
Bayern: CSU beschließt Gesetz für unverbindliche Volksbefragungen
In Bayern sollen künftig Volksbefragungen stattfinden - allerdings rechtlich unverbindlich und nur, wenn die Regierung das beschließt. Die Opposition will dagegen vorgehen.
Bayerns Bürger dürfen in Zukunft mehr mitreden - jedoch nur wenn Staatsregierung und Landtagsmehrheit dies wollen. Vom 1. März an können bei großen Verkehrsprojekten und anderen landesweit wichtigen Entscheidungen unverbindliche Volksbefragungen beschlossen werden. Diese sollen zwar nicht rechtlich verbindlich sein, wohl aber eine große politische Bedeutung haben.
Opposition will Gesetz prüfen lassen
Das entsprechende Gesetz wurde am Mittwoch im Landtag mit CSU-Mehrheit beschlossen - gegen den Widerstand der Opposition, die darin lediglich ein Herrschaftsinstrument zur Legitimierung eigener Vorstellungen der Regierung sieht. SPD und Grüne kündigten deshalb bereits an, das Gesetz vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen. dpa/lby
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