Es war am frühen Abend des 19. Dezember, als die beiden Augsburger Fußball-Regionalligisten TSV Schwaben und der FC Augsburg II noch einen Eingang in ihren digitalen Postfächern beim Bayerischen Fußball-Verband (BFV) verzeichneten. Absender: die Zulassungskommission. Inhalt des Briefes: die Strafe für die Nichteinhaltung der Auflage im Rahmen des Zulassungsverfahrens für die Saison 25/26 (Flutlicht) wird von 30.000 Euro auf 11.000 Euro reduziert. Ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk für die Vereine? Kann man so sehen. Wie mehrfach berichtet, erreicht die Lux-Leistung der alten Flutlichtanlage des Rosenaustadions nicht mehr die geforderten 400 Lux. Eine aussagekräftige Messung einer Fachfirma hatte zuletzt einen Wert um 385 Lux ergeben.
Der FC Augsburg will sich grundsätzlich nicht öffentlich zu diesem Thema äußern, doch man will die reduzierte Geldstrafe wohl akzeptieren.
Beim TSV Schwaben ist man erst einmal zufrieden, dass die Höhe der Geldstrafe deutlich reduziert wurde. „Jetzt werden wir das Schriftstück prüfen und dann das weitere Vorgehen beraten“, erklärte Schwaben-Präsident Hans-Peter Pleitner am Wochenende. Der Rechtsanwalt hält nichts von Schnellschüssen. Zumal das erste Urteil vom 2. September stammt.
Bayerischer Fußbaverband orientiert sich an der DIN EN 12193
Den ominösen Grenzwert von 400 Lux hatte der BFV schon lange nach der DIN EN 12193, die zur Sportstättenbeleuchtung für jede Sportart die lichttechnischen Mindestanforderungen in Tabellen verbindlich festlegt, bestimmt. In der DIN sind für die Klasse I sogar 500 Lux gefordert. Damit bewegt sich der Verband im unteren Bereich der für den höherklassigen Amateurfußball festgelegten Mindestanforderungen.
Ausnahmegenehmigung wurde vor dieser Saison widerrufen
Dass die vier Flutlichtmasten mit den uralten Quecksilberdampflampen im städtischen Rosenaustadion die 400 Lux nicht mehr erreichten, war schon lange bekannt. Die Beleuchtungsstärke reichte aber für die Spieler und sogar für die Live-Übertragungen auf der Verbands-Homepage. Darum gab es immer eine Ausnahmegenehmigung, die aber vor dieser Saison widerrufen wurde. Im Zulassungsverfahren wurden die beiden Vereine darauf hingewiesen, dass es ohne Nachweis einer entsprechenden Flutlichtanlage Vertragsstrafen geben würde. Die gab es dann auch. Denn die Klubs sind die Ansprechpartner des Verbandes, nicht die Stadt Augsburg.
Auch an anderen Spielstätten war Handeln notwendig. Der TSV Aubstadt, die SpVgg Hankofen-Hailing, die SpVgg Ansbach oder die DJK Vilzing haben neue Anlagen errichtet, der FV Illertissen hat nachgerüstet.
Komplettsanierung der alten Flutlichtmasten würde über zwei Millionen Euro kosten
Doch das ist in Augsburg nicht so einfach. Die Stadt hat kein Geld, das Rosenaustadion steht unter Denkmalschutz. Eine Komplettsanierung der bestehenden Flutlichtanlage würde über zwei Millionen Euro kosten. Nicht zu finanzieren. Bisher ist also nichts geschehen. Darum dürfen die beiden Vereine keine Flutlichtspiele mehr austragen. Es gibt eine erneute Frist zur Erfüllung der Auflage: den 1. Februar 2026.
Eine mobile Flutlichtanlage, um das Problem erst einmal provisorisch zu lösen, scheidet aus. Das mache organisatorisch und wirtschaftlich keinen Sinn, ist zu hören. Aber hinter den Kulissen arbeiten die beiden Vereine mit dem Sport- und Bäderamt an einer langfristigen Lösung durch den Bau einer alternativen Flutlichtanlage. Drei Szenarien werden zurzeit auf eine Durchführung geprüft.
Drei Varianten für eine LED-Flutlichtanlage
Die Variante eins: es werden auf der gegenüberliegende Seite der Haupttribüne Flutlichtmasten errichtet. Auf der Seite der Haupttribüne gibt es zwei Möglichkeiten, die LED-Beleuchtung anzubringen: unter dem Stadiondach oder auf dem Stadiondach. Beides ist wohl statisch möglich. Eine Kostenrechnung gibt es dazu aber noch nicht. Doch sollen die Kosten deutlich niedriger liegen als bei einer Komplettsanierung.
Umsetzung frühestens 2027
Mit der Umsetzung wird es aber selbst nach einer schnellen Festlegung auf eine Variante dauern. Die Bürokratie braucht Zeit und dann müssen die städtischen Mittel ja auch erst einmal beantragt werden. Das geht frühestens für den Doppel-Haushalt 27/28. Wie aus dem Sport- und Bäderamt zu hören war, könnte bei einer Bewilligung dann 2027 mit der Umsetzung begonnen werden.
Hilft der FC Augsburg bei der Finanzierung der Flutlichtanlage?
Beschleunigt könnte das Verfahren wohl nur werden, wenn einer der beiden Vereine bei der Finanzierung hilft. Die Schwaben können das nicht, der FCA, der sicher am meisten Interesse an einer normgerechten Flutlichtanlage für seine 2. Mannschaft hat, könnte dies wohl schon. Es gibt auch Beispiele. So finanzierte der FCA zwei Kunstrasenplätze am Meierweg, erhielt den Grund dafür im Erbbaurecht. Und 2007/2008 finanzierte der FCA nach dem Zweitliga-Aufstieg den Einbau einer notwendig gewordenen Rasenheizung im Rosenstadion.
Schwaben-Chef Pleitner bleibt gelassen. „Bis 2027 wird es sicher eine Regionalliga-Reform geben und dann ist die Frage, ob einer der beiden Augsburger Vereine überhaupt noch in der Regionalliga spielt.“ Er sieht das Projekt Regionalliga auch in der zweiten Saison relativ leidenschaftslos. Die Schwaben sind derzeit Tabellenletzter. „Wenn unsere Fußballer es sportlich schaffen, drinzubleiben, dann ist es schön und wir unterstützen sie auch. Wenn es sportlich nicht geht, dann spielen wir wieder eine Klasse tiefer in der Bayernliga. Dann spielen wir wieder oben mit und nicht unten.“
Schwaben-Funktionäre Max Wuschek und Benedikt Schmoll hören auf
Unabhängig von der Klassenzugehörigkeit in der kommenden Saison gibt es auf der Funktionärsebene der Fußballabteilung auf jeden Fall Veränderungen. Sportdirektor Max Wuschek und Benedikt Schmoll, einer der beiden sportlichen Leiter, werden am Saisonende ihre Ämter abgeben. „Das hat überhaupt nichts mit unserer prekären sportlichen Situation zu tun, es wird auch kein Abschied im Groll“, erklären beide unisono. „Der zeitliche Aufwand ist einfach zu groß“, begründen sie ihre Entscheidung. Dazu kamen immer wieder externe Probleme für den Verein und die beiden. In der vergangenen Saison drohte nach einem Verstoß gegen die Regionalliga-Durchführungsbestimmungen sogar ein Punktabzug, am Ende lief es auf eine Geldstrafe hinaus. Und jetzt macht das fehlende Licht Ärger.
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