
Verfassungsgerichtshof überprüft bayerische Volksbefragungen

Die im vergangenen Jahr in Bayern eingeführten unverbindlichen Volksbefragungen kommen jetzt auf den richterlichen Prüfstand.
SPD und Grüne im Landtag halten Befragungen über Vorhaben mit landesweiter Bedeutung für verfassungswidrig. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verhandelt nach Mitteilung vom Montag jetzt am 24. Oktober über die Klagen der beiden Oppositionsparteien.
SPD und Grüne: Verfassung müsste geändert werden
Konkret geht es darum, ob die Änderung des Landeswahlgesetzes zur Durchführung von Volksbefragungen mit der Verfassung vereinbar ist. SPD und Grüne sind der Auffassung, dass dafür die Verfassung geändert werden müsste. Denn das Gesetz stärke die Stellung des Ministerpräsidenten über das in der Verfassung vorgesehene Maß hinaus. Außerdem fehle das Recht von Minderheiten, Initiativen für Volksbefragungen zu ergreifen.
Nach Überzeugung der Grünen verändert das Gesetz zudem die in der Verfassung verankerte Kompetenz- und Machtverteilung wesentlich. Veranlassen können Volksbefragungen lediglich Landtag und Staatsregierung, nicht jedoch die Opposition. Bisher wurde von dieser Möglichkeit noch nicht Gebrauch gemacht. Seit 1946 gibt es in Bayern Volksbegehren und Volksentscheide, mit denen die Wähler Gesetze erlassen können. dpa/lby
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