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Ortlfing
12.03.2021

Dorferneuerung Ortlfing: Auch private Maßnahmen werden gefördert

Ein völlig neues Gesicht wird das Ortlfinger Ortszentrum um den Spielplatz und die Dorfschänke bekommen.
Foto: Peter Maier

Im zweiten Teil des Verfahrens können auch private Maßnahmen an Haus und Hof gefördert werden. Dazu müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt werden.

Diese Woche bekamen die Bewohner des Ortsteils Ortlfing Post. Grund dafür ist die amtliche Bekanntmachung der Einleitung der Dorferneuerung Ortlfing zwei. „In diesem Verfahren können auch Privatpersonen in den Genuss staatlicher Förderungen kommen“, wie Bürgermeister Michael Böhm am Mittwochabend im Rahmen der Gemeinderatssitzung erklärte. Es geht dabei um Bau- und Sanierungsmaßnahmen auf dem eigenen Grundstück. Als Beispiel nannte Böhm Fassadensanierungen oder die Anschaffung eines neuen Zauns. „Die Bürger sollen dazu animiert werden, sich am Verschönerungsprozess zu beteiligen“, so der Bürgermeister.

In zwei Bereichen können Privatpersonen auf Förderungen hoffen. Der erste betrifft die Bausubstanz. Förderungswürdig sind laut einem Merkblatt des Amtes für Ländliche Entwicklung dorfgerechte Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von ländlich-dörflichen Wohn-, Wirtschafts-, und Nebengebäuden, die Revitalisierung von Gebäuden sowie die Modernisierung alter Häuser, eine Fassadengestaltung mit Wärmedämmung oder die Beseitigung baulicher Missstände.

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