Wird ein Mensch pflegebedürftig, kann das schnell teuer werden – trotz Pflegegrad und finanzieller Unterstützung durch die Pflegekasse. Dabei gilt die Pflege in einem Pflegeheim als besonders teuer. Laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) beteiligt sich die Versicherung nämlich nur an den Pflegekosten. Die restlichen Kosten – etwa für Unterkunft und Verpflegung, die Investitionskosten, die übrigen pflegebedingten Aufwendungen mit dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) sowie mögliche Zusatzleistungen – müssen Pflegebedürftige als Eigenanteil selbst bezahlen.
Am EEE beteiligt sich die Pflegekasse zwar mit einem prozentualen Zuschuss je nach Aufenthaltsdauer, trotzdem schlägt die Linksfraktion jetzt aufgrund der Höhe der Pflegekosten Alarm. Denn: „Pflegebedürftigkeit frisst die Rente auf – und räumt in kürzester Zeit jedes Sparbuch leer“, erklärt Evelyn Schötz, pflegepolitische Sprecherin der Linken, auf Anfrage unserer Redaktion. Das folgert sie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage ihrer Partei, die unserer Redaktion vorliegt. Wie hoch sind die Eigenanteile im Vergleich zur Durchschnittsrente?
Ist die Pflege viel zu teuer? EEE im Pflegeheim fast so hoch wie Durchschnittsrente
Die Kosten im Pflegeheim sind laut einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) im Januar 2026 auf einen neuen Höchstwert gestiegen. Demnach lag der EEE vor Abzug des Leistungszuschusses in Höhe von 15, 30, 50 oder 75 Prozent bundesdurchschnittlich bei 1982 Euro pro Monat. Der Eigenanteil insgesamt belief sich auf 3542 Euro. Je nach Aufenthaltsdauer mussten Pflegebedürftige im Pflegeheim Anfang dieses Jahres also im Durchschnitt zwischen 3245 und 2056 Euro monatlich für die Unterbringung selbst bezahlen.
Für 2024 weist der VDEK zum Stichtag 1. Juli einen bundesdurchschnittlichen EEE in Höhe von 1678 Euro pro Monat vor Abzug des Leistungszuschusses (LZ) aus. Hinzukamen 490 Euro für die Investitionskosten (IK) und 955 Euro für Unterkunft und Verpflegung (UuV). Insgesamt lag der Eigenanteil im Bundesdurchschnitt bei 3123 Euro pro Monat.
Das sind laut dem VDEK die durchschnittlichen Zahlen für Deutschland je nach Aufenthaltsdauer im Juli 2024:
| ohne Zuschuss | bis 12 Monate | bis 24 Monate | bis 36 Monate | ab 36 Monate | |
|---|---|---|---|---|---|
| Eigenanteil gesamt | 3123 Euro | 2871 Euro | 2620 Euro | 2284 Euro | 1865 Euro |
| EEE | 1678 Euro | 1426 Euro | 1175 Euro | 839 Euro | 420 Euro |
| Abzug durch LZ | - | 252 Euro (15%) | 503 Euro (30%) | 839 Euro (50%) | 1259 Euro (75%) |
| IK | 490 Euro | 490 Euro | 490 Euro | 490 Euro | 490 Euro |
| UuV | 955 Euro | 955 Euro | 955 Euro | 955 Euro | 955 Euro |
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion gibt die Bundesregierung für 2024 zum Stichtag 1. Juli an, dass der EEE im Schnitt über alle Pflegebedürftigen im Pflegeheim verteilt bei 920 Euro pro Monat lag. Diese Zahl beruht auf einer eigenen Berechnung der Bundesregierung auf Basis der Daten des VDEK und der Geschäftsstatistiken der Pflegekassen.
Zusammen mit den Investitionskosten und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wie sie der VDEK angibt, hätte das für 2024 im Schnitt monatliche Kosten in Höhe von 2365 Euro bedeutet. Im selben Jahr lag der durchschnittliche Zahlbetrag für die Altersrente laut der Antwort bei 1154 Euro. Heißt: Der Eigenanteil gesamt war über doppelt so hoch wie der durchschnittliche Rentenzahlbetrag in diesem Jahr und allein der EEE lag im Schnitt nur 234 Euro darunter.
Zuletzt ist der EEE der Bundesregierung zufolge noch weiter gestiegen, nämlich auf 1028 Euro im Jahr 2025 (Stichtag 1. Juli) und 1104 Euro im Jahr 2026 (Stichtag 1. Januar). Zusammen mit den Investitionskosten und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die der VDEK angibt, sind die Eigenanteile auf Grundlage unserer eigenen Berechnung im Schnitt so gestiegen:
| 2025 | 2026 | |
|---|---|---|
| Eigenanteil gesamt | 2553 Euro | 2664 Euro |
| EEE | 1028 Euro | 1104 Euro |
| IK | 507 Euro | 514 Euro |
| UuV | 1018 Euro | 1046 Euro |
Angaben zum durchschnittlichen Rentenzahlbetrag in diesen Jahren hat die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht gemacht. Diese Daten liegen auch bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) noch nicht vor, sodass ein Vergleich hier nicht möglich ist.
Kosten im Pflegeheim: Drängen sie Pflegebedürftige „unverschuldet in die Armut“?
Die Zahlen der Bundesregierung zeigen, dass der durchschnittliche Rentenzahlbetrag den EEE im Pflegeheim im Schnitt finanziell abdeckt. Rechnet man die zusätzlichen Kosten dazu, ergibt sich jedoch ein anderes Bild. „Für die weiteren Kosten und alle anderen nötigen Lebenshaltungskosten bleibt kein Geld aus der gesetzlichen Rente übrig“, erklärt die Linksfraktion unserer Redaktion auf Anfrage.
Die Bundesregierung setzt dem in ihrer Antwort auf die Anfrage der Partei entgegen, dass von einer niedrigen Altersrente nicht grundsätzlich auf ein niedriges Alterseinkommen geschlossen werden könne, da in der Statistik der DRV weitere Einkünfte sowie der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sei. Gerade bei geringen Renten würden zudem oft auch Ansprüche in anderen Sicherungssystemen bestehen, die von der DRV ebenfalls nicht erfasst würden.
Evelyn Schötz sieht das anders. Die hohen Kosten für die Pflege würden Menschen „unverschuldet in die Armut“ drängen, sagt sie und wirft der Bundesregierung vor, sie hätte in ihrer Antwort „Taschenspielertricks“ angewendet und die Zahlen schöngerechnet. Denn: Tatsächlich würden „zwei Jahre im Pflegeheim hochgerechnet 100.000 Euro“ kosten. „Wer soll das noch bezahlen?“, fragt die pflegepolitische Sprecherin der Linksfraktion und fordert daher eine Senkung der Eigenanteile sowie die Einführung einer Pflegevollversicherung ohne „Beitragsdeckel“, in die „alle einzahlen – auch Bundestagsabgeordnete und Beamte“. Es müsse „Schluss sein mit der 2-Klassen-Medizin“.
Tatsächlich hat die mit der Erarbeitung von Ideen für eine Pflegereform beauftragte Bund-Länder-Arbeitsgruppe bei der Vorstellung ihrer Ergebnisse auch Vorschläge zur Begrenzung der Eigenanteile im Pflegeheim gemacht. Das geht aus dem im Dezember 2025 vorgestellten Eckpunktepapier der AG hervor. Einer Pflegevollversicherung erteilte die Kommission vorerst allerdings eine Absage. Welche Punkte am Ende aber in einer Reform umgesetzt werden, wird sich zeigen. Laut dem BMG steht vor der Erstellung eines Gesetzentwurfs noch ein Praxischeck der AG-Vorschläge sowie eine Abstimmung der Finanzierungsfragen an.
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