Im Februar sorgten "Ausländer-raus"-Gesänge, die beim Landsberger Fasching auf dem Wagen der Landjugend Hohenfurch gesungen wurden, für Aufsehen. In einer Erklärung distanzierte sich damals der Vorstand des Vereins von dem Vorfall. Trotzdem landeten die Ereignisse zur Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft und der Kripo Fürstenfeldbruck. Nun teilt die Staatsanwaltschaft Augsburg mit, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Anhaltspunkte reichen nicht für eine Anklage aus
Im Verfahren wurde das Geschehen auf dem Faschingsumzug in Landsberg unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Verwirklichung des Straftatbestands der Volksverhetzung geprüft, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Der Tatbestand sei in diesem konkreten Einzelfall nicht erfüllt gewesen. Grundsätzlich stehe eine Strafbarkeit bei derartigen Parolen ("Ausländer raus") zwar immer im Raum, der Straftatbestand der Volksverhetzung erfordere aber, dass im konkreten Fall – über die Kundgabe bloßer Ablehnung und Verachtung hinausgehend – zum Hass gegen Ausländer aufgestachelt oder zu Gewalt und Willkürmaßnahmen gegen Ausländer aufgefordert werde oder Ausländer unter Verletzung der Menschenwürde beschimpft, verleumdet oder böswillig verächtlich gemacht würden, heißt es weiter. "Hierfür bedarf es weiterer Umstände, die über den bloßen Ausruf einer solchen Parole hinausgehen. Derartige Anhaltspunkte haben sich im hiesigen Fall aber nach den durchgeführten Ermittlungen nicht ergeben", so eine Sprecherin der Augsburger Staatsanwaltschaft.