Viele Menschen möchten im Ruhestand nicht „komplett raus“ sein – sei es wegen zusätzlichem Geld, sozialem Kontakt oder weil sie ihr Know-how aus dem früheren Berufsleben weiter nutzen wollen. Tatsächlich waren laut dem Mikrozensus 2024 13 Prozent der Rentnerinnen und Rentner zwischen 65 und 74 Jahren erwerbstätig. Von ihnen gab rund die Hälfte an, geringfügig beschäftigt zu sein – Minijobs spielen für Seniorinnen und Senioren also eine zentrale Rolle.
Damit ein Nebenjob wirklich „passt“, sind drei Fragen entscheidend: Was passiert rentenrechtlich mit dem Hinzuverdienst? Wo liegt die Minijob-Grenze – und wie flexibel ist sie? Und welche Alternativen gibt es und lohnen sie sich steuerlich?
Wird die Rente gekürzt, wenn man arbeitet?
Für Bezieher einer Altersrente gilt: Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Seit dem 1. Januar 2023 wurden die Grenzen für vorgezogene Altersrenten aufgehoben, erläutert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf ihrer Website. Einkommen wird nicht mehr auf die Altersrente angerechnet. Das bedeutet: Wer eine Altersrente bezieht, kann grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Zu beachten ist jedoch: Wer in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig ist, zahlt Beiträge aus der Rente. Bei weiteren Einkünften können ebenfalls Krankenversicherungsbeiträge anfallen. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, sich hierzu direkt an die Krankenkasse zu wenden.
Minijob 2026: Wie viel dürfen Rentner verdienen?
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. 2027 ist eine weitere Erhöhung laut DRV auf 14,60 Euro geplant.
Da die Minijob-Grenze seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt auch die Verdienstgrenze:
- 603 Euro pro Monat ab 2026
- 633 Euro pro Monat ab 2027
Durch die Kopplung bleibt das mögliche Arbeitspensum von rund zehn Wochenstunden im Minijob in etwa konstant.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Mehrere Minijobs werden immer zusammengerechnet. Auch regelmäßig zu erwartende Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zählen damit zur Verdienstgrenze. Dies geht aus einem Beitrag des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) hervor.
Minijobs: Welche eignen sich besonders für Rentner?
Da laut Destatis die Hälfte der arbeitenden Rentner geringfügig beschäftigt ist, liegt der Minijob als Modell nahe. Welche Tätigkeit geeignet ist, hängt allerdings stark von Gesundheit, Qualifikation und gewünschtem Zeitumfang ab. Die folgenden Beispiele zeigen typische Minijobs, die sich aufgrund ihrer Planbarkeit und des überschaubaren Stundenumfangs häufig für den Ruhestand eignen – sie stellen keine Rangliste dar und ersetzen keine individuelle Beratung.
- Empfang oder Telefonzentrale: Arztpraxen, kleine Unternehmen oder Hotels suchen häufig stundenweise Unterstützung. Die Tätigkeit ist meist sitzend und gut planbar.
- Bürohilfe oder Archivkraft: Ablage, Datenpflege oder Postbearbeitung eignen sich vor allem für Personen mit kaufmännischer Erfahrung.
- Kassier- oder Verkaufsaushilfe: Im Einzelhandel sind flexible Schichten üblich. Für fitte Rentner mit Freude am Kundenkontakt kann das eine passende Option sein.
- Nachhilfe oder Lernbegleitung: Gerade Menschen mit höherem Bildungsniveau sind laut Destatis häufiger auch im Rentenalter erwerbstätig. Nachhilfe lässt sich zeitlich flexibel gestalten.
- Begleit- oder Fahrdienst: Ob Patientenfahrten oder Shuttle-Dienste – Einsätze sind häufig stundenweise organisiert.
- Bibliotheks- oder Museumsaufsicht: Ruhiges Arbeitsumfeld, feste Einsatzzeiten und moderate körperliche Belastung.
- Unterstützung im Alltag: Einkaufs- oder Besuchsdienste bieten flexible Stundenmodelle und eine sinnstiftende Tätigkeit.
Allen diesen Minijobs gemeinsam ist: Die Arbeitszeit lässt sich meist so gestalten, dass die 603-Euro-Grenze eingehalten wird.
Ist der Midijob eine Alternative für Rentner?
Wer mehr als 603 Euro im Monat verdienen möchte, muss den Minijob hinter sich lassen. Ab 603,01 Euro monatlich beginnt der sogenannte Übergangsbereich, der umgangssprachlich auch als Midijob bezeichnet wird. Die Obergrenze liegt bei 2000 Euro pro Monat, erläutert die DRV.
Im Midijob zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Einkommen schrittweise ansteigen. Die Rentenansprüche werden dabei dennoch auf Basis des vollen Verdienstes berechnet – trotz der geringeren eigenen Beitragslast.
Für Rentnerinnen und Rentner, die ihr Einkommen spürbar aufstocken möchten, ohne wieder in eine Vollzeitstelle einzusteigen, kann ein Midijob damit eine sinnvolle Zwischenlösung sein: mehr Verdienst als im Minijob, aber weiterhin unterhalb der klassischen Vollzeitbeschäftigung.
Aktivrente ab 2026: Wann lohnt sich mehr als ein Minijob?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt laut bundesregierung.de außerdem die sogenannte Aktivrente. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine zusätzliche Rentenart, sondern um einen steuerlichen Freibetrag. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann wie bereits erwähnt bis zu 2000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen.
Wichtig bei der Aktivrente:
- Gilt nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen
- Gilt nicht für Minijobs
- Gilt nicht für Selbstständige
- Sie muss nicht beantragt werden – der Arbeitgeber berücksichtigt sie automatisch.
Damit unterscheidet sich die Aktivrente grundlegend vom Minijob:
| Minijob | Aktivrente |
|---|---|
| Bis 603 € monatlich (2026) | Bis 2000 € monatlich steuerfrei |
| Geringfügige Beschäftigung | Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung |
| Parallell keine Aktivrente möglich | - |
| Meist rund 10 Wochenstunden | Deutlich höheres Arbeitspensum möglich |
Wer nur einige Stunden pro Woche arbeiten möchte, ist mit einem Minijob in der Regel gut beraten. Wer jedoch deutlich mehr verdienen möchte und die Regelaltersgrenze erreicht hat, sollte prüfen, ob eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle mit Aktivrente steuerlich günstiger ist.
Beachten sollten Rentner und Rentnerinnen, dass auf die gesetzliche Rente – anders als beim Arbeitslohn – keine Lohnsteuer direkt einbehalten wird. Dennoch ist ein großer Teil der Rente steuerpflichtig. Wer neben der Rente arbeitet, kann dadurch in eine höhere steuerliche Belastung geraten und unter Umständen verpflichtet sein, eine Steuererklärung abzugeben, heißt es in einer DRV-Broschüre zur Altersrente.
Zusammenfassend: Ein Minijob neben der Rente ist rechtlich unkompliziert, da die Altersrente nicht gekürzt wird. Für viele Rentner, die stundenweise tätig sein möchten, ist das eine einfache und flexible Lösung. Wer dagegen nach Erreichen der Regelaltersgrenze deutlich mehr verdienen möchte, sollte die Aktivrente als Alternative prüfen. Entscheidend ist am Ende die individuelle Situation: gewünschtes Arbeitspensum, steuerliche Auswirkungen und persönliche Belastbarkeit.
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