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Streit
24.10.2016

Im Namen des Volkes: Sind Volksbefragungen verfassungswidrig?

Der geplante Ausbau des Flughafens München mit der dritten Startbahn war der Auslöser in der CSU, sich für eine landesweite Volksbefragung stark zu machen.
Foto: Sven Hoppe, dpa/lby

Bayerns höchstes Gericht muss entscheiden, ob Volksbefragungen durch die Regierung verfassungswidrig sind. SPD und Grüne geißeln sie als „Machtmissbrauch“.

Einen kernigen Schlagabtausch über Sinn und Unsinn der 2015 beschlossenen „unverbindlichen Volksbefragungen“ haben sich gestern vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof Vertreter von Regierung und Opposition geliefert. Die CSU verteidigte ihr Gesetz als Ergänzung zu Volksbegehren und Volksentscheid und als Stärkung der repräsentativen Demokratie. SPD und Grüne geißelten das Gesetz als „Machtmissbrauch“ der Regierung und als „Globalangriff“ auf die in der Verfassung festgeschriebene Machtverteilung im Freistaat. In knapp vier Wochen werden die neun Richter unter Vorsitz des Verfassungsgerichtspräsidenten Peter Küspert ihr Urteil sprechen – im Namen des Volkes, versteht sich.

Rückblick: So entstand die Idee für Volksentscheide

Dass es in dem höchst spannenden Verfahren um mehr als einen Streit unter Verfassungsjuristen geht, zeigt schon die Vorgeschichte. Der Vorschlag aus der CSU, der Staatsregierung und der Landtagsmehrheit das Recht einzuräumen, in politischen Zweifelsfällen das Volk zu befragen, tauchte just in dem Moment auf, als man in der Staatsregierung mal wieder verzweifelt nach einer Möglichkeit suchte, den Bau einer dritten Startbahn am Flughafen München doch noch irgendwie möglich zu machen.

Zur Erinnerung: In München hatten sich die Bürger in einem Bürgerentscheid gegen die dritte Bahn ausgesprochen. Seither verweigert die Stadt als Miteigentümerin des Flughafens dem Projekt die nötige Zustimmung. In der CSU vertrat man aber die Ansicht, dass das Vorhaben ein Infrastrukturprojekt von landesweiter Bedeutung sei. Daraus entstand die Überlegung, dem negativen Münchner Bürgerentscheid ein positives Votum aller bayerischen Bürger entgegenzustellen – ermittelt in einer Volksbefragung.

Diese Überlegung, die dritte Startbahn zum Thema einer Volksbefragung zu machen, wurde zwar bald wieder fallen gelassen. Aber an der grundsätzlichen Idee, künftig unverbindliche Volksbefragungen zu Vorhaben von landesweiter Bedeutung durchzuführen, wenn Staatsregierung und Landtag das wollen, hielt die CSU fest. Eine entsprechende Änderung des Landeswahlgesetzes drückte sie mit ihrer Mehrheit Anfang 2015 durch. SPD und Grüne zogen dagegen vor das Verfassungsgericht – mit unterschiedlichen Argumenten.

Den Grünen geht es, wie ihre Vertreter vor Gericht klar machten, vor allem ums Prinzip: Wie die Macht im Staat verteilt ist, sei in der Verfassung geregelt. Also könne auch eine Änderung des politischen Machtgefüges nur über eine Änderung der Verfassung herbeigeführt werden und nicht durch ein einfaches Gesetz. Außerdem werde die Grundphilosophie der Verfassung, dass die Mitbestimmung des Volkes vom Volk ausgehe – wie bei Volksbegehren und Volksentscheid – auf den Kopf gestellt. Eine Volksbefragung durch die Regierung diene nur der Sicherung ihrer Macht.

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Wenn es nach der CSU geht, sollen Volksbefragungen unverbindlich sein

Die SPD dagegen lehnt Volksbefragungen nicht grundsätzlich ab, geißelt aber das konkrete Gesetz als „rein politisches Instrument“, weil davon nur die Regierung und die Mehrheitsfraktion im Landtag profitiere und Rechte der Minderheit im Parlament missachtet würden. „Das Volk darf zwar mitreden, aber nur wenn es gefragt wird“, sagte SPD-Anwalt Michael Bihler. Zudem solle das Ergebnis einer Volksbefragung nach dem Willen der CSU unverbindlich sein. Und das bedeutet laut Bihler: „Volkes Stimme kann entscheiden, Volkes Stimme muss aber nicht gehört werden.“

Vertreter von CSU und Staatsregierung verteidigten ihr Gesetz. Der CSU-Abgeordnete Jürgen Heike sagte, Ziel sei es, die Bürger besser an der Willensbildung zu beteiligen. Die Rechte des Parlaments würden in keiner Weise ausgehebelt. Außerdem, betonten CSU-Anwälte, werde von dem Instrument der Volksbefragung nur selten Gebrauch gemacht. Es bestehe deshalb „kaum die Gefahr einer substanziellen Machtverschiebung“.

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