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Foto: Zhang Cheng, XinHua/dpa (Symbolbild)
Foto: Zhang Cheng, XinHua/dpa (Symbolbild)

Die EU-Kommission wirft Deutschland die Benachteiligung von in der Bundesrepublik arbeitenden Menschen aus Nachbarstaaten beim Krankengeld vor.

EU-Recht
29.09.2022

EU-Kommission startet Verfahren gegen Deutschland

Die Bundesrepublik könnte wegen unfairer Berechnungsmethoden beim Kurzarbeitergeld zum Zahlen einer Geldstrafe verpflichtet werden. Die EU-Kommission befasst sich nun in einem Verfahren damit.

Weil Deutschland sich nach Ansicht der Europäischen Kommission nicht an EU-Recht hält, hat die Brüsseler Behörde mehrere Verfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf die Schreiben aus Brüssel zu reagieren, wie die Kommission am Donnerstag mitteilte. Die sogenannten Vertragsverletzungsverfahren können mit einer Klage vor dem EuGH und einer Geldstrafe enden.

Bei den Verfahren geht es zum einen um den Vorwurf, Deutschland habe unfaire Berechnungsmethoden bei Leistungen wie Kurzarbeiter- oder Krankengeld. Menschen, die in Deutschland arbeiten, aber in einem Nachbarland wohnen, könnten nach Ansicht der EU-Kommission rechtswidrig benachteiligt werden, da sie bestimmte Steuern nicht anrechnen lassen könnten.

Es droht wegen fehlender Umsetzung von Energieeffizienz-Anforderungen eine Klage

Ein zweiter Fall bezieht sich auf EU-Vorschriften über die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal in Deutschland aufhielten. Im dritten Verfahren geht es um elektronische Mautsysteme. Mit den Vorgaben für diese soll den Angaben zufolge etwa gewährleistet werden, dass der grenzüberschreitende Informationsaustausch erleichtert wird. Nach Bewertung der Kommission hat Deutschland die Vorschriften aber nicht vollständig umgesetzt.

In einem weiteren Fall droht im nächsten Schritt eine Klage vor dem EuGH. Um dies zu verhindern, muss Deutschland nun klarstellen, wie es Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude, zur Elektromobilität und zu Ladepunkten, sowie neue Vorschriften für Inspektionen von Heizungs- und Klimaanlagen umsetzen will. (dpa)

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