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Pflege: Diese Zuschläge zu Weihnachten gibt es für Pflegekräfte

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Pflege: Diese Zuschläge zu Weihnachten gibt es für Pflegekräfte

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    Pflegekräfte können sich zu Weihnachten über einen Weihnachtsbonus freuen.
    Pflegekräfte können sich zu Weihnachten über einen Weihnachtsbonus freuen. Foto: Krakenimages.com, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wer in der Pflege arbeitet, hat es nicht immer leicht. Schichtdienst, Nachtarbeit, Wochenenden und Feiertage gehören für viele Pflegekräfte zum Berufsalltag. Die körperliche und psychische Belastung ist hoch, gleichzeitig bleibt im stressigen Arbeitsalltag oft wenig Zeit für Erholung. Besonders rund um die Feiertage, wenn andere frei haben, sind Pflegekräfte häufig im Einsatz.

    Doch zur Weihnachtszeit gibt es für viele von ihnen auch einen finanziellen Lichtblick. Neben dem regulären Grundgehalt erhalten Pflegekräfte oft zusätzliche Zahlungen.

    Weihnachten: Welche Zusatzleistungen bekommen Pflegekräfte?

    Pflegekräfte im öffentlichen Dienst erhalten neben ihrem Grundgehalt häufig weitere finanzielle Leistungen. Laut der Karriere-Plattform im Gesundheitswesen medwing.com lassen sich diese zusätzlichen Zahlungen grundsätzlich in zwei Kategorien unterteilen:

    1. Zulagen
    2. Zuschläge

    Zulagen: Welche gibt es für Pflegekräfte?

    Zulagen sind medwing.com zufolge feste tarifvertragliche Zusatzbeträge, die regelmäßig mit dem Gehalt ausgezahlt werden. Sie gelten als steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Viele dieser Zulagen werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gezahlt. Mögliche Zulagen für Pflegekräfte sind:

    • Wechselschichtzulage: 155 Euro
    • Schichtzulage: 40 Euro
    • Pflegezulage: 120 Euro
    • Intensivzulage: 100 Euro
    • Infektionszulage: 90 Euro
    • Geriatriezulage: 90 Euro

    Zuschläge: Welche gibt es für Pflegekräfte?

    Zuschläge hingegen sind medwing.com zufolge variable Aufschläge auf den Stundenlohn, die für besondere Arbeitszeiten gezahlt werden. Bis zu einer bestimmten Höhe sind Zuschläge steuer- und beitragsfrei. Auch sie werden im öffentlichen Dienst nach dem TVöD geregelt. Mögliche Zuschläge für Pflegekräfte sind:

    • Nachtarbeit: 20 Prozent des Bruttostundenlohns
    • Sonntagsarbeit: 25 Prozent des Bruttostundenlohns
    • Feiertagsarbeit: mit Freizeitausgleich 35 Prozent und ohne Freizeitausgleich 135 Prozent des Bruttostundenlohns
    • Samstagsarbeit: 20 Prozent des Bruttostundenlohns
    • Mehrarbeit: 100 Prozent des Bruttostundenlohns
    • Überstunden: 15 bis 30 Prozent des Bruttostundenlohns
    • Bereitschaftsdienst: variabel
    • Rufbereitschaft: variabel

    Ob Pflegekräfte Zulagen oder Zuschläge tatsächlich erhalten, hängt vom jeweiligen Arbeitsplatz, dem Arbeitgeber und von der individuellen Arbeitszeitgestaltung ab. Pflegekräfte bekommen so etwa laut medwing.com Nachtarbeitszuschläge nur dann, wenn sie mindestens 48 Nächte pro Jahr auch nachts gearbeitet haben.

    Weihnachtsgeld: Wie hoch fällt die Sonderzahlung für Pflegekräfte aus?

    Neben Zuschlägen und Zulagen können sich laut öffentlicher-dienst.info viele Pflegekräfte zum Jahresende über eine zusätzliche Leistung freuen: das Weihnachtsgeld. Wie hoch diese Sonderzahlung ausfällt, hängt davon ab, in welcher Entgeltgruppe Pflegekräfte eingestuft sind. Pflegekräfte im öffentlichen Dienst werden nämlich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bezahlt. Je nach Qualifikation, Berufserfahrung und Verantwortungsbereich erfolgt die Eingruppierung in unterschiedliche Entgeltgruppen. Laut oeffentlichen-dienst.de reicht die Spanne dabei von P 5, mit einem monatlichen Grundgehalt ab 2828 Euro, bis hin zu P 16 für Positionen mit sehr hoher Verantwortung, bei denen monatlich bis zu 6748 Euro möglich sind.

    Auch beim Weihnachtsgeld gibt es öffentlicher-dienst.info zufolge deutliche Unterschiede:

    • Pflegekräfte in den Entgeltgruppen P 5 bis P 8 erhalten 2025 rund 85 Prozent eines Monatsgehalts als Weihnachtsgeld. Im Jahr 2026 steigt diese Jahressonderzahlung auf 90 Prozent.
    • Pflegekräfte in den Entgeltgruppen P 9 bis P 16 bekommen im Jahr 2025 rund 71 Prozent eines Monatsgehalts als Sonderzahlung. Auch für höher eingestufte Pflegekräfte ist eine Erhöhung geplant: 2026 wird das Weihnachtsgeld auf 85 Prozent des Monatsgehalts angehoben.

    Pflegekräfte ohne Tarifvertrag: Welche Zulagen, Zuschläge und Weihnachtsgeld erhalten sie?

    Pflegekräfte, die nicht tariflich beschäftigt sind – zum Beispiel bei privaten Trägern oder in manchen kirchlichen Pflegeeinrichtungen – haben keinen automatischen Anspruch auf die festen Beträge und Prozentsätze des TVöD oder vergleichbarer Tarifverträge. Ob sie Zulagen, Zuschläge oder Weihnachtsgeld erhalten, hängt laut dem Pflegeportal medawerk.de vom Arbeitsvertrag oder den hausinternen Regelungen des Arbeitgebers ab. Tarifliche Standards gelten hier nicht. Viele private Einrichtungen orientieren sich dennoch am Tarifvertrag, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Bei kleineren Arbeitgebern können Zusatzleistungen aber auch deutlich geringer ausfallen.

    Das Pflegeportal empfiehlt allen Pflegekräften ohne Tarifvertrag daher, bereits im Bewerbungsgespräch zu prüfen, welche konkreten Vereinbarungen zu Zulagen, Zuschlägen und Sonderzahlungen festgehalten sind.

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