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Pflegereform 2026: Was könnte sich für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ändern?

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Pflegereform 2026: Was könnte sich für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ändern?

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    „Untätigkeit ist keine Option mehr“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in Bezug auf die geplante Pflegereform.
    „Untätigkeit ist keine Option mehr“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in Bezug auf die geplante Pflegereform. Foto: Kay Nietfeld, picture alliance, dpa (Archivbild)

    In Deutschland leben derzeit knapp 5,7 Millionen pflegebedürftige Menschen – Tendenz steigend. Das treibt auch die Ausgaben in der Pflegeversicherung sowie die Eigenanteile, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen selbst stemmen müssen, in die Höhe. Bis Ende 2026 soll eine grundlegende Reform die Probleme und Finanzierungslücken in der Pflege beheben und schließen. Das teilte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nach der abschließenden Sitzung der gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ in Berlin am Donnerstag, 11. Dezember 2025, laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit.

    Die finanzielle Lage der Pflegeversicherung hat sich der Ministerin zufolge aufseiten der Beitragszahler, der Pflegebedürftigen und der Kommunen zugespitzt. „Das zwingt uns zum Handeln. Untätigkeit ist keine Option mehr“, sagte Warken. In einem Ergebnispapier hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Optionen für eine mögliche Pflegereform vorgestellt. Diese sollen dem BMG zufolge nun mit Blick auf die Praxis beraten werden, damit die Bundesregierung im Februar 2026 einen Reformvorschlag vorlegen kann. Was ist aber eigentlich geplant?

    Mehr Vorsorge, weniger Bürokratie: Das könnte sich in der Pflege ändern

    „Wir werden niemandem Leistungen kürzen, die nachweislich ihren Nutzen haben“, sagte Warken Mitte Dezember in Berlin. Trotzdem sollen dem BMG zufolge die Leistungen der Pflegeversicherung kritisch geprüft werden, um die begrenzten Mittel zielgerichteter einsetzen zu können. Was sich nicht ändern wird, ist das System der Pflegegrade von 1 bis 5. Diese sollen beibehalten werden, genauso wie die Pflegeversicherung als Teilleistungssystem. Mit den vorgeschlagenen Änderungen setzt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor allem auf mehr Vorsorge und Prävention. Das sind dem BMG zufolge die wichtigsten Ergebnisse der Beratungen:

    • Prävention und Nachhaltigkeit in der Langzeitpflege: Regelmäßige Gesundheits-Check-ups für ältere Menschen sollen zur Erkennung von Risikofaktoren für Krankheiten, die zu Pflegebedürftigkeit führen, beitragen.
    • Pflegebedürftigkeit vermeiden: Die häusliche Pflege soll mit einem Notfallbudget, das aus dem Entlastungsbudget für die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege geschaffen wird, in unplanbaren und unvorhergesehenen Situationen in der Nacht oder zu Randzeiten unterstützt werden. Zudem sind gezielte fachliche Begleitung sowie Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen vorgesehen, die auf den individuellen Bedarf abgestimmt sind. Den Ergebnissen der Arbeitsgruppe zufolge hätten sich die bisherigen Leistungen „als zu wenig präventionsorientiert erwiesen“. Um die häusliche Pflege gezielt zu unterstützen, sollen Menschen in Pflegegrad 1 sowie Pflegebedürftige, die erstmals in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft werden, in den ersten drei Monaten zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsangebote wahrnehmen können. Um das zu finanzieren, könnte das Pflegegeld in dieser Zeit halbiert werden.
    • Zugang zu Pflegeleistungen erleichtern: Mit einer Vereinfachung des Leistungsrechts in der Pflegeversicherung sollen Bürokratiehürden abgebaut werden. So könnten der Arbeitsgruppe zufolge verschiedene ambulante Leistungen in einem „Sachleistungs- und Entlastungsbudget“ gebündelt, flexibler gestaltet und einfacher zugänglich werden. Auch in anderen Bereichen soll geprüft werden, ob zusammenfassende Leistungsbudgets einzelne Leistungen bündeln könnten.
    • Pflegeversorgung sicherstellen: Um regionale Versorgungslücken schließen zu können, sollen Pflegekassen und Kommunen mehr Möglichkeiten zur Trägerschaft von Pflegeeinrichtungen erhalten und dabei auch von vertraglichen Vorgaben abweichen dürfen – mit dem Ziel, zusätzliche Pflegeangebote zu schaffen.
    • Mehr Freiheit, weniger Vorgaben: Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte sollen durch einen Bürokratieabbau entlastet werden. Dazu sollen die Vorgaben auf Bundes- und Landesebene vereinfacht sowie doppelte Vorgaben vereinheitlicht werden. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und Pflegeberufe attraktiver zu machen.
    • Mut zur Innovation: Die Bereiche Digitalisierung und künstliche Intelligenz sollen gefördert werden und so mehr Effizienz in die Arbeitsabläufe bringen sowie die „digitale Transformation“ vorantreiben.
    • Nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung: Grundsätzlich soll an der Pflegeversicherung als Teilleistungssystem sowie an den fünf Pflegegraden festgehalten werden. Um die Ausgaben allerdings zu begrenzen, schlägt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe in ihrem Ergebnispapier verschiedene Maßnahmen vor. Unter anderem soll der Medizinische Dienst bis zum Sommer 2026 konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Begutachtungsverfahrens zur Einstufung in einen Pflegegrad erarbeiten. Ziel sei es, „die Leistungen stärker auf diejenigen zu fokussieren, die sie tatsächlich benötigen“ und „Fehlanreize“ zur Beantragung eines Pflegegrads zu reduzieren. Das deutet darauf hin, dass es künftig schwieriger werden könnte, einen Pflegegrad zu bekommen. Um außerdem Pflegebedürftige zu entlasten und die pflegebedingten Eigenanteile zu begrenzen, hat die Arbeitsgruppe zwei Modelle erarbeitet: eine Dynamisierung der Beiträge oder einen „Sockel-Spitze-Tausch“, also eine Begrenzung des Eigenanteils auf 1200 Euro oder 1000 Euro.

    Neben den genannten Vorschlägen wurden der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge in Berlin auch akute Maßnahmen vorgestellt. Demnach habe das BMG in Bezug auf die Finanznöte in der Pflege angekündigt, dass der Bund zur Stabilisierung in diesem Jahr ein Darlehen von 500 Millionen Euro zuschießen werde. 2026 sollen weitere 3,2 Milliarden Euro als Darlehen kommen.

    Zu wenig konkrete Vorschläge? Ideen zur Pflegereform 2026 kommen nicht gut an

    Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat ihre Arbeit mit der Vorstellung der Ergebnisse laut dem BMG nun beendet. Doch die Vorschläge und Ideen für eine umfassende Pflegereform kommen nicht nur gut an. Etwa von der Opposition im Bundestag wurde laut dpa Kritik laut.

    Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen nannte es ernüchternd, dass der Ergebnisbericht zwar Probleme in der Pflege klar beschreibe, bei den Lösungen aber unverbindlich, teilweise sogar widersprüchlich bleibe. „Die Pflege braucht jetzt klare politische Entscheidungen – nicht weitere Prüfaufträge“, erklärte Dahmen. Auch Linken-Fachpolitikerin Evelyn Schötz zeigte sich enttäuscht und sprach von einem „mutlosen Papier“. Ihrer Ansicht nach habe der fast ergebnislose Prozess die Reform noch mehr verzögert.

    „Konkrete und abgestimmte Lösungsvorschläge sucht man vergeblich“, sagte auch Oliver Blatt, Chef des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), der auch die Pflegekassen vertritt. Laut dpa kritisiert er, dass aus den angekündigten Eckpunkten für die Pflege nun unverbindliche Optionen geworden seien.

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