Der Brief des Bayerischen Fußball-Verbandes, den die beiden Fußball-Regionalligisten TSV Schwaben Augsburg und der FC Augsburg II Anfang September in ihren Postfächern vorfanden, hatte es in sich: Jeweils 30.000 Euro Strafe müssen die Vereine zahlen, weil sie eine Auflage im Rahmen des Zulassungsverfahrens nicht erfüllt hatten: Das Flutlicht im Rosenaustadion erreicht nicht die erforderlichen 400 Lux.
Das ist nichts Neues, denn auch zu Beginn dieser Saison reichten die vier Flutlichtmasten aus dem Jahre 1955 mit den antiquierten Quecksilberdampflampen aus, um am Freitagabend Regionalliga-Spiele austragen zu können. Mit wie viel Lux genau das Spielfeld ausgeleuchtet wird, weiß niemand genau. Zuletzt kamen Mitarbeiter der Sportverwaltung mit einer Handy-App-Messung auf 200 bis 300 Lux.
Ausnahmegenehmigung lief Ende vergangener Saison ab
Genug für die Spieler und auch für die Live-Übertragung auf der Verbands-Homepage – zu wenig aber für die Mitglieder der Zulassungskommission. Der BFV hatte den FCA II und die Schwaben bisher mit einer Ausnahmegenehmigung spielen lassen, die aber bis 2025 befristet war und nun vor dieser Saison widerrufen wurde.
Beide Klubs wussten davon. Schon im Zulassungsverfahren wurden sie darauf hingewiesen, dass es ohne Nachweis einer entsprechenden Flutlichtanlage Vertragsstrafen geben würde. Die letzte Frist endete am 31. August. Zwei Tage später wurde der Bescheid verfasst.
Es droht auch Punktabzug oder sogar Entzug der Zulassung
Beide Klubs dürfen ab sofort keine Abendspiele mehr durchführen. Darum wurde das Heimspiel des TSV Schwaben am vergangenen Freitag gegen die SpVgg Bayreuth (2:2) kurzfristig von 19 Uhr auf 17.45 Uhr vorverlegt. Die Sanktionsmöglichkeiten sind breit gestreut und reichen von Geldstrafen bis 250.000 Euro, Punktabzügen bis zum Entzug der Zulassung. Allerdings soll in Gesprächen zwischen dem Verband und den Klubs angedeutet worden sein, dass die Vertragsstrafe nicht so hoch ausfallen würde. Dem war nicht so.
Schwaben-Vorsitzender Hans-Peter Pleitner fiel aus allen Wolken, als er den Strafbescheid in Händen hielt. „Wenn ich vor der Saison gewusst hätte, dass eine Strafe von 30.000 Euro anfallen würde, hätte ich nie zugestimmt, dass wir den Lizenzvertrag unterschreiben. 30.000 Euro ist für einen mittelständischen Verein Wahnsinn.“
FCA und TSV Schwaben haben gegen den Bescheid Einspruch eingelegt
Der Rechtsanwalt hat für seinen Verein Einspruch gegen den Bescheid eingelegt. Der FC Augsburg auch. Mit Hinweis auf das schwebende Verfahren wollen sich die FCA-Verantwortlichen nicht äußern. Sie warten die Gespräche mit dem Verband und der Stadt ab.
Auch Pleitner setzt auf den Dialog und eine pragmatische Lösung. Als CSU-Stadtrat und Vorsitzender des Augsburger Sportbeirates kennt er die finanziellen Möglichkeiten der Stadt genau. „Eine komplett neue Lichtanlage kann sich die Stadt Augsburg nicht leisten. Dann müssen wir nach anderen temporären Lösungen suchen, wie zum Beispiel mobile Lichtmasten.“
Erneuerung der Flutlichtanlage kostet mindestens 2,2 Milionen Euro
Eine Erneuerung der Flutlichtanlage im denkmalgeschützten Rosenaustadion kostet viel Geld. Sehr viel Geld. Rund 2,2 Millionen Euro laut einer Grobschätzung von 2024. Es reicht nicht, nur LED-Lampen zu installieren, sondern es müssen auch die Masten und Fundamente saniert werden. Es gibt zwar einen Grundsatzbeschluss von 2024, doch das Geld ist bisher nicht im Haushalt angemeldet.
Die Stadt ist auch nicht verpflichtet den beiden Vereinen ein regionalligataugliches Stadion zur Verfügung zu stellen, wie die Sportverwaltung mitteilt: „Das Stadion wird in der den Nutzenden bekannten Ausstattung vermietet. Das heißt, die Stadt ist weder den Sportvereinen noch dem BFV verpflichtet, eine Flutlichtanlage mit entsprechendem Lux-Wert zur Verfügung zu stellen.“ Bisher wurde aber alles versucht, Vereinen bei Problemen zu helfen. Auch in anderen Sportarten. Prominentestes Beispiel: die Sanierung des Curt-Frenzel-Stadions für die Augsburger Panther.
Andere Regionalligisten haben nachgerüstet
Beim BFV verweist man auch auf die Gleichbehandlung mit anderen Regionalligisten, die entweder eine neue Flutlichtanlage erstellt, oder die alte aufgerüstet haben. Die nächste Frist für den FCA II und den TSV Schwaben läuft am 1. Februar 2026 ab. Wenn bis dahin die Auflagen erfüllt sind, besteht die Möglichkeit, dass ein Teil der Strafe erlassen wird. Wenn nicht, drohen weitere Sanktionen. Einzige kurzfristige Lösung: eine mobile Flutlichtanlage. Was die kostet, weiß bisher keiner. Anscheinend sind alle Beteiligten in Augsburg vom Schreiben aus München überrascht worden. Die Stadt prüft derzeit die Bereitstellung einer mobilen Anlage. Es gäbe aber noch „keine bestätigte Aussage zur Eignung solcher Anlagen für den Regionalliga-Fußballbetrieb in einer genehmigten Versammlungsstätte“.
Müssen die American Footballer am 27. September weichen?
Der TSV Schwaben hat auf jeden Fall schon einmal die Verschiebung seines Heimspiels gegen die SpVgg Unterhaching von Freitag, 26. September, auf Samstag, 27. September (14 Uhr) beantragt. Nur gibt es da ein kleines Problem: An diesem Samstag hat die Stadt den American Footballern der Augsburg Centurions zugesagt, ihr Play-off-Spiel gegen Karlsruhe (im Originaltext stand fälschlicherweise Homburg) im Rosenaustadion austragen zu können. Das dient als Probelauf. Denn nach einem möglichen Aufstieg in die zweitklassige GFL2 würden die Centurions gerne von der TSG-Anlage in Lechhausen ins Rosenaustadion umziehen. Das lehnen die beiden Fußball-Regionalligisten und die Stadt bisher ab. Den Footballern reicht das Flutlicht übrigens.
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