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  3. Ingolstadt: Zweifel am Gutachten im Missbrauchsprozess: Expertin nimmt Stellung

Ingolstadt
15.02.2021

Zweifel am Gutachten im Missbrauchsprozess: Expertin nimmt Stellung

Prozess am Landgericht: Ein Mann soll seine im Tatzeitraum zehn- bis zwölfjährige Stieftochter missbraucht haben.
Foto: Lino Mirgeler/dpa

Plus Ein 46-Jähriger soll seine Stieftochter sexuell missbraucht haben. Am Landgericht Ingolstadt ging es noch einmal um das Glaubwürdigkeitsgutachten und um die Frage: Wie hat sich ein Opfer zu verhalten?

In einem Missbrauchsprozess gibt es meist keine Zeugen, die das, was vorgefallen sein soll, beobachtet haben. Die Taten geschehen fast immer im Verborgenen. Umso mehr Bedeutung kommt bei der Urteilsfindung den Sachverständigen zu, die das Verhalten und die Aussagen von Täter und Opfer einschätzen sollen. So auch in dem Missbrauchsprozess, der derzeit vor der Jugendkammer des Ingolstädter Landgerichts verhandelt wird. Dort muss sich seit Mitte Januar ein 46-jähriger Mann verantworten, weil er ein Mädchen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen – seine damalige Stieftochter – 2016/2017 mehrmals schwer sexuell missbraucht haben soll. Verteidigerin Marion Reisenhofer hatte beim vorherigen Verhandlungstag das Gutachten der psychologischen Sachverständigen Silvia Arnold, die die Glaubwürdigkeit des Mädchens bestätigt hatte, stark kritisiert und ein weiteres Gutachten mit Hinzuziehung eines Psychiaters gefordert. Am Montag hat nun die Psychologin zur Kritik Stellung genommen und auch Nebenklagevertreter Klaus Wittmann schoss scharf gegen seine Anwaltskollegin.

Die Sachverständige legte noch einmal dar, wie sie zu ihrer Einschätzung, die Schilderungen des Mädchens basierten auf wahren Erlebnissen, gekommen sei. Arnold erklärte zum Beispiel: Sie habe die frühere Diagnose eines Psychiaters, das Mädchen habe eine emotionale Störung mit Geschwisterrivalität sowie eine mittelschwere Depression, durchaus in ihre Prüfung mit einbezogen, doch diese änderten an der Aussagetüchtigkeit, also der Qualität der Aussagen, des Mädchens nichts. Dass das Mädchen den sexuellen Missbrauch anhand der Serie „Tote Mädchen lügen nicht“ konstruiert haben soll, wies die Sachverständige zurück, indem sie mehrere Handlungsunterschiede aufzeigte. Die Schilderungen des Mädchens seien logisch konsistent und wiesen einen passenden Detaillierungsgrad auf, wiederholte die Expertin.

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