Alle haben es kommen sehen, aber wenn es dann tatsächlich passiert, ist es doch noch mal etwas anderes: 23 Kandidatinnen und Kandidaten, die ihren Wahlkreis direkt gewonnen haben, schaffen es trotzdem nicht in den Bundestag. Einige Wahlkreise werden im Parlament gar nicht mehr mit Abgeordneten vertreten sein. Ist das gerecht? Wird hier sehenden Auges der Wählerwille untergraben?
Die Debatte um das neue Wahlrecht ist emotional nachvollziehbar. Die Ampel hätte es nicht gegen den Willen der Opposition erzwingen dürfen. Es war zu Recht über Jahrzehnte guter Brauch, dass solche weitreichenden Änderungen nicht mit wechselnden Mehrheiten im Alleingang durchgezogen werden.
Dass die Union die Regeln nun gleich wieder zurückreformieren will, ist aber ein arg selbstbezogener Reflex und wird das Vertrauen in die Verlässlichkeit von Politik nicht gerade stärken. Denn zur Wahrheit gehört eben, dass es eine klare Mehrheit in der Bevölkerung dafür gab, den aufgeblähten Bundestag endlich zu verkleinern. Und einen schmerzlosen Weg, mehr als 100 Sitze zu streichen, gibt es nicht. Abgesehen davon hat das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Ampel-Wahlrecht zumindest in diesem Punkt für zulässig erklärt.
Die Kandidaten mit den schwächsten Ergebnissen gehen leer aus
Im Übrigen wird die Frage, ob und welche gewonnenen Direktmandate verfallen, ja durchaus demokratisch und transparent beantwortet. Erstens sind es die Kandidaten mit den schwächsten persönlichen Erststimmenergebnissen, die leer ausgehen. Und zweitens: Hätte beispielsweise die CSU in Bayern ihr eigenes Ziel von mehr als 40 Prozent erreicht, dann wären wohl auch alle Direktkandidaten durchgekommen.
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