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Renten-Reform: Sollten Riester-Sparer zum Altersvorsorgedepot wechseln? Das sagen Experten

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Renten-Reform: Sollten Riester-Sparer zum Altersvorsorgedepot wechseln? Das sagen Experten

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    Riester-Sparer sollten sich gut informieren und beraten lassen, ob sich ein Wechsel zum geplanten Altersvorsorgedepot für sie lohnt.
    Riester-Sparer sollten sich gut informieren und beraten lassen, ob sich ein Wechsel zum geplanten Altersvorsorgedepot für sie lohnt. Foto: Robert Kneschke, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Die private Altersvorsorge wird in Deutschland umfassend reformiert, wie der Deutsche Bundestag am 27. März 2026 beschlossen hat. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen. Kernstück der Neuausrichtung ist das sogenannte Altersvorsorgedepot. Es knüpft an das staatlich geförderte Riester-Modell an, bietet jedoch laut Bundesfinanzministerium unter anderem höhere Renditechancen, eine vereinfachte Förderung und eine flexiblere Auszahlungsphase. Zudem soll ein staatlich organisierter Anbieter ein eigenes Standardprodukt anbieten: ein besonders einfaches Altersvorsorgedepot mit Standardeinstellungen, das nur begrenzte Kosten verursacht. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Finanzunternehmen demnach die neuen Produkte anbieten können.

    Für derzeitige Riester-Sparer stellt sich nun die Frage, wie sie mit der Reform umgehen sollen. Während es laut Bundesregierung ab Januar 2027 nicht mehr möglich sein wird, Verträge nach dem alten Riester-Modell abzuschließen, haben bestehende Riester-Verträge Bestandsschutz. Somit gibt es für Riester-Sparer verschiedene Möglichkeiten, wie sie mit dem alten Vertrag umgehen können, etwa kündigen, beibehalten, einfrieren oder umziehen. Ist für jeden ein Wechsel zum Altersvorsorgedepot von Vorteil? Was Finanz-Experten der Deutschen Rentenversicherung (DRV), der Verbraucherzentrale Bayern und des VermögensZentrums empfehlen.

    Als Riester-Sparer zum Altersvorsorgedepot wechseln: Kann man sich derzeit überhaupt schon entscheiden?

    Wichtig zu wissen: Das Altersvorsorgereformgesetz ist bisher noch nicht endgültig beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Deshalb haben derzeit mögliche Anbieter auch noch keine Altersvorsorgedepots im Sinne des Gesetzes eröffnet, informiert die Deutsche Rentenversicherung auf Anfrage unserer Redaktion. Ein Vergleich der bisherigen Riester-Verträge mit den neuen Altersvorsorgedepots sei daher nicht möglich.

    Auch Merten Larisch, Referent für Altersvorsorge-, Geldanlage- und Immobilienfinanzierungsberatung der Verbraucherzentrale Bayern, weist auf Anfrage unserer Redaktion darauf hin, dass vor der Bestätigung der Reform durch den Bundesrat noch Änderungen im Gesetzesentwurf vorgenommen werden könnten. Zudem erklärt er, dass Entscheidungen von Riester-Sparern jetzt noch nicht getroffen werden können und sollten. Es sei abzuwarten, welche Produktwelt faktisch entsteht.

    Dem stimmt Michael Huber vom VermögensZentrum, einer unabhängigen Finanzberatung und Vermögensverwaltung, zu. Auf unsere Anfrage hin betont er ebenfalls, dass noch viele Fragen offen sind, sowohl hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Angebote, etwa bei den Kosten, als auch in Bezug auf das geplante staatliche Standardprodukt selbst. Aber auch schon vor der Renten-Reform könne man die eigene Altersvorsorge auf den Prüfstand stellen – und auch abgesehen vom Altersvorsorgedepot passende Maßnahmen definieren und umsetzen.

    Merten Larisch empfiehlt Riester-Sparern, sich im Herbst 2026 oder Anfang 2027 unabhängig beraten und ausrechnen zu lassen, wie die geförderte Altersvorsorge in die gesamte Finanzstrategie passt. „Bei einer provisionsfreien Beratung werden dann Produkte aus dem gesamten Angebotsuniversum verglichen und über die konkrete anteilige Zusammenstellung von Aktien- zu Anleihenindex-ETFs im geförderten Altersvorsorgedepot gesprochen“, sagt Larisch.

    Eine pauschale Antwort auf die Frage, ob Riester-Sparer zum geplanten Altersvorsorgedepot wechseln sollten, ist daher aktuell (Stand: April 2026) nicht möglich. Zudem ist die Entscheidung von individuellen Faktoren abhängig. Laut DRV ergibt sich je nach bisherigem Vertrag – der beispielsweise in Form einer klassischen Rentenversicherung, einer fondgebundenen Rentenversicherung, eines Banksparplans oder eines reinen Fondsparplanes abgeschlossen werden konnte – und Anbieter eine andere persönliche Rendite.

    Die von uns angefragten Finanz-Experten geben jedoch einige Hinweise, für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnen könnte – und wer mit dem alten Riester-System vielleicht besser beraten ist.

    Statt Riester-Rente: Für wen könnte sich ein Wechsel zum Altersvorsorgedepot voraussichtlich lohnen?

    Egal, ob Personen kurz vor der Rente stehen oder noch viele Jahre für ihre Altersvorsorge sparen können: Laut Merten Larisch würde nach dem jetzigen Gesetzestext für jedes Alter ein kostengünstiges Altersvorsorgedepot mit passender Aufteilung von Index-ETFs in Kombination mit einem Auszahlplan möglich sein.

    Michael Huber sagt, dass das neue Altersvorsorgedepot in den allermeisten Fällen für Sparer vorteilhafter sein wird als der frühere Riester-Vertrag. Er weist darauf hin, dass die Vorteile des neuen Altersvorsorgedepots umso stärker zur Geltung kommen, je länger der verbleibende Sparzeitraum dauert. Denn durch die nicht mehr obligatorische Beitragsgarantie sind höhere Aktienquoten und damit höhere Renditen möglich. Durch den Zinseszinseffekt macht das ihm zufolge über die Jahre einen signifikanten Unterschied in der Wertentwicklung des angesparten Guthabens aus. Unter Umständen könne auch für jemanden kurz vor der Rente der Wechsel ins neue System noch sinnvoll sein, um die Möglichkeiten des neuen Auszahlungsplans gegenüber einer lebenslangen Rente zu nutzen. Hier werde es aber auf die genaue Ausgestaltung der neuen Verträge ankommen.

    Sollte man 2026 noch weiter einzahlen oder erst einmal die Riester-Beiträge stoppen? Hierzu informiert Larisch: In relativ kostengünstigen Riester-Verträgen kann auch bis Ende dieses Jahres noch eingezahlt werden, um den Förderanspruch vollzumachen und gegebenenfalls im nächsten Jahr mit seinem Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot umzuziehen. Wer in seinem Riester-Vertrag weniger Guthaben als die Summe der eingezahlten Beiträge und Zulagen feststellt – beispielsweise anhand der jährlichen Bescheinigung nach §92 EStG – sollte aber sofort die Beiträge stoppen und sich zum weiteren Vorgehen beraten lassen. Interessenkonfliktfreie Beratung erhält man ihm zufolge bei den Verbraucherzentralen oder bei Honorarberatern.

    Bei relativ neu abgeschlossenen Altersvorsorgeverträgen in Form einer Riester-Rentenversicherung sollte dem Experten zufolge überprüft werden, ob ein Stoppen der Beiträge verhindert, dass hohe Abschlusskosten gleich zu Beginn „das Sparergebnis vermiesen“. Laut der Tagesschau stand die Riester-Rente vor allem wegen zu hoher Kosten und zu geringer Rendite seit Langem in der Kritik. Wer aus dem Riester-Vertrag wieder herauswill, kann gegebenenfalls die 30-tägige Widerrufsfrist nutzen. Auch Huber empfiehlt in diesem Fall, von der Widerrufsfrist Gebrauch zu machen. Sparer könnten bis zum Beginn des neuen Altersvorsorgedepots stattdessen frei sparen, zum Beispiel in Form eines ETF-Sparplans.

    Für wen könnte ein Verbleib in der Riester-Rente besser sein?

    Laut Michael Huber gibt es bestimmte Konstellationen bei Geringverdienern mit mehreren zulageberechtigten Kindern, in denen die staatliche Förderung im Verhältnis zum Eigenbetrag im alten Riester-System höher war. Die Stiftung Warentest rechnet hierzu ein Beispiel vor: Eine Mutter oder ein Vater mit drei kleinen Kindern und einem Minijob zahlt derzeit beispielsweise nur 60 Euro pro Jahr ein und erhält dafür immerhin 1 075 Euro staatliche Förderung. Nach dem neuen Modell müssten sie hingegen mehr als 300 Euro jährlich einzahlen, um auf eine ähnlich hohe Förderhöhe zu kommen.

    Auch Merten Larisch zufolge könnte es für Sparer mit relativ niedrigem Einkommen und Kindergeldberechtigung für mehrere Kinder sinnvoll sein, noch eine Weile im alten Riester-Fördersystem zu verbleiben, sofern bereits ein Vertrag besteht. Er empfiehlt dennoch später einen Wechsel in das neue System für die Entnahmephase, also das Rentenalter. Warum? Ihm zufolge ist einer der entscheidenden Vorteile des neuen Altersvorsorgedepots, dass ab Rentenbeginn das Geld per vererbbarem Auszahlplan und nicht als lebenslange Versicherungsrente erfolgen darf. Das bedeutet, im Gegensatz zu Riester-Versicherungen könnte bei Altersvorsorgedepots dann übrig gebliebenes Guthaben im Todesfall an die Nachkommen ausgezahlt werden.

    Die DRV weist ebenfalls auf den wichtigen Unterschied bei der Auszahlungsphase hin: Bisherige Riester-Verträge müssen eine lebenslange Versorgung bieten. Bei den neuen Verträgen sind auch zeitlich befristete Renten möglich – also Renten, die nur bis zu einem bestimmten Lebensalter, aber mindestens bis zum 85. Lebensjahr, ausgezahlt werden. Laut der DRV erhöht der Verzicht auf eine lebenslange Zahlung aus der privaten Altersvorsorge das Armutsrisiko und kann so zu ungewollten Härten im Alter führen. Von den heute 65-jährigen Männern werden nach der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes etwas mehr als 40 Prozent älter als 85 Jahre, bei den Frauen sind es sogar etwa 60 Prozent, erklärt die DRV.

    Larisch wiederum informiert darüber, dass bei lebenslangen Versicherungsrenten die Rentenhöhen deutlich geringer sind als beispielsweise bei einem Auszahlplan bis zum 85. oder 95. Lebensjahr. Hier sollte also individuell abgewogen werden, welches System besser passt.

    Was wäre der größte Fehler, den Riester-Sparer machen können?

    Im Hinblick auf die bereits genannte Tatsache, dass die neuen Altersvorsorgeprodukte noch nicht auf dem Markt sind, nennt Michael Huber als größten Fehler, den Riester-Sparer begehen können: „Sich vorschnell für einen Anbieter eines Altersvorsorgedepots zu entscheiden.“ Riester-Sparer sollten zunächst abwarten, wie die konkreten Produkte aussehen, und dann vergleichen. „Interessant wird auch, wie das vorgesehene staatliche Standardprodukt aussehen wird“, sagt Huber.

    Laut Merten Larisch wäre es „unsinnig, als gefördertes Produkt der neuen Produktwelt eine Rentenversicherung oder ein aktiv gemanagtes Depot mit hohen Kosten zu wählen“. Er warnt vor als kostenfreie Beratung getarnten Verkaufsgesprächen, die seiner Meinung nach zu hohen Renditeeinbußen, zumindest deutlich niedrigerer Altersvorsorgeleistung führen werden, wenn dort ein empfohlenes Produkt gewählt wird.

    Von einer Kündigung des alten Riester-Vertrags noch im Jahr 2026 rät die DRV ab: „Eine Kündigung des Vertrages hätte zur Folge, dass alle Förderungen (Zulagen und gegebenenfalls steuerliche Vorteile) zurückgezahlt werden müssen.“ Auch Stiftung Warentest rät dazu, die neuen Regelungen ab 2027 abzuwarten, bevor man überstürzt den aktuellen Vertrag kündigt.

    Stattdessen kann man den Riester-Vertrag erst einmal weiterführen oder die Beitragszahlungen stoppen. Erst, wenn die neuen Produkte auf dem Markt sind, kann laut DRV entschieden werden, ob diese eine bessere Vorsorge bieten als der bestehende Vertrag. Laut der Bundesregierung können Riester-Sparer freiwillig in das neue Altersvorsorgedepot wechseln, der Anbieterwechsel soll künftig erleichtert werden.

    Das Handelsblatt weist aber auf einen wichtigen Punkt hin, den Sparer beim Übertragen eines bestehenden Riester-Vertrags in das neue Depot beachten sollten: den Wegfall der Beitragsgarantie. In der bisherigen Riester-Welt waren die eingezahlten Beiträge vollständig abgesichert. Mit dem Wechsel in ein renditestärkeres Depot ohne Garantie entfällt dieser Schutz. Das führt zu einem Timing-Risiko: Liegen die Märkte zum Zeitpunkt der Übertragung niedrig, werden Verluste im alten Vertrag realisiert – und man startet im neuen Depot mit einem geringeren Kapitalstand. Ein Wechsel sollte daher gut überlegt und nicht übereilt vorgenommen werden.

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