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Koalition trickst bei Schuldenbremse: Milliarden fließen in Wahlgeschenke statt Investitionen

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So trickst die Koalition bei Schuldenbremse und Sondervermögen

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    Friedrich Merz muss sich angesichts der Finanzpläne seines Finanzministers Lars Klingbeil gebrochene Versprechen vorwerfen lassen
    Friedrich Merz muss sich angesichts der Finanzpläne seines Finanzministers Lars Klingbeil gebrochene Versprechen vorwerfen lassen Foto: Carsten Koall, dpa

    Den Vorwurf des Wortbruchs wegen der Änderung der stets von der Union hochgehaltenen Schuldenbremse wies Friedrich Merz schon zurück, bevor er zum Kanzler gewählt wurde. Drei Monate vor der Bundestagswahl sagte er, über eine Änderung des Grundgesetzes könne man „selbstverständlich reden“. Die entscheidende Frage sei, wozu die zusätzlichen Kredite da seien. „Ist das Ergebnis, dass wir noch mehr Geld ausgeben für Konsum und Sozialpolitik? Dann ist die Antwort nein“, betonte Merz. „Ist es wichtig für Investitionen, ist es wichtig für Fortschritt, ist es wichtig für die Lebensgrundlage unserer Kinder, dann kann die Antwort eine andere sein.“

    Klingbeils Finanzpläne widersprechen Merz‘ Versprechen

    Nun holen die Worte von damals den Kanzler ein. Noch vor Ende der Koalitionsverhandlungen schrieben Union und SPD mit Hilfe der Grünen die Erlaubnis für 500 Milliarden Euro neue Schulden ins Grundgesetz, deklariert als „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“, und ausdrücklich hieß es für „zusätzliche Investitionen des Bundes“. Und im Juni versprach Merz – nun als gewählter Kanzler – auf dem Kongress des Städte- und Gemeindebundes: „Dies sei sehr deutlich und klar gesagt: Es müssen zusätzliche Mittel in zusätzliche Vorhaben fließen und nicht zusätzliche Mittel in Ausgaben, die ohnehin geplant waren.“ Doch da hatte der CDU-Chef die Rechnung ohne seinen Finanzminister gemacht.

    SPD-Chef Lars Klingbeil sprach stets von „mehr Investitionen“ ohne das Wort „zusätzlich“. Seit der Minister die Haushaltsentwürfe für dieses Jahr und die kommenden Jahre vorgelegt hat, wirft nicht nur die Opposition der schwarz-roten Koalition vor, es gebe kaum „zusätzliche“ Investitionen. Stattdessen würden mit Tricks Haushaltslöcher aus dem Sondervermögen gestopft.

    Mütterrente aus dem Sondervermögen: Ökonom kritisiert „schweres Foulspiel“

    Auch der Bundesrechnungshof, das Ifo-Institut und das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) gehen mit der Koalition ins Gericht. „Statt neuer Brücken finanziert Deutschland mit dem Sondervermögen jetzt die Mütterrente“, sagt der IW-Experte Tobias Hentze. „Das ist ein schweres Foulspiel.“

    Ähnlich äußert sich Ifo-Ökonomin Emilie Höslinger: „Ursprünglich war vorgesehen, dass Ausgaben aus dem schuldenfinanzierten Sondervermögen zusätzlich zu den Investitionen im regulären Bundeshaushalt geplant werden. Das passiert aber nicht.“ Schwarz-Rot verlagere Infrastruktur- und Digitalisierungsprojekte ins schuldenfinanzierte Sondervermögen und erhöhe stattdessen die Sozialausgaben im Bundeshaushalt.

    So trickst die Koalition beim Verkehrs- und Sozialhaushalt

    Am offensichtlichsten wird der Verschiebebahnhof beim Haushalt 2025. Im Vergleich zum alten Entwurf der zerbrochenen Ampelkoalition kürzt Schwarz-Rot den Etat für Verkehr und Digitales im normalen Haushalt. Trotz Sanierungsstau bei der Bahn und schleppender Digitalisierung werden über elf Milliarden Euro gestrichen, während der Sozialetat um elf Milliarden Euro steigt. Die eingeplanten rund zwei Milliarden für den Breitbandausbau tauchen nun ebenso im Sondervermögen auf wie mehrere aus dem normalen Haushalt verschwundene Milliarden für Investitionen in Bahn, Autobahn und Bundesstraßen.

    Im Verkehrsbereich ist es ohnehin schwierig, von zusätzlichen Investitionen zu sprechen. Laut Bundesrechnungshof sind die Baukosten seit 2019, dem letzten Jahr vor der Coronakrise, um 65 Prozent gestiegen. Damit gehen von in diesem Jahr geplanten insgesamt 38 Milliarden Euro Ausgaben für Verkehr knapp acht Milliarden allein für seit Corona und durch die Inflation gestiegene Preise drauf.

    Bundeshaushalt: Rechnungshof meldet verfassungsrechtliche Bedenken an

    Im Gesundheitsbereich meldet der Bundesrechnungshof sogar verfassungsrechtliche Bedenken an: CDU-Gesundheitsministerin Nina Warken will aus dem Sondervermögen vier Milliarden Euro nehmen, um damit den tief in den roten Zahlen steckenden Krankenhäusern einen Ausgleich für die in den Jahren 2022 und 2023 stark gestiegenen Mehrkosten zu zahlen, die Inflation, höhere Energie- und Lohnkosten in den Klinikbilanzen hinterlassen hatten.

    Was ein Ausgleich für längst ausgegebenes Geld mit zusätzlichen Investitionen zu tun haben soll, erschließt sich dem Bundesrechnungshof nicht: Er verlangt „eine sorgfältige verfassungsrechtliche Prüfung“, ob sich Warkens Vorgehen mit dem Grundgesetz vereinbaren lasse. Ebenso kritisiert der Rechnungshof, dass die Regierung fast sämtliche Mittel für Forschungsprojekte pauschal zu „Investitionen“ erkläre. So solle selbst das Sozialministerium mehrere Hundert Millionen aus dem Sondervermögen erhalten.

    Die Rechnungsprüfer verweisen auf den Preis des Schuldenmachens: Bis zur nächsten Bundestagswahl werden sich allein die Zinskosten für den Bund auf 62 Milliarden Euro pro Jahr verdoppeln. Das ist mehr, als derzeit im Verteidigungshaushalt zur Verfügung steht. Entsprechend verringere sich der finanzielle Spielraum in der Zukunft, mahnen die Rechnungshofexperten.

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