Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten
Pflege
Icon Pfeil nach unten

Pflegegeld-Erhöhung 2028: Was steht im Gesetz und wie hoch könnte sie ausfallen?

Pflege

Pflegegeld-Erhöhung 2028: Was steht im Gesetz und wie hoch könnte sie ausfallen?

  • |
  • |
  • |
  • |
    Das Pflegegeld wird im Januar 2028 erhöht. Wie viel mehr Geld Pflegebedürftige dann bekommen, hängt von mehreren Faktoren ab.
    Das Pflegegeld wird im Januar 2028 erhöht. Wie viel mehr Geld Pflegebedürftige dann bekommen, hängt von mehreren Faktoren ab. Foto: JK_kyoto, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Das Pflegegeld ist eine der wichtigsten Leistungen in der Pflegeversicherung. Immerhin haben laut der aktuellen Pflegestatistik über die Hälfte der knapp 5,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland Anspruch darauf – 54,5 Prozent werden nämlich zu Hause allein von Angehörigen gepflegt und haben mindestens Pflegegrad 2. Damit erfüllen sie laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld.

    Wie hoch das Pflegegeld ist, hängt grundsätzlich von der Höhe des Pflegegrads ab. Aktuell können Pflegebedürftige laut dem BMG maximal 990 Euro pro Monat bekommen. Im Januar 2028 könnte dieser Betrag allerdings steigen. Was das mit einem Beschluss aus dem Jahr 2023 zu tun hat und wie viel Geld Pflegebedürftige dann bekommen könnten.

    Übrigens: Etwa 19,3 Prozent der Pflegebedürftigen werden laut der Pflegestatistik durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst versorgt. Wenn Verwandte oder Freunde zumindest einen Teil der Pflege übernehmen und Betroffene einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben, können auch diese Personen laut dem BMG Anspruch auf Pflegegeld haben. Die Pflegekasse zahlt es dann anteilig im Rahmen der Kombinationsleistung aus. Mit Pflegegrad 1 besteht allerdings kein Anspruch, weder auf Pflegegeld noch auf die Pflegesachleistung.

    Pflegegeld-Erhöhung 2028: Was wurde im Gesetz beschlossen?

    Im Mai 2023 hat der Bundestag laut dem BMG das sogenannte Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. Mit der damaligen Reform wurden unter anderem Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beschlossen, die auch das Pflegegeld betreffen.

    In der Folge wurde die Leistung zuerst im Januar 2024 zusammen mit der Pflegesachleistung als „Hauptleistungen im häuslichen Bereich“ um fünf Prozent erhöht. Im Januar 2025 sind dann laut dem BMG „alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung – sowohl im häuslichen wie auch im teil- und vollstationären Bereich – in Höhe von 4,5 Prozent“ angepasst worden, also auch das Pflegegeld. Auf diesem Stand ist die Leistung bis jetzt.

    Eigentlich sollten die Leistungen der Pflegeversicherung nach der Erhöhung 2025 im Rahmen einer Dynamisierung alle drei Jahre angepasst werden. Gesetzlich festgeschrieben ist laut dem BMG allerdings nur die Erhöhung 2028. Ganz konkret heißt es in § 30 Absatz 1 SGB XI: Die „geltenden Beträge für die Leistungen der Pflegeversicherung steigen [...] zum 1. Januar 2028 in Höhe des kumulierten Anstiegs der Kerninflationsrate in den letzten drei Kalenderjahren, [...] nicht jedoch stärker als der Anstieg der Bruttolohn- und Gehaltssumme je abhängig beschäftigten Arbeitnehmer im selben Zeitraum“.

    Was bedeutet das? Wie ein Sprecher des BMG unserer Redaktion zuvor auf Anfrage erklärt hat, wird zunächst die Summe der Kerninflationsrate aus den drei Jahren vor der Erhöhung – also 2025, 2026 und 2027 – gebildet. Diese wird dann mit der Summe des jährlichen Anstiegs der Bruttolohn- und Gehaltssumme je Beschäftigten im selben Zeitraum verglichen. Dieser Betrag deckelt die Anpassungshöhe nämlich, stärker darf das Pflegegeld 2028 nicht steigen.

    Definition

    Was sind „Kerninflation“ und „Bruttolohn- und Gehaltssumme“? Icon Pfeilspitze nach unten

    Kerninflation: Die Kerninflation gibt laut der Deutschen Bundesbank an, wie sich Verbraucherpreise entwickeln, wenn Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen wie Energie nicht mit eingerechnet werden.

    Bruttolohn- und Gehaltssumme: Unter Bruttolöhnen und -gehältern versteht man laut dem Statistischen Bundesamt alle Löhne und Gehälter, einschließlich Lohnsteuer und Sozialbeiträgen, die Beschäftigten aus ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis zufließen.

    Pflegegeld 2028: Wie hoch könnte die Erhöhung für Pflegebedürftige sein?

    Wie hoch die Pflegegeld-Erhöhung 2028 ausfallen wird, kann im Moment nur anhand von Prognosen zur Entwicklung der Kerninflationsrate und der Bruttolöhne und -gehälter geschätzt werden. Dabei spielen auch aktuelle Geschehnisse, wie der Iran-Krieg, eine Rolle.

    Denn: Laut der „Frühjahr 2026“-Ausgabe der wirtschaftlichen Gemeinschaftsdiagnose, die von mehreren Wirtschaftsforschungsinstituten erarbeitet wurde, dürften sich die gestiegenen Energiepreise infolge des Konflikts langfristig auch auf die Kerninflationsrate auswirken. Mit der Zeit würden Unternehmen die gestiegenen Kosten nämlich weitergeben, sodass auch andere Bereiche – solche, die in der Kerninflationsrate berücksichtigt werden – betroffen sein werden. Der Gemeinschaftsdiagnose zufolge dürfte sich die verzögerte Weitergabe der höheren Energiekosten allerdings erst 2027 bemerkbar machen.

    Dem Frühjahrsbericht zufolge lag die Kerninflationsrate 2025 bei 2,6 Prozent, dürfte 2026 leicht auf 2,4 Prozent sinken und im Jahr 2027 angetrieben durch die Folgen des Iran-Kriegs auf 2,8 Prozent steigen. Gleichzeitig geht aus dem Bericht hervor, dass die Bruttolöhne und -gehälter je Beschäftigten im Jahr 2025 um 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind. Für 2026 und 2027 prognostizieren die Wirtschaftsexperten des DIW in Berlin, ifo Instituts in München, Kiel Instituts, IWH in Halle und des RWI in Essen Anstiege um 3,5 und 3,4 Prozent.

    Für die Pflegegeld-Erhöhung 2028 könnte das eine Anpassung um 7,8 Prozent, aber maximal um 11,4 Prozent bedeuten. Ausgehend von der aktuellen Leistungshöhe laut BMG könnten Pflegebedürftige ab 1. Januar 2028 also so viel Pflegegeld bekommen:

    Leistung 20257,8 Prozent11,4 Prozent
    Pflegegrad 2347 Euro374 Euro387 Euro
    Pflegegrad 3599 Euro646 Euro667 Euro
    Pflegegrad 4800 Euro862 Euro891 Euro
    Pflegegrad 5990 Euro1067 Euro1103 Euro

    Übrigens: Das Pflegegeld wird jeden Monat nach einem bestimmten Muster ausgezahlt. Was Pflegebedürftige mit der Leistung machen, steht ihnen laut dem BMG frei. Viele würden das Pflegegeld jedoch als Anerkennung an ihre pflegenden Angehörigen weitergeben.

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Anmelden

    Sie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren