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Ingolstadt: Missbrauchsprozess: Hat das Mädchen alles erfunden?

Ingolstadt

Missbrauchsprozess: Hat das Mädchen alles erfunden?

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    Am Landgericht Ingolstadt wird derzeit ein Fall von schwerem sexuellen Missbrauch verhandelt.
    Am Landgericht Ingolstadt wird derzeit ein Fall von schwerem sexuellen Missbrauch verhandelt. Foto: Stefan Küpper (Archiv)

    Hat das Mädchen die Geschichte nur erfunden, um ihren Stiefvater loszuwerden? Diese Theorie stellte die Verlobte des Angeklagten in den Raum, als sie am Montag ihre Zeugenaussage am Landgericht Ingolstadt machte. Es war der dritte Verhandlungstag im Prozess um eine heute 15-Jährige aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, die zwischen Frühjahr 2016 und Sommer 2017 vom damaligen Lebensgefährten ihrer Mutter mehrmals schwer sexuell missbraucht worden sein soll. Außer der Verlobten sagten noch mehrere Polizeibeamte sowie zwei Gutachterinnen aus.

    Die Verlobte des 46-jährigen Angeklagten wirkte sichtlich mitgenommen. Sie musste zwischen ihren Sätzen immer wieder innehalten und tief durchatmen, einmal sogar ein paar Minuten Pause einlegen. Sie sei mit dem Beschuldigten seit ungefähr dreieinhalb Jahren zusammen, seit circa 15 Jahren würden sie sich schon kennen, berichtete sie. Im Herbst 2017, also sehr früh in der Beziehung, habe er ihr von den Vorwürfen erzählt und gesagt, dass er das nicht gemacht habe. Auf die Frage hin, wie denn das Mädchen und ihre Mutter auf diese Anschuldigungen kämen, habe er gesagt: Wenn man ihn hätte loswerden wollen, hätte man das doch anders erledigen können und nicht so... Das Mädchen sei für ihren Verlobten wie eine Tochter gewesen, fuhr die Zeugin fort. Die Jugendliche sei allerdings recht aufmüpfig gewesen.

    Landgericht Ingolstadt: Polizisten sagen im Missbrauchsprozess aus

    Die Sachbearbeiterin der Kriminalpolizei Ingolstadt erzählte von der Vernehmung des Mädchens im November 2018. Es sei für die zu diesem Zeitpunkt 13-Jährige sehr schwierig gewesen, das, was passiert sein sollte, genau zu benennen. Dennoch wollte sie das Geschehene endlich – fast eineinhalb Jahre nach der letzten Tat – zur Anzeige bringen. Bei der Polizei habe sie das so erklärt: Sie wolle die Angelegenheit nicht länger mit sich herumtragen. Was vorgefallen sei, sei nicht in Ordnung gewesen und gehöre bestraft. Die Mutter des Mädchens beschrieb die Polizeibeamtin bei deren Vernehmung als sehr emotional, der Beschuldigte hingegen sei ruhig, eher weinerlich, depressiv gewesen.

    Dann verlas die Glaubwürdigkeitsgutachterin ihre Ergebnisse. Kern ihrer Untersuchung sei es gewesen, herauszufinden, ob bei den Schilderungen des Mädchens ein hinreichender Erlebnisbezug hergestellt werden könne oder nicht, erklärte die Psychologin. Das heißt, ob die Erzählungen auf einer wahren Begebenheit beruhen oder ob sie erfunden wurden, um zum Beispiel mehr Aufmerksamkeit zu bekommen. Hat das Mädchen seine Geschichte vielleicht auf der Grundlage von Fremdquellen, wie etwa eine Fernsehserie, erschaffen? Handelt es sich möglicherweise um eine unabsichtliche Bezichtigung, weil jemand anders auf die Jugendliche Einfluss genommen hat? Die Gutachterin wies diese Hypothesen zurück. Sie stellte fest: Die Aussagen des Mädchens seien logisch, inhaltlich konsistent und detailreich. Die Gedächtnislücken, beispielsweise bei der Häufigkeit der Vorfälle, seien nicht ungewöhnlich. Zudem habe das Mädchen teils sogar entlastende Aussagen hinsichtlich ihres Ex-Stiefvaters gemacht. All das spräche dafür, dass die Geschichte erlebnisbasiert und folglich glaubhaft ist.

    Gutachterin am Landgericht Ingolstadt: Angeklagter sei nicht pädophil

    Die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, die den Angeklagten begutachtete, referierte zunächst über den Werdegang des 46-Jährigen. Er sei in der DDR aufgewachsen, habe Abitur gemacht und Maschinenbau studiert. Der Mann war nie in psychiatrischer Behandlung. Als seine frühere Lebensgefährtin 2011 bei einem Verkehrsunfall verunglückte, suchte sich der Beschuldigte Unterstützung in der eigenen Familie, zu der er ein sehr gutes Verhältnis habe. Im selben Jahr lernte er die Mutter des Mädchens kennen, der er immer treu gewesen sei. Im Gespräch habe sich der Mann als „Geselligkeitstrinker“ bezeichnet, der unter der Woche kaum Alkohol konsumieren würde. Eine Alkoholabhängigkeit konnte die Gutachterin denn auch nicht feststellen, weshalb sie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt als wenig erfolgversprechend einschätzte. Sie sah auch keine verminderte Schuldfähigkeit wegen eines Alkoholrausches. Ebenso wenig diagnostizierte sie Pädophilie. Der Angeklagte sei aus psychiatrischer Sicht gesund, sagte die Gutachterin. Sollte der Angeklagte schuldig sein, seien die Taten des Mannes eher auf ein inzestuöses Verhalten zurückzuführen: Der Beschuldigte habe versucht, seine Beziehungsprobleme durch körperliche Nähe zu dem Mädchen zu bewältigen.

    Vorsitzender Richter Gerhard Reicherl kündigte am Ende des Prozesstages an, dass inzwischen auch sexuelle Nötigung und vollendete Vergewaltigung als Tatvorwürfe in Betracht kämen. Andere weniger gewichtige Anklagepunkt wurden hingegen eingestellt. Die Verhandlung wird am Montag fortgesetzt. Am 1. Februar soll ein Urteil fallen.

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