Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Blumenmaler vor Gericht: Gnade für die Augsburgblume

Blumenmaler vor Gericht
19.09.2012

Gnade für die Augsburgblume

Der Schöpfer der "Augsburgblume" hat heute vor Gericht ein volles Geständnis abgelegt.
2 Bilder
Der Schöpfer der "Augsburgblume" hat heute vor Gericht ein volles Geständnis abgelegt.
Foto: Michael Schreiner

Der 25-jährige Blumenmaler malte die "Augsburgblume" hundertfach. Wegen Sachbeschädigung stand er nun vor Gericht. Er entgeht knapp dem Gefängnis.

Er sagt von sich, er wollte „die Welt ein bisschen schöner machen“. Deshalb hat Bernhard Trum, 25, in den vergangenen Jahren hunderte Blumen an Schilder, Verteilerkästen und Wände in Augsburg gemalt. Es war stets dasselbe Motiv: ein langer, dünner Stil und fünf schwarze Blütenblätter. Weil die Staatsanwaltschaft das als Sachbeschädigung in 470 Fällen wertete, stand der Blumenmaler am Mittwoch vor dem Amtsgericht – und entging nur knapp dem Gefängnis.a

"Augsburgblume" wurde zum Gesprächsthema

Bisher hatte Bernhard Trum, bis auf zwei anonyme Interviews, geschwiegen. Gestern bekannte sich der 25-Jährige im Gerichtssaal zu seinen Blumen.  „Ich habe schon als Kind gerne Blumen gemalt“, sagte er. „Vor drei, vier Jahren hat es dann so richtig angefangen.“ Er saß damals in der Stadt, wartete auf die Freundin und blickte auf eine graue Wand. Da habe er spontan der Einfall gehabt, eine Blume an die Wand zu malen. Aus der ersten wurden im Lauf der Zeit hunderte. Das Motiv wurde als „Augsburgblume“ zum Gesprächsthema – und ein Fall für die Graffiti-Ermittler der Polizei. Die kamen ihm relativ schnell auf die Schliche. Die Eigentümer einer Wand, die er in deren Auftrag legal bemalte, hatten seine Handynummer. Zudem bemalte er bei einer Party den Balkon einer Bekannten.

Graffiti-Fahnder durchsuchten seine Wohnung nach Beweisen

Die Polizei durchsuchte seine Wohnung. In einem Rucksack fanden sich ein schwarzer Stift und viele Aufkleber mit Blumenmotiv. Auf seinem Computer war ein Video gespeichert, das ihn beim Malen zeigt. Der Schaden laut Polizei: rund 70000 Euro. Allein die Reinigung eines Stromkastens koste in der Regel zwischen 60 und 120 Euro.

Der Blumenmaler sagte im Prozess, er habe sich keine Gedanken gemacht, ob die Hausbesitzer mit seiner Blume einverstanden sind. Heute sehe er ein: „Ich habe großen Mist gebaut.“ Das Bekenntnis zur Blume rettete ihm die Freiheit. Obwohl er mehrfach vorbestraft ist, unter anderem stürzte er betrunken mit dem Rad, ließ ihn Richter Michael Nißl noch einmal mit einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten davonkommen.

Dazu kommen eine saftige Geldstrafe von 12000 Euro und 300 Stunden Sozialarbeit. Es sei selbstherrlich, so Nißl, „wenn man sich anmaßt, zu bestimmen, wie die Welt schöner zu machen ist“. Auch die Staatsanwaltschaft hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert.

Die Augsburgblumen
23 Bilder
Die Augsburgblumen
Foto: trooyst.blogspot.de

Bernhard Trum will seine Popularität jetzt nutzen, um sich für ein Studium an einer Kunstakademie zu bewerben. Er hat in Augsburg eine Fangemeinde, es gibt T-Shirts und Anstecker mit dem Blumenmotiv. Auch Marco Müller, der Verteidiger des 25-Jährigen, mag das Blumenmotiv – und dessen Schöpfer. „Er ist ein Idealist. Ich bin ein Fan von ihm geworden“, gestand der Anwalt nach dem Prozess.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.