In der Pflegeversicherung besteht dringender Reformbedarf – insbesondere um die Zahlungsfähigkeit zu erhalten. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte Anfang Mai in einem Interview mit der Rheinischen Post von einem Milliarden-Defizit gesprochen – 7,5 Milliarden Euro im Jahr 2027, etwa 15 Milliarden Euro im Jahr 2028 und ein weiterer Anstieg bis 2030.
In dem Gespräch, das auch auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) veröffentlicht wurde, hatte die Ministerin einige geplante Maßnahmen bereits angesprochen. So sollen etwa der nach der Aufenthaltsdauer gestaffelte Zuschuss im Pflegeheim abgesenkt, die Hürden für die Anerkennung eines Pflegegrades 1 bis 3 erhöht und die Familienmitversicherung umgekrempelt werden.
Darüber hinaus hatte Warken für die nächsten Jahre von „Beitragssatzstabilität“ in der Pflegeversicherung gesprochen. Kinderlose Beitragszahler könnten hier allerdings in die Röhre schauen. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) nämlich aus Koalitionskreisen erfahren haben will, plant die Ministerin, den Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf 0,7 Prozent anzuheben. Was bedeutet das?
Beitrag zur Pflegeversicherung: Müssen Kinderlose bald mehr bezahlen?
Kommt es tatsächlich zu einer Erhöhung des Kinderlosenzuschlags beim Pflegebeitrag, müssten Versicherte ohne Kinder ab einem Alter von 23 Jahren dann einen Beitragssatz von 4,3 Prozent zahlen. Für Versicherte mit Kindern würde sich hingegen nichts ändern. Und auch der Arbeitgeberanteil würde nicht steigen.
Warum gibt es unterschiedliche Beitragssätze?
Seit 1. Juli 2023 wird beim Pflegebeitrag nach der Kinderzahl differenziert. Laut dem BMG wurde damit im Rahmen der Pflegereform 2023 ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 umgesetzt.
Versicherte ohne Kinder zahlen seitdem einen Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent. Versicherte mit mehreren Kindern erhalten ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren zudem einen Abschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkten je Kind. Der reguläre Beitragssatz gilt für Versicherte mit mindestens einem Kind, unabhängig vom Alter des Kindes.
Der reguläre Beitragssatz ohne Zu- oder Abschlag lag im Jahr 2023 laut dem BMG bei 3,4 Prozent. Auf dieser Grundlage wurde auch der fixe Arbeitgeberanteil von 1,7 Prozent berechnet. Heißt: Versicherte mit Kind mussten maximal einen Arbeitnehmer-Anteil von 1,7 Prozent zahlen, wohingegen Versicherte ohne Kinder bei einem Gesamtbeitrag von vier Prozent einen Anteil von 2,3 Prozent selbst zahlen mussten.
Aufgrund finanzieller Engpässe in der Pflegeversicherung wurde der Beitragssatz laut dem BMG für alle zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozent erhöht. Regulär liegt er seitdem bei 3,6 Prozent, der Arbeitgeber übernimmt 1,8 Prozent. Für Kinderlose ist der Beitrag auf 4,2 Prozent gestiegen und ihr Arbeitnehmeranteil auf 2,4 Prozent.
Beitragserhöhung für Kinderlose: Wie viel mehr müssten sie bezahlen?
Mit einer Erhöhung des Kinderlosenzuschlags um 0,1 Prozentpunkte auf 0,7 Prozent würde die Belastung nur für einige Versicherte steigen. So würde sich der Beitragssatz auf Grundlage der aktuellen Beträge laut BMG dann verteilen:
| Beitrag | Arbeitnehmer-Anteil | Arbeitgeber-Anteil | |
|---|---|---|---|
| ohne Kinder | 4,30 % statt 4,20 % | 2,50 % statt 2,40 % | 1,80 % |
| ein Kind | 3,60 % | 1,80 % | 1,80 % |
| zwei Kinder | 3,35 % | 1,55 % | 1,80 % |
| drei Kinder | 3,10 % | 1,30 % | 1,80 % |
| vier Kinder | 2,85 % | 1,05 % | 1,80 % |
| fünf und mehr Kinder | 2,60 % | 0,80 % | 1,80 % |
Bei einem Bruttoeinkommen von 4000 Euro müssen Versicherte mit einem Kind aktuell einen Arbeitnehmeranteil in Höhe von 72 Euro (1,8 Prozent) als Pflegebeitrag bezahlen. Ohne Kinder liegt der Anteil mit 0,6 Prozent mehr bei 96 Euro (2,4 Prozent). Steigt der Kinderlosenzuschlag um 0,1 Prozentpunkte, würde die Belastung bei 100 Euro (2,5 Prozent) liegen.
So viel würde eine Erhöhung um 0,1 Prozent im Geldbeutel kinderloser Versicherter je nach Bruttoeinkommen beim Arbeitnehmeranteil ausmachen:
| Bruttoeinkommen | 1,8 Prozent | 2,4 Prozent | 2,5 Prozent |
|---|---|---|---|
| 2500 Euro | 45 Euro | 60 Euro | 62,50 Euro |
| 3000 Euro | 54 Euro | 72 Euro | 75 Euro |
| 3500 Euro | 63 Euro | 84 Euro | 87,50 Euro |
| 4000 Euro | 72 Euro | 96 Euro | 100 Euro |
Pro 100 Euro Bruttoeinkommen würde die Belastung für kinderlose Versicherte also um zehn Cent steigen – von 2,40 Euro auf 2,50 Euro. Ob eine solche Erhöhung tatsächlich kommt, bleibt vorerst aber abzuwarten.
Übrigens: Sachsen geht beim Pflegebeitrag einen Sonderweg, der laut dem BMG mit den Feiertagen in dem Bundesland zusammenhängt. Aktuell liegt der reguläre Beitragssatz hier zwar ebenfalls bei 3,6 Prozent, jedoch übernehmen Arbeitgeber mit 1,3 Prozent einen geringeren Anteil als im Rest Deutschlands. Entsprechend liegt der Arbeitnehmeranteil in Sachsen bei 2,3 Prozent oder 2,9 Prozent ohne Kinder.
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