Augsburg: Richter kippen das Döner-Verbot
Schwere Schlappe für Augsburgs Ordnungsreferent Walter Böhm und die CSU-geführte Stadtregierung. Das sogenannte "Döner-Verbot" in der Innenstadt ist zum Teil rechtswidrig.
Es ist eine schwere Schlappe für Augsburgs Ordnungsreferent Walter Böhm und die CSU-geführte Stadtregierung. Das von ihnen eingeführte sogenannte "Döner-Verbot" in der Augsburger Innenstadt ist zum Teil rechtswidrig. Zu diesem Schluss kam am Dienstag der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH).
Im Augsburger Rathaus hatte man offiziell immer von einem "Außer-Haus-Verkaufsverbot", das ab 1 Uhr nachts in der Augsburger Innenstadt gilt, gesprochen. Partygänger sprachen bald vom "Döner-Verbot", das unter diesem Namen nicht nur in Augsburg Schlagzeilen machte.
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