Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen können einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen. Mit diesem haben Menschen Anspruch auf eine Reihe von Nachteilsausgleichen in unterschiedlichen Bereichen des Lebens. Je nach dem Grad der Behinderung und Merkzeichen sind verschiedene Steuervorteile, Vergünstigungen und Sonderrechte im Arbeitsleben möglich.
Was gilt jedoch für einen GdB 10? Ist das überhaupt der niedrigste Grad der Behinderung und kann man damit bestimmte Vorteile in Anspruch nehmen?
Kurz erklärt: Was ist der niedrigste Grad der Behinderung?
Das Portal pflege.de informiert, dass der Grad der Behinderung ausdrückt, wie stark eine Person durch ihre Behinderung oder Krankheit bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist. Für die Feststellung des Grades der Behinderung ist eine medizinische Beurteilung erforderlich, informiert der Sozialverband VdK. Das zuständige Versorgungsamt legt den GdB auf Antrag fest. Dabei werden ärztliche Atteste und Befundberichte berücksichtigt. Bei mehreren Beeinträchtigungen wird ein Gesamt-GdB ermittelt.
Die Kriterien für die Bestimmung des Grades der Behinderung sind in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) festgelegt. Demzufolge gibt der GdB „die nach Zehnergraden von 10 bis 100 abgestufte Beeinträchtigung der Teilhabe unabhängig von der Ursache der Gesundheitsstörung wieder.“ pflege.de und das Pflegeportal Betanet schreiben derweil, dass der niedrigste Grad der Behinderung 20 sei. Gibt es also überhaupt einen GdB 10?
Laut Betanet kann in einem GdB-Bescheid vom Versorgungsamt auch ein Einzel-GdB von 10 angegeben sein. Jan Gerspach vom VdK Bayern erläutert gegenüber dem Sozialverband VdK ebenfalls, dass es zwar möglich sei, für eine leichte Gesundheitseinschränkung einen Einzel-GdB von 10 zu erhalten. Das kann laut pflege.de zum Beispiel bei folgenden Krankheiten und Arten von Behinderungen der Fall sein:
- Sehbehinderungen wie Farbenblindheit
- Hörbehinderungen wie Tinnitus oder Schwerhörigkeit
- Autismus-Spektrum-Störung
- psychische Erkrankungen wie Depressionen
- Adipositas
- chronische Erkrankungen wie Allergien, Arthrose, Migräne oder Bronchialasthma
Aber: Festgestellt wird ein Grad der Behinderung dem Sozialministerium Baden-Württemberg zufolge erst ab einem Gesamt-GdB von 20. Auch laut dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung gilt als Behinderung eine Funktionseinschränkung ab einem GdB von 20.
Was bedeutet das nun für eventuelle Nachteilsausgleiche, Steuererleichterungen oder Sonderrechte?
Kann man mit einem GdB 10 Vorteile in Anspruch nehmen?
Kurz gesagt: Ein GdB von 10 bringt keine Vorteile. Obwohl der GdB in Zehnerschritten bemessen wird, bringt ein GdB von 10 erst einmal keinen Nachteilsausgleich, informiert der Sozialverband VdK.
Erst ab einem GdB von mindestens 20 gibt es demnach Nachteilsausgleiche. So ist ab diesem GdB zum Beispiel der Behinderten-Pauschbetrag möglich, der ansteigt, je höher der GdB wird. Ab einem GdB von 50 gelten Betroffene als schwerbehindert und können einen Schwerbehindertenausweis ausgestellt bekommen. Abhängig von den dort eingetragenen Merkzeichen können behinderte Menschen damit verschiedene Vorteile in der Arbeit, beim Fahren mit dem ÖPNV oder bei der Steuer nutzen.
Mehrere Krankheiten: Können die GdB-Werte addiert werden?
Wer sich nun denkt, dass man vielleicht bei mehreren Krankheiten entsprechende GdB-Werte addieren könnte und so insgesamt auf einen höheren Grad der Behinderung als 10 kommt, um Nachteilsausgleiche zu erhalten: so funktioniert es nicht. Einzelwerte werden nicht einfach zusammengerechnet, informiert das Gesundheitsportal gesund.bund.de. Stattdessen wird zunächst die Behinderung mit dem höchsten Zahlenwert berücksichtigt und geprüft, ob die anderen Behinderungen zusätzliche Einschränkungen verursachen. Laut pflege.de ist entscheidend, wie stark die Beeinträchtigung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insgesamt ist.
Jan Gerspach vom VdK Bayern erklärt zudem laut dem Sozialverband VdK: Selbst wenn man laut GdB-Bescheid mehrere Einzelwerte von 10 hat, würden diese bei der Bildung des Gesamt-GdB nicht berücksichtigt.
Übrigens: Wenn Betroffene der Meinung sind, dass ihr Grad der Behinderung zu niedrig eingestuft wurde, können sie Widerspruch einlegen.
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