zu Pflegehilfsmittelboxen oder Pflegekursen.

    Beide Leistungen sind für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eigentlich kostenfrei. Pflegekurse werden laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) unentgeltlich vor Ort oder online angeboten, und für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es dem BMG zufolge eine Pauschale über 42 Euro pro Monat.

    Weil die Betrüger im Gespräch laut Zöller aber beiläufig nach der Versicherungsnummer und weiteren Daten der pflegebedürftigen Person fragen, können sie ihren Opfern Verträge unterschieben, die „mit teuren monatlichen Zahlungen gekoppelt sind oder bei denen die Betrüger nicht erbrachte Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen“, erklärt der Beauftragte.

    Zum Hintergrund des Betrugs mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch: Dabei handelt es sich laut dem Pflegeportal pflege.de um Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz oder auch Schutzbekleidung. Diese Produkte sollen die Hygiene in der häuslichen Pflege verbessern sowie Infektionen vorbeugen. Wenn Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen die benötigten Produkte nicht selbst einkaufen und die Rechnung zur Erstattung bei der Pflegeversicherung einreichen, können sie diese bei Online-Anbietern oder ausgewählten Apotheken und Sanitätshäusern bestellen. Diese rechnen dann direkt mit der Versicherung ab. Das ist für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einfacher, öffnet allerdings auch Betrügern die Tür.

    Abrechnungsbetrug gibt es laut der Verbraucherzentrale auch an anderer Stelle, etwa mit versteckten Abtretungserklärungen. Manche ambulanten Pflegedienste würden sich eine solche Erklärung beim Vertragsabschluss automatisch unterschreiben lassen. Bei der Verhinderungspflege oder dem Entlastungsbetrag tritt die pflegebedürftige Person damit ihren Anspruch gegenüber der Pflegeversicherung an den jeweiligen Anbieter ab. Das kann zwar Vorteile haben, weil der Pflegedienst erbrachte Leistungen laut der Verbraucherzentrale dann direkt mit der Pflegeversicherung abrechnen kann und Pflegebedürftige nicht in Vorleistung gehen müssen. Aber Betroffene verlieren dadurch den Anspruch auf ihr Budget und können es nicht mehr flexibel nach ihren Bedarfen einsetzen.

    Hilfe bei Anträgen in der Pflege: Wie sie zur Kostenfalle werden – obwohl sie kostenlos sind

    Wird ein Mensch pflegebedürftig, werden auch Anträge bei der Pflegeversicherung zum neuen Alltag – angefangen beim Antrag auf einen Pflegegrad bis zu den Anträgen auf einzelne Pflegeleistungen. Eigentlich sind diese Anträge bei der Pflegekasse immer kostenfrei, laut der Verbraucherzentrale gibt es aber Online-Anbieter, die mit einem „kostenlosen“ Antrag-Service werben, um an die Daten pflegebedürftiger Menschen zu kommen. Die Betrüger stellen dann oft nicht nur den gewünschten Antrag, sondern beantragen im Hintergrund unbemerkt oft noch weitere Leistungen und rechnen diese ab – zum Beispiel Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

    Außerdem gibt es laut der Verbraucherzentrale Anbieter, die gegen eine Provision von bis zu zehn Prozent bei den Anträgen auf die Verhinderungspflege oder den Entlastungsbetrag helfen. Bei der Verhinderungspflege, für die laut dem BMG zusammen mit der Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget in Höhe von 3539 Euro zur Verfügung steht, kann das Kosten von bis zu 353,90 Euro verursachen. Beim Entlastungsbetrag können Pflegebedürftige laut dem BMG bis zu 1572 Euro pro Jahr nutzen. Bei zehn Prozent Provision könnte durch die unseriösen Anbieter ein Schaden von bis zu 157,20 Euro entstehen.

    Wie können sich Pflegebedürftige und Angehörige vor Betrügern schützen?

    Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sind diesen Maschen nicht schutzlos ausgeliefert. So mahnt etwa der bayerische Patienten- und Pflegebeauftragte: „Bleiben Sie wachsam! Geben Sie keine persönlichen Informationen am Telefon weiter! Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Legen Sie im Zweifel einfach auf! Fragen Sie bei Bedarf bei Ihrer richtigen Versicherung oder der Polizei nach!“ Außerdem weist er darauf hin, dass Anbieter nicht von sich aus Kontakt aufnehmen dürfen. Der erste Kontakt müsse immer von der pflegebedürftigen Person selbst oder deren Angehörigen ausgehen.

    Ähnliche Tipps hält auch die Verbraucherzentrale bereit:

    • Sensible und persönliche Daten zum Pflegegrad oder der Versicherungsnummer sollten nicht am Telefon oder an der Haustür an Unbekannte weitergegeben werden.
    • Bei Werbeanrufen sollten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erst selbst einige Informationen einholen: „Mit wem spreche ich?“, „Für welches Unternehmen rufen Sie an?“, „Was ist der Grund für Ihren Anruf?“ und „Woher haben Sie meine Daten?“. Wenn gewünscht, kann dann auch die Löschung der Daten gemäß Art. 15 DSGVO verlangt werden.
    • Anträge sollten direkt bei der Pflegekasse gestellt werden und nicht über Drittanbieter.
    • Verträge und mögliche Abtretungserklärungen sollten genau geprüft werden, bevor Pflegebedürftige sie unterschreiben. Dabei sollte besonders auf Klauseln zur Abtretung des Entlastungsbetrags geachtet werden.
    • Verträge, zum Beispiel zur Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, sollten zum tatsächlichen Bedarf passen. Wurde ein Vertrag nicht bewusst abgeschlossen oder wurde die pflegebedürftige Person zum Abschluss gedrängt, sollte dieser umgehend schriftlich widerrufen werden. Das geht in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
    • Bevor Pflegebedürftige einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen, können sie die unabhängige Beratung von Pflegestützpunkten, der Pflegekasse oder der Verbraucherzentrale nutzen. Thomas Zöller nennt zudem den Medizinischen Dienst als seriöse Anlaufstelle.

    Übrigens: Betrüger suchen sich ihre pflegebedürftigen Opfer nicht nur am Telefon oder im Internet. Auch an der Haustür kommt es immer wieder zu Betrugsversuchen. Eine Betrügerbande, die sich zwischen April und November 2024 in mehreren Fällen als falsche Pflegekräfte ausgegeben hat und so Bargeld und Schmuck erbeuten konnte, wurde 2025 rechtskräftig zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Traunstein mit.

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