Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Bundesarbeitsgericht: Arbeitszeiterfassung ist in Deutschland nun Pflicht

Bundesarbeitsgericht
13.09.2022

Arbeitszeiterfassung ist in Deutschland nun Pflicht

Das Thema Arbeitszeiterfassung wurde in der deutschen Wirtschaft und Verwaltung viel diskutiert. Jetzt wird es zur Pflicht.
Foto: Sina Schuldt, dpa (Symbolbild)

Es wurde viel darüber diskutiert. Die Arbeitszeiterfassung erhitzte die Gemüter in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts beendet nun die Debatte.

Nun ist es höchstrichterlich entschieden: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, über die in der Ampel-Regierung, in der Wirtschaft und unter Arbeitsrechtlern derzeit noch heftig diskutiert wird.

Die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Inken Gallner, begründete die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten am Dienstag in Erfurt mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Was wird nun aus den Vertrauensarbeitszeitmodellen?

Fachleute rechnen damit, dass das BAG-Grundsatzurteil (1ABR 22/21) weitreichende Auswirkungen auf die bisher in Wirtschaft und Verwaltung tausendfach praktizierten Vertrauensarbeitszeitmodelle bis hin zu mobiler Arbeit und Homeoffice haben kann, weil . Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. (dpa)

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

14.09.2022

Soll halt jeder Arbeitnehmer auf dem Handy eine App installieren. Zu Beginn der Arbeit wird auf Start gedrückt, zum Ende auf aus. Der Bericht wird täglich an die Firma geschickt. Praktisch eine digitale Stoppuhr. Das sollte dann dem Unsinn gerecht werden.

14.09.2022

Was haben denn die immer wieder angeführten Überstunden mit der Arbeitszeiterfassung zu tun? Wenn sie angeordnet und genehmigt sind, sind das normale Arbeitsstunden

14.09.2022

Es ist Mehrarbeit, welche über eine vertraglich oder tariflich festgelegte Regelarbeitszeit hinaus geht. Selbige müssen angeordnet, genehmigt und notwendig sein. Normale Arbeitszeit stellt die festgeschriebene Regelarbeitszeit dar. Ein Mehr sind Mehrarbeit - Überstunden.

14.09.2022

Stellt sich die Frage, warum eine 100 % Kontrolle notwendig ist. Hier wird dem Vertrauensverhältnis jegliche Grundlage entzogen. Wo es evtl. sinnvoll und praktikabel ist, kann auf eine "Stechuhrsystematik" zurückgegriffen werden; bleibt aber immer noch die Frage, wer dafür die evtl. nicht geringen Kosten trägt. Andererseits haben wir viele bis sehr viele Bereiche, wo dies ohne große Probleme reibungslos funktioniert. Insbesondere vor dem Hintergrund einer sich notwendig wandelnden Arbeitszeitverordnung und daraus resultierend deren tägliche wöchentliche Arbeitszeitbegrenzung erscheint diese 100 % Kontrolle mehr als überflüssig. Abgesehen davon, wie dies in bestimmten Bereichen überhaupt funktionieren soll (Homeoffice, Außendienstmitarbeiter, Beschäftigte auf Baustellen etc.)

13.09.2022

Wird auch mal Zeit, vielleicht haben nun die unbezahlten Überstunden ein Ende... Als Angestellter 42 Sollstunden und Ist Stunden über 65.....und ich arbeite nicht beim Staat, wo man nach 20 Jahren das Geld zurück verlangen kann!!!

14.09.2022

Stechuhren sind nicht verlangt und Papier ist geduldig.

14.09.2022

Bleibt die Frage, warum solch ein Masse an Überstunden. Masse an Überstunden bedeutet nicht automatisch, dass viel, zu viel Arbeit anliegt. Und es gibt auch die Möglichkeit eines höflichen und klärenden Gespräches mit den anordnenden Vorgesetzten.

13.09.2022

Bürokratiemonsetr ist wohl übertrieben, es sei denn man greift auf eine Zettelwirtschaft zurück ... . Digital vernünftig gelöst, hält sich der Aufwand in Grenzen, rentiert sich natürlich erst ab einer gewissen Betriebsgrösse..

13.09.2022

Niemand braucht zur Erfassung der Arbeitszeit eine Stechuhr. Warum ist aber die Erfassung der Arbeitszeiten notwendig? Weil Vorschriften wie der Mindestlohn von ausbeuterischen Arbeitgebern systematisch unterlaufen werden.

13.09.2022

Komisch, immer wenn etwas beschlossen wird wass den Schwächeren (Arbeitnehmer) schützt ist es ein Bürokratiemonster.

13.09.2022

Schön, dass unsere Regierung in fruchtbarer Zusammenarbeit mit der EU ein bisschen für Umsatz sorgt. Wer bezahlt wohl diese neue Schikane, wenn etwa die 3-Mann Backfiliale eine elektronische Stechuhr anschafft? Wird halt die Brezel nochmal 10 ct. teurer, macht nix.
Oder der Handwerksmeister mit einem Gesellen. Der kommt sich doch veräppelt vor ob der ständigen Knüppel, die unsere schlaue Führung ihm ständig zwischen die Beine wirft. Interessant wirds für den Arbeitnehmer, dem der Chef im Herbst wieder Homeoffice anbieten muss.Wer kontrolliert dann die vorschriftsmäßige Arbeitszeiterfassung zuhause?
Herr, lass Hirn regnen.

13.09.2022

Handwerker arbeiten auf Stundenlohnbasis, da ist alles immer dokumentiert.

14.09.2022

@ Andreas G.
was hat eine Bezahlung auf Stundenlohnbasis mit Arbeitszeiterfassung zu tun? Ein Soll von 38 Stunden ist keine Dokumentation, dass 38 Stunden gearbeitet wurden. Und genau das wird gefordert.

13.09.2022

Gott sei Dank. Ich dachte, wir gaben außer Corona und Energie keine anderen Sorgen.

13.09.2022

schon wieder ein Bürokratiemonster ....