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"Camp Shelterschleife": Hunderte Flüchtlinge verschwinden aus Kurzzeitlager in Erding

"Camp Shelterschleife"

Hunderte Flüchtlinge verschwinden aus Kurzzeitlager in Erding

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    Im "Warteraum Asyl" am Fliegerhorst in Erding werden in Zelten und Flugzeugunterständen bis zu 5000 Asylbewerber nach ihrer Einreise höchstens drei Tage untergebracht.
    Im "Warteraum Asyl" am Fliegerhorst in Erding werden in Zelten und Flugzeugunterständen bis zu 5000 Asylbewerber nach ihrer Einreise höchstens drei Tage untergebracht. Foto: Armin Weigel, dpa

    Im Mitte Oktober eröffneten Kurzzeitlager in Erding gibt es offenbar massive Schwierigkeiten. Wie eine Sprecherin beim Landratsamt gegenüber unserer Redaktion bestätigte, sind am vergangenen Wochenende 580 Flüchtlinge aus der Einrichtung verschwunden. Da das Lager auf dem Gelände des Fliegerhorstes lediglich zur Erstversorgung dient, werden die Migranten dort nicht registriert.

    Der Vorgang fiel auf, da die Flüchtlinge in Listen aufgenommen werden. Grundsätzlich besteht für sie aber - wie in jeder anderen Flüchtlingseinrichtung - freier Ein- und Ausgang. "Es wird den Menschen zwar nahegelegt, sich beim Bundesamt registrieren zu lassen. Letztendlich steht es aber jedem frei, ob er das macht, oder nicht", so die Sprecherin. Das Gesetz sehe es nicht vor, die Flüchtlinge einzusperren.

    Der Erdinger Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) übte an dieser Praxis allerdings nun massive Kritik. Die Vorkommnisse seien ein Beleg dafür, „dass es wohl nicht die richtige Entscheidung war, einen Auslass zu schaffen, der von jedem rund um die Uhr genutzt werden kann“, sagte er dem Münchner Merkur. Die Praxis müsse auf den Prüfstand. Eine so hohe Zahl Untergetauchter sei „absolut inakzeptabel“.

    Bayerisches Innenministerium über Entwicklung besorgt

    Laut Landratsamt gibt es derzeit keine Anhaltspunkte für den Verbleib der Flüchtlinge. Erfahrungen würden aber zeigen, dass sich viele Migranten lieber dort registrieren lassen wollen, wo bereits Bekannte oder Verwandte untergekommen sind. "Ob das im aktuellen Fall Zutrifft, ist aber fraglich", so die Sprecherin.

    Beim bayerischen Innenministerium beobachtet man entsprechende Vorgänge mit Besorgnis, wenngleich man zum konkreten Fall aus Erding keine Angaben macht. Zuständig für die Einrichtung ist Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

    "Es ist leider nach wie vor so, dass wir nicht genau wissen, wer sich eigentlich in unserem Land aufhält", so ein Sprecher. Grundsätzlich gelte, dass Flüchtlinge die Pflicht haben, sich dort aufzuhalten, wohin sie zugewiesen wurden. "Es gibt kein Selbstbestimmungsrecht, dass jemand sagen kann, wo er gerne hinmöchte."

    Kurzzeitlager für Flüchtlinge in Erdinger Fliegerhorst eröffnet

    Der sogenannte "Warteraum Asyl" für die Kurzzeitunterbringung von bis zu 5000 Flüchtlingen in Erding wurde innerhalb weniger Wochen auf einem abgeteilten und zur zivilen Nutzung freigegeben Gelände des Fliegerhorst errichtet. Dafür wurden unter anderem Flugzeugunterstände umgebaut und Zelte erreichtet. Das Camp ist die erste Anlaufstelle für Migranten, die von der Bundespolizei etwa an der bayerischen Grenze aufgegriffen werden. Für ihre Versorgung sind das Rote Kreuz und das Technische Hilfswerk zuständig. Eine weitere derartige Einrichtung gibt es in der Gäubodenkaserne bei Straubing.

    Im Kurzzeitlager bleiben die Migranten maximal drei Tage, ehe sie in Erstaufnahmeeinrichtungen im Bundesgebiet verteilt werden. Erst dort werden sie registriert und können ihren Asylantrag stellen. Die Fluktuation in Erding sei dementsprechend sehr hoch, sagte die Sprecherin beim Landratsamt. "Wir hatten Tage, da kamen 500 neue Flüchtlinge, während 300 verlegt wurden."

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