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Inflation in der Pflege: So wenig sind die Leistungen noch wert – trotz Erhöhungen

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Inflation in der Pflege: So wenig sind die Leistungen noch wert – trotz Erhöhungen

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    Die Leistungen in der Pflege sind nominal betrachtet gestiegen, kaufkraftbereinigt ergibt sich jedoch ein anderes Bild. Da ist das sprichwörtliche Sparschwein jetzt schneller leer.
    Die Leistungen in der Pflege sind nominal betrachtet gestiegen, kaufkraftbereinigt ergibt sich jedoch ein anderes Bild. Da ist das sprichwörtliche Sparschwein jetzt schneller leer. Foto: pathdoc, stock.adobe.com (Symbolbild)

    In Deutschland haben knapp 5,7 Millionen Menschen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Das geht aus der aktuellen Pflegestatistik hervor. Je nach Pflegegrad von 1 bis 5 variieren der Umfang sowie die Höhe der Pflegeleistungen. Wird politisch eine Erhöhung beschlossen – wie beispielsweise im Zuge der Pflegereform 2023 –, profitieren davon allerdings alle Pflegebedürftigen gleichermaßen und erhalten im Anschluss mehr Geld.

    Eine Kleine Anfrage der Linksfraktion Ende des Jahres 2025 stellt diesen Kausalschluss allerdings infrage. Wie die Partei in einer Pressemitteilung erklärt, gehe aus der Antwort der Bundesregierung hervor, dass der Wert des Pflegegeldes „dramatisch gesunken“ sei. Evelyn Schötz, pflegepolitische Sprecherin der Linken, erklärt: „Das Pflegegeld hat seit Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 – trotz Erhöhung der Pflegesätze in 2024 und 2025 – kaufkraftbereinigt rund 15 Prozent an Wert verloren.“

    Wie sieht es aber mit den übrigen Pflegeleistungen aus? Genau diese Frage hat die Linksfraktion der Bundesregierung im Januar 2026 in einer weiteren Kleinen Anfrage gestellt. Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass auch Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag und Co. kaufkraftbereinigt nun weniger wert sind als noch 2017.

    Erhöhungen in der Pflege: So stark sind die Leistungen im Vergleich zur Inflation gestiegen

    In der Pflege hat sich in den vergangenen Jahren einiges geändert. So wurde laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Jahr 2017 mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Gleichzeitig wurden die drei Pflegestufen durch die fünf Pflegegrade ersetzt und so mehr Menschen – unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind – Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung gewährt.

    Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) wurden laut dem BMG zum 1. Januar 2022 unter anderem die Bezüge der Pflegesachleistung um fünf Prozent erhöht, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor Überforderung durch steigende Pflegekosten zu schützen. Der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege wurde um zehn Prozent erhöht.

    Im Jahr 2023 ist das sogenannte Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft getreten. Laut dem BMG wurden mit der Pflegereform weitere Erhöhungen beschlossen. Zum 1. Januar 2024 wurden die Beträge für das Pflegegeld und die Pflegesachleistung jeweils um fünf Prozent angehoben. Ein Jahr später, zum 1. Januar 2025, sind dann alle Leistungen – sowohl im häuslichen als auch im teil- und vollstationären Bereich – in Höhe von 4,5 Prozent gestiegen. Die nächste Erhöhung ist für 2028 geplant. Wie hoch sie ausfallen wird, war zunächst nicht klar.

    Im Vergleich zu 2017 sind die Pflegesachleistung und die Kurzzeitpflege bisher insgesamt um 14,5 Prozent gestiegen, das Pflegegeld um 9,5 Prozent und die übrigen Pflegeleistungen um 4,5 Prozent. Geht es um die Kaufkraft der Leistungen, muss auch die Inflation beachtet werden. Die ist vor allem in den Jahren 2022 und 2023 stark gestiegen. So hat sie sich laut der Datenbank des Statistischen Bundesamtes bis 2025 jeweils im Vergleich zum Vorjahr entwickelt:

    JahrInflation
    20171,5 Prozent
    20181,8 Prozent
    20191,4 Prozent
    20200,5 Prozent
    20213,1 Prozent
    20226,9 Prozent
    20235,9 Prozent
    20242,2 Prozent
    20252,2 Prozent

    Geht man also von 2017 als Startpunkt aus, ist die Inflation in den Jahren von 2018 bis 2025 um 24 Prozent gestiegen – deutlich stärker als die Leistungen in der Pflege. Das wird auch in der Antwort der Bundesregierung auf die zweite Kleine Anfrage der Linksfraktion deutlich.

    Pflege: So wenig sind die Leistungen noch wert – trotz Erhöhungen

    Die Leistungen der Pflegeversicherung sind nominal betrachtet seit 2017 zwar gestiegen, kaufkraftbereinigt jedoch gesunken. Wie stark die wichtigsten Leistungen an Wert verloren haben, zeigt die Antwort der Bundesregierung:

    Pflegesachleistung

    Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben, können laut dem BMG für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst die Pflegesachleistung nutzen. Dafür stehen ihnen aktuell Beträge zwischen 796 und 2299 Euro pro Monat zur Verfügung. So hat sich die Höhe der Leistung je nach Pflegegrad (PG) laut der Bundesregierung verändert:

    Beträge nominal im JahrPG 2PG 3PG 4PG 5
    2017689 Euro1298 Euro1612 Euro1995 Euro
    2022724 Euro1363 Euro1693 Euro2095 Euro
    2024761 Euro1432 Euro1778 Euro2200 Euro
    2025796 Euro1497 Euro1859 Euro2299 Euro
    Beträge kaufkraftbereinigt im JahrPG 2PG 3PG 4PG 5
    2017689 Euro1298 Euro1612 Euro1995 Euro
    2018677 Euro1275 Euro1583 Euro1959 Euro
    2019667 Euro1256 Euro1560 Euro1931 Euro
    2020664 Euro1250 Euro1552 Euro1921 Euro
    2021642 Euro1210 Euro1502 Euro1859 Euro
    2022630 Euro1185 Euro1472 Euro1822 Euro
    2023589 Euro1109 Euro1377 Euro1704 Euro
    2024609 Euro1146 Euro1423 Euro1760 Euro
    2025626 Euro1177 Euro1462 Euro1808 Euro

    Kaufkraftbereinigt hat die Pflegeleistung demnach trotz drei Erhöhungen seit 2017 etwa 9,29 Prozent an Wert verloren – 9,14 Prozent in Pflegegrad 2 und 9,32 Prozent in Pflegegrad 3 und 9,31 Prozent in Pflegegrad 4 und 9,37 Prozent in Pflegegrad 5.

    Entlastungsbetrag

    Der Entlastungsbetrag steht laut dem BMG allen Pflegebedürftigen in gleicher Höhe zur Verfügung – unabhängig vom Pflegegrad. Von 2017 bis 2024 stand Pflegebedürftigen pro Monat 125 Euro zur Verfügung. Nach der Erhöhung 2025 ist der Entlastungsbetrag auf aktuell 131 Euro gestiegen. Im Vergleich zu diesen nominalen Beträgen ist die Leistung laut der Bundesregierung über die Jahre kaufkraftbereinigt auf 101 Euro gesunken. Das entspricht einem Wertverlust von etwa 19,20 Prozent.

    Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

    Die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege wurden laut der Bundesregierung im Juli 2025 mit dem Entlastungsbudget zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Beide Leistungen stehen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung. Seit dem Jahr 2017 haben sich die addierten Leistungsbeträge für Kurzzeit- und Verhinderungspflege so entwickelt:

    Beträge nominal im JahrPG 2 bis 5
    20173224 Euro
    20223386 Euro
    20253539 Euro

    Im Vergleich dazu sind die addierten Beträge laut der Bundesregierung über die Jahre kaufkraftbereinigt von 3224 auf 2761 Euro gesunken. Das entspricht einem Wertverlust von etwa 14,36 Prozent.

    Vollstationäre Pflege

    Die vollstationäre Pflege im Pflegeheim steht laut dem BMG Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zu. Mit Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag für die Unterbringung genutzt werden. Wichtig ist, dass die Leistung der Pflegekasse nur die Pflegekosten abdeckt, weshalb Pflegebedürftige einen Eigenanteil leisten müssen. Dieser wird von der Pflegekasse jedoch je nach Aufenthaltsdauer bezuschusst.

    Seit dem Jahr 2017 hat sich die Leistung für die vollstationäre Pflege laut der Bundesregierung nominal und kaufkraftbereinigt so entwickelt:

    Beträge nominal im JahrPG 2PG 3PG 4PG 5
    2017770 Euro1262 Euro1775 Euro2005 Euro
    2025805 Euro1319 Euro1855 Euro2096 Euro
    Beträge kaufkraftbereinigt im JahrPG 2PG 3PG 4PG 5
    2017770 Euro1262 Euro1775 Euro2005 Euro
    2018756 Euro1239 Euro1743 Euro1969 Euro
    2019745 Euro1222 Euro1718 Euro1941 Euro
    2020742 Euro1215 Euro1709 Euro1931 Euro
    2021718 Euro1176 Euro1654 Euro1869 Euro
    2022665 Euro1089 Euro1532 Euro1730 Euro
    2023619 Euro1015 Euro1427 Euro1612 Euro
    2024602 Euro987 Euro1388 Euro1568 Euro
    2025621 Euro1017 Euro1431 Euro1617 Euro

    Kaufkraftbereinigt hat die vollstationäre Pflege demnach trotz Erhöhung seit 2017 etwa 19,37 Prozent an Wert verloren – 19,35 Prozent in Pflegegrad 2 und 19,41 Prozent in Pflegegrad 3 und 19,38 Prozent in Pflegegrad 4 und 19,35 Prozent in Pflegegrad 5.

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