Im sogenannten Birkhausener Gülleprozess hat jetzt die Verteidigung Revision gegen das Urteil eingelegt. Freispruch oder über 13 Jahre Gefängnis – bei einer solchen Konstellation eines Gerichtsprozesses kommt es nicht überraschend, dass eine Seite mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist.
Zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft hat das Augsburger Landgericht vor Wochenfrist einen inzwischen 56-jährigen Landwirt aus Birkhausen verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, seine Frau niedergeschlagen und anschließend mit Gülle übergossen zu haben, woran sie erstickt ist. Der Landwirt beteuerte bis zuletzt seine Unschuld und nannte einen Unfall als Todesursache.
Bereits direkt nach dem Urteil hatte Verteidiger Peter Witting angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen (wir berichteten). Das, so Witting auf Nachfrage, sei inzwischen geschehen. Es sei das Rechtsmittel der Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt worden. Witting rechnet damit, dass es wohl zwischen acht und zwölf Monate dauern könnte, ehe eine Entscheidung vorliegt. Was das für eine Entscheidung sein könnte? Zum einen könnte der Bundesgerichtshof das Augsburger Urteil bestätigen, das dann Rechtskraft erlangen würde. Dann bliebe es bei der verhängten Haftstrafe und Kostenverteilung.
Das Verfahren könnte vom Bundesgerichtshof zurück nach Augsburg gewiesen werden
Die Richter in Karlsruhe könnten aber auch Rechtsfehler in dem Augsburger Urteil bestätigen, die die Verteidigung in ihrer Revisionsbegründung aufzeigt und für Abhilfe sorgen. In ganz seltenen Fällen kommt es dann direkt vor Ort zu einem neuen Verfahren. Der üblichere Weg ist, dass der Bundesgerichtshof das Verfahren an das zuständige Gericht zurückweist und dass sich dort eine andere Kammer erneut mit dem Fall befasst.
Für den Landwirt aus Birkhausen dauert die Zeit der Ungewissheit weiter an. Er bleibt in Untersuchungshaft, was bedeutet, dass er weniger Möglichkeiten etwa beim Empfang von Besuchen hat als ein bereits verurteilter Häftling. Kompliziert könnte es auch für die heimische Landwirtschaft werden, die von den Kindern des Landwirts weiterbetrieben wird. Mehrfach war beantragt worden, von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmtes Geld des 56-Jährigen freizugeben, um Kosten, die auf dem Bauernhof anfallen, bezahlen zu können. Dort war bis zuletzt keine Einigung zu erzielen, und leichter werde es jetzt, so Witting, nicht.
(Noch) nicht zu bezahlen braucht der Landwirt die Kosten des Verfahrens, die ihm – im Falle einer Verurteilung üblich – auferlegt werden. Zweifellos steht hier aber ein ordentlicher Batzen Geld zur Debatte. Peter Witting möchte zu den Honoraren, die an seine Münchner Anwaltskanzlei zu bezahlen sind, nichts sagen. Insider vermuten, dass eine renommierte Kanzlei, die immer wieder in Besten-Listen auftaucht, dann richtig teuer wird, wenn Wahlverteidiger bezahlt werden. Bei 27 Verhandlungstagen fast immer zwei bekannte Verteidiger hinter sich zu wissen, geht deutlich über übliche Aufwendungen hinaus.
Das lange Verfahren könnte für den Landwirt teuer werden
Etwas anders sieht es im Fall von nur einer Pflichtverteidigerin aus, die das Gericht dem Angeklagten beigeordnet hat. So soll sichergestellt werden, dass der Prozess nicht plötzlich platzt, wenn kein Wahlverteidiger mehr auftaucht. Welche Kosten für diese Pflichtverteidigung anfallen, steht erst im Fall der Rechtskraft des Urteils fest, so Gerichts-Pressesprecher Christian Grimmeisen. Dann erst werde nämlich ein eigenes Kostenfestsetzungsverfahren durchgeführt. Grundlage ist das Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (RVG). Auf diversen Seiten im Internet gibt es Kostenrechner, mithilfe derer ermittelt werden kann, welche üblichen Kosten im Falle eines Rechtsstreits anfallen. Ein Rechner kommt bei 27 Verhandlungstagen in einem Strafprozess auf gut 11.000 Euro, ein anderer auf knapp 13.000 Euro. Einen derartigen Betrag könnte ein Angeklagter von der Staatskasse erstattet bekommen, falls er freigesprochen wird. Zu bezahlen sein werden vom Angeklagten im Falle eines rechtskräftigen Urteils als Verfahrenskosten auch Laienrichter, Zeugen und Gutachter. Über die Höhe entscheidet das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Eine besondere Debatte entspann sich im konkreten Fall um die Kosten für das Gutachten des Rechtsmediziners Professor Klaus Püschel (Hamburg) sowie eines Bausachverständigen aus der Region. Beide waren von der Verteidigung des Angeklagten aus Birkhausen beauftragt worden, die deren Kosten von der Staatskasse zu übernehmen beantragt hatte. Weil er deren Tätigkeit als für das Verfahren nicht zielführend erachtet hat, beantragte der Nebenklägervertreter, diese Kosten nicht durch die Staatskasse zu übernehmen.
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