Weniger Netto vom Brutto. Das ist der Kern der Diskussion um die steigenden Sozialbeiträge, also die Abgaben für die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Debatte ist nicht neu, wegen der alternden Gesellschaft und der unter Druck stehenden deutschen Wirtschaft entfaltet sie aber eine hohe Dringlichkeit. Um zumindest ein weiteres Ansteigen der Abgaben zu vermeiden, fordern vor allem CDU und CSU, sogenannte versicherungsfremde Leistungen nicht mehr aus den Beiträgen zu bezahlen, sondern aus dem Bundeshaushalt. Um welche Leistungen handelt es sich und was könnte die Reform bringen? Dazu der Überblick.
Welche Leistungen sind versicherungsfremd?
Die Frage ist nicht einfach zu beantworten, weil es keine einheitliche Definition gibt. Ein aktueller Aufsatz des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) kommt auf rund 30 Leistungen, die allein in der Krankenversicherung als versicherungsfremd gewertet werden. Die Gesamtkosten beliefen sich im Jahr 2024 auf 64 Milliarden Euro. Dazu zählen beispielsweise die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung, reduzierte Beiträge für Studenten und die Bezahlung von Haushaltshilfen bei schweren Erkrankungen. Der dickste Brocken fällt aber in der Rentenversicherung an. Aus dem Bundeshaushalt werden ihr pro Jahr 120 Milliarden Euro zugeschossen. Die schwarz-rote Koalition, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften diskutieren vor allem drei Leistungen, die nicht mehr von den Beitragszahlern gestemmt werden sollen.
An welcher Stelle sollen die Beitragszahler entlastet werden?
Im Fokus von CDU und CSU stehen die Kosten für die Krankenversicherung der Bürgergeldempfänger. Der Bund trägt nur einen Teil davon, neun Milliarden Euro müssen Beschäftigte aufbringen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plädiert dafür und auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. „Dass Versicherte für Grundsicherungsempfänger eine zweistellige Milliardenzahl im Jahr bezahlen – 10,12, 13 Milliarden Euro – obwohl Bürgergeldempfänger selbst nicht einzahlen, das geht nicht“, hatte er jüngst gesagt. Das CSU-geführte Bayern hat jüngst einen Antrag Baden-Württembergs im Bundesrat unterstützt, der die vollständige Kostenübernahme aus der Staatskasse fordert.
Neben den Vollkosten für die Bürgergeldempfänger soll aus dem Etat des Bundesfinanzministers ein weiterer Posten finanziert werden. Dabei handelt es sich um Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, die von der Pflegekasse getragen werden. Jährlich werden dabei über vier Milliarden Euro aufgewendet. Die SPD als kleiner Koalitionspartner der Union ist davon wenig angetan, weil sie mit Lars Klingbeil den Finanzminister stellt, der ohnehin sparen muss, dass es kracht. Kommen auf ihn zusätzliche Ausgaben zu, wird seine Aufgabe härter. Für die Konservativen sind die Forderungen nicht ungefährlich, weil sie das sozialdemokratische Begehren nach höheren Steuern für Wohlhabende nähren, was wiederum die Union ablehnt. Die Genossen haben schon einen Stein in das Wasser geworfen. „Ich finde die Debatte darüber, ob man nicht sagt: Kapitaleinkünfte müssen stärker herangezogen werden – ist doch eine berechtigte Diskussion“, sagte Klingbeil in der ARD. Ohnehin würde sich für den normalen Beitragszahler wenig ändern, wenn niedrigere Beiträge für die Sozialkassen höheren Steuern oder gestrichenen Leistungen gegenüberstünden.
Wo liegt das größte Einsparpotenzial?
Große Summen ließen sich bei den prominenten Ausgabepositionen sparen, also dem Rentenzuschuss aus der Bundeskasse und der kostenfreien Mitversicherung von Kindern in der Krankenkasse. Allein 13,5 Milliarden Euro gehen aus Klingbeils Etat für die Mütterrente an die Rentenversicherung, 25 Milliarden kostet die Kinderversicherung. In der Koalition liegen aber die Interessen quer: Die CSU hat kein Interesse, dass die Kosten ihres Herzensprojekt Mütterrente infrage gestellt werden, die SPD will den eigenen Finanzminister nicht überfordern und selbst die CDU will nicht an der Mitversicherung für Kinder rütteln.
Welche Leistungen werten die Wissenschaftler als versicherungsfremd?
In dem IMK-Aufsatz nennen die Wissenschaftler 11 Leistungen, die aus ihrer Sicht nicht von den Beitragszahlern finanziert werden sollten. Dazu gehören unter anderem die Förderung der Weiterbildung von medizinischem Personal, die Innovationsförderung im Gesundheitswesen, Leistungen für die Empfängnisverhütung sowie die Hospiz- und Palliativversorgung. In der Summe stehen sie für Ausgaben von 6,5 Milliarden Euro.
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