In Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten fürchten viele Rentnerinnen und Rentner um ihre Altersvorsorge. Denn Einsparungen im Sozialwesen können schwere Folgen für Betroffene haben. So werden immer wieder neue Ideen diskutiert, um die Rente abzusichern – beispielsweise der Boomer-Soli, bei dem reichere Rentner die ärmeren unterstützen sollen. Eine aktuelle Umfrage des internationalen Marktforschungsunternehmens YouGov zeigte, dass die Mehrheit der Europäer das staatliche Rentensystem für nicht mehr finanzierbar hält.
Jüngere Menschen fragen sich, ob die Rente für sie überhaupt noch für die kommenden Jahre sicher ist. Wer bald in Rente geht, hofft dagegen, dass das Geld für das Alter ausreicht, um den Lebensstandard zu halten. Und wer bereits Rente bezieht, fragt sich, ob nicht vielleicht auch die laufende Rente gekürzt werden kann.
Übrigens: Wie hoch die eigene Rente einmal ausfällt, lässt sich zum einen in einem Online-Portal nachsehen und zum anderen mit einer Renten-Formel ausrechnen. Ein Experte ist sich zudem sicher, dass es keinen Rentenkollaps geben wird.
Rentenkürzung: Sind auch laufende Renten kürzbar?
Ob die laufenden Renten aufgrund der Haushaltslage gekürzt werden können, hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf ihrer Website erklärt. „Die Höhe der Renten ist per Gesetz geregelt“, schreibt die Rentenversicherung. Es gibt also einen Rechtsanspruch. Und damit ist die Zahlung der Rente „nicht von der aktuellen Haushaltslage abhängig“, erklärt die DRV.
Doch was ist mit den Zahlungen, die der Bund beisteuert? Hierzu schreibt die DRV: „Es stimmt zwar, dass die Rentenversicherung Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt bekommt. Aber auch die Zahlung von Zuschüssen des Bundes an die Rentenversicherung erfolgt auf Grundlage von gesetzlichen Regelungen.“ Gleiches gelte für Erstattungen oder die Zahlung von Beiträgen des Bundes für Kindererziehungszeiten, also die sogenannte Mütterrente. Demnach sind die Zahlungen des Bundes also ebenfalls nicht von der aktuellen Haushaltslage abhängig.
Hinzu kommt die sogenannte Rentengarantie: Denn für die jährliche Anpassung der Renten gibt es laut DRV eine gesetzliche Schutzklausel. „Diese bewirkt, dass die Renten selbst dann nicht sinken, wenn die der Rentenanpassung zugrunde liegenden Löhne und Gehälter gesunken sind“, erklärt die DRV. Die laufende Bruttorente kann also nicht einfach so gekürzt werden, da sie gesetzlich geschützt ist.
Laufende Rente: Ist eine Netto-Kürzung möglich?
Anders ist es allerdings bei der Nettorente. Denn wie hoch diese ausfällt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Laut DRV hängt sie von unterschiedlichen Faktoren ab. So gibt es bei manchen Rentenarten auch Kürzungen, etwa bei der sogenannten Grundrente, die von der Höhe des Einkommens abhängt. Auch durch höhere Sozialabgaben, also beispielsweise für die Krankenversicherung, kann die laufende Nettorente sinken.
Übrigens: Die Regierungskoalition hat die sogenannte Aktivrente eingeführt. Davon können Millionen Rentner profitieren.
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