Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten
Pflege
Icon Pfeil nach unten

Vorstoß zum Eigenanteil in der Pflege: So sollen die Kosten für Menschen mit wenig Einkommen sinken

Kosten im Pflegeheim

Vorstoß zum Eigenanteil in der Pflege: So sollen die Kosten für Menschen mit wenig Einkommen sinken

  • |
  • |
  • |
  • |
    Pflegebedürftige mit geringem Einkommen haben oft Probleme, die hohen Kosten für die Versorgung im Pflegeheim zu stemmen. Ein neues Modell beim Eigenanteil könnte das ändern.
    Pflegebedürftige mit geringem Einkommen haben oft Probleme, die hohen Kosten für die Versorgung im Pflegeheim zu stemmen. Ein neues Modell beim Eigenanteil könnte das ändern. Foto: Anke Thomass, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Die Unterbringung im Pflegeheim ist eine kostspielige Angelegenheit. Und Pflegebedürftige müssen hierfür immer mehr aus eigener Tasche bezahlen. Denn der Eigenanteil im Pflegeheim steigt seit Jahren stark an. Insbesondere für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln können die hohen Kosten zur Belastung werden. Das sei ungerecht, kritisiert Brandenburgs parteilose Gesundheitsministerin Britta Müller, und fordert daher eine Reform für die Berechnung des Eigenanteils, die Menschen mit kleineren Einkommen entlasten soll.

    Eigenanteil im Pflegeheim: Für welche Kosten müssen Pflegebedürftige selbst aufkommen?

    Wer einen anerkannten Pflegegrad besitzt, wird bei den pflegebedingten Kosten im Pflegeheim von der Pflegeversicherung unterstützt, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf seiner Website informiert. Je höher der Pflegegrad, desto größer ist auch der Kostenanteil, den die Pflegekasse übernimmt. Bei Pflegegrad 2 beträgt die Pauschale maximal 805 Euro, für Bewohner mit Pflegegrad 5 werden 2096 Euro zugezahlt. Doch selbst der Höchstbetrag reicht in der Regel nicht aus, um die Gesamtkosten im Pflegeheim zu decken. Die übrigen Kosten aller Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim werden zusammengerechnet und als einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) auf alle Bewohner dieses Heims gleichmäßig aufgeteilt – abzüglich eines Zuschusses der Pflegeversicherung, der je nach Aufenthaltsdauer variiert.

    Die Eigenbeteiligung ergibt sich laut BMG aus dem EEE, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten. Diese ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen und beläuft sich laut einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK) aus dem Januar 2026 im Bundesdurchschnitt auf 3245 Euro pro Monat im ersten Aufenthaltsjahr. Als Hauptgrund für die Preissteigerung führt der VDEK die zunehmenden Kosten für die Bezahlung des Pflegepersonals an. Dies sei prinzipiell eine richtige Entwicklung, die jedoch nicht zulasten der Pflegebedürftigen gehen dürfe, ordnet VDEK-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner ein.

    Vorstoß zu Kosten im Pflegeheim: Wie sollen Menschen mit wenig Geld beim Eigenanteil entlastet werden?

    Diese Auffassung teilt auch Brandenburgs Gesundheits- und Sozialministerin Britta Müller. In einer Pressemitteilung ihres Ministeriums spricht sie sich daher für eine Reform der Kostenverteilung beim Eigenanteil im Pflegeheim aus. „Wenn wir das System unverändert weiterführen, droht ein Kollaps durch finanzielle Überforderung – zulasten der Pflegebedürftigen ebenso wie der Beitrags- und Steuerzahlenden“, warnt Müller. Pauschale Lösungsansätze würden an dieser Stelle allerdings nicht weiterhelfen, meint die parteilose Politikerin.

    Stattdessen schlägt Müller eine sozial gestaffelte Entlastung der Eigenanteile vor, die sich nach dem Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen richten soll. Wer nur ein geringes Einkommen hat und kaum finanzielle Rücklagen besitzt, müsse dementsprechend einen kleineren Beitrag zu den Pflegeheimkosten leisten. „Pflegebedürftige mit hoher finanzieller Leistungsfähigkeit“ sollen hingegen „weiterhin einen angemessenen Eigenanteil tragen“, heißt es in der Pressemitteilung des Brandenburger Gesundheits- und Sozialministeriums. Dies sei eine solidarische Lösung, die laut Müller „gezielt vor finanzieller Überforderung schützt und gleichzeitig die Pflegeversicherung dauerhaft bezahlbar hält“.

    Um diesen Reformvorstoß durchsetzen zu können, wäre laut Müllers Ministerium eine regelmäßige Dynamisierung von Pflegeleistungen erforderlich. Zudem müsse die Kostenentwicklung in Pflegeheimen durch Maßnahmen wie Entbürokratisierung und effizientere Strukturen gebremst werden. Abgesehen davon sollten ambulante Pflegeangebote gestärkt und ausgebaut werden, um Pflegebedürftige so lange wie möglich zu Hause versorgen zu können.

    Übrigens: Bund und Länder streben bis Ende 2026 eine grundlegende Finanzreform für die Pflegeversicherung an. Erste Ergebnisse hat die zuständige Arbeitsgruppe bereits im Dezember 2025 vorgestellt.

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Anmelden

    Sie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren