Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Streik am Flughafen BER im Januar 2023: Ausfälle heute, Rechte & Hotline für Infos

Streik
25.01.2023

Streik am Flughafen BER: Das sollten Sie über Ausfälle und Rechte wissen

Am Flughafen BER wird am Mittwoch gestreikt. 35000 Reisende sind von Flugausfällen betroffen.
Foto: Paul Zinken, dpa (Symbolbild)

Heute am Mittwoch, 25. Januar 2023, wird am Flughafen BER gestreikt. Es fallen voraussichtlich alle Flüge aus. Alle Informationen dazu und welche Rechte Sie als Fluggast haben, lesen Sie hier.

Am Mittwoch, 25. Januar 2023, müssen Flugreisende am Berliner Flughafen BER stark sein, denn Verdi hat zu einem Streik aufgerufen. Aus diesem Grund fallen heute voraussichtlich alle Flüge aus. Alle Informationen zu Ausfällen und welche Rechte Sie als Fluggast in Anspruch nehmen können, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Flugausfälle am Flughafen BER durch den Streik heute am 25. Januar 2023

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste, der Flughafengesellschaft und der Luftsicherheit am Mittwoch zu einem Streik am Berliner Flughafen BER aufgerufen.

Voraussichtlich wird der gesamte Flugverkehr von und nach Berlin betroffen sein, da Verdi mit einer großen Streikbeteiligung rechnet. Es kann also zu starken Verzögerungen bis hin zum kompletten Ausfall aller Flüge kommen. Nach Angaben der Flughafengesellschaft waren am Mittwoch eigentlich rund 300 Starts und Landungen geplant. Etwa 35.000 Passagiere sind vom Streik betroffen.

Video: dpa

Ab 8 Uhr versammeln sich die Beschäftigten auf dem Willy-Brand-Platz. Vor dem Terminalgebäude findet dann von 10 bis etwa 11.30 Uhr eine Kundgebung statt. Verdi rechnet mit bis zu 1500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Die Gewerkschaft hat zu dem Streik aufgerufen, da in den laufenden Tarifrunden bislang keine Lösung gefunden wurden. Die Flughafengesellschaft bittet alle Reisenden, sich bei der jeweiligen Airline darum zu kümmern, wie sie ihren Flug umbuchen können oder ob es alternative Reisemöglichkeiten gibt.

Welche Rechte haben Reisende bei einem Flugausfall?

Reisende, deren Flug ausfällt, steht in den meisten Fällen eine Entschädigung zu. Das Portal Flightright berichtet: "Bei Flugannullierungen, Überbuchungen oder starken Verspätungen haben Passagiere und Passagierinnen laut europaweit geltender Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) einen Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro."

Lesen Sie dazu auch

Zudem stärkte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Flugreisenden und urteilte, dass eine Entschädigung gezahlt werden müsse, wenn sich Flüge wegen Streiks verspäten oder ganz ausfallen.

Das Problem allerdings ist, dass dieser Anspruch nur gilt, wenn eine Airline für den Streik verantwortlich ist, also das Personal der Fluggesellschaft streikt. Das war vergangenes Jahr im Juli bei der Lufthansa der Fall.

Streiks, wie jetzt beim BER, bei dem Beschäftigte der Bodenverkehrsdienste, der Flughafengesellschaft und der Luftsicherheit streiken, fallen nicht darunter. Die Airlines haben auf diese sogenannten "betriebsfremden Streiks" keinen Einfluss und sind daher auch für die Behebung entstandener Schäden nicht in der Pflicht.

Auch wenn die Fluggesellschaften am Mittwoch nicht für die Streiks verantwortlich sind, zeigen sich manche kulant und bieten eventuell eine Erstattung oder einen Ersatzflug an. Wer die Flüge direkt bei der Airline gebucht hat, sollte sich direkt mit ihnen in Verbindung setzen. Wer sich für eine Pauschalreise entschieden hat, sollte sich an den Reiseveranstalter wenden, wie die Verbraucherzentrale mitteilt. Der Rechtsdienstleister Flightright empfiehlt, dass sich die Passagiere den Grund für die Verspätung oder den Ausfall des Fluges schriftlich geben lassen. Zudem ist es möglich, sich bei der Airline zu erkundigen, welche Ersatztransporte möglich sind.

In jedem Fall sollten alle Belege für die Kosten aufgehoben werden, die wegen der Verspätung oder der Annullierung des Fluges entstanden sind. Darunter fallen zum Beispiel Essen und Getränke, Bahntickets, Hotelübernachtungen und Mietwagen.

Hotline für Infos zu Flugausfällen am Flughafen BER

Informationen können auch unter der Hotline 030 6091 6091 0 der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg eingeholt werden.

Wie kann ich meine Rechte durchsetzen, wenn der Flug Verspätung hat oder annulliert wurde?

Möglich ist, sich entweder selbst an die Airline zu wenden oder die Ansprüche durch Online-Portale überprüfen zu lassen. Dazu zählen beispielsweise Flightright, die Verbraucherzentrale und Finanztip. Die sogenannten Fluggast-Rechner geben Reisenden einen Überblick.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung