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Oberbayern: Polizist tötet Katze mit Gnadenschuss - und wird angezeigt

Oberbayern

Polizist tötet Katze mit Gnadenschuss - und wird angezeigt

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    Jedes Jahr feuern Polizisten in Deutschland laut Innenministerium rund 10.000 Schüsse auf verletzte, kranke oder aggressive Tiere ab - oft nach Wildunfällen.
    Jedes Jahr feuern Polizisten in Deutschland laut Innenministerium rund 10.000 Schüsse auf verletzte, kranke oder aggressive Tiere ab - oft nach Wildunfällen. Foto: Symbolbild, Friso Gentsch (dpa)

    Der verletzte Kater flüchtete in einen Vorgarten, nachdem ihn eine Frau mit ihrem Auto angefahren hatte. Als wenig später die Polizei eintraf, entschied sich ein Beamter für den Gnadenschuss. Mit seiner Dienstwaffe erschoss er die Katze und brachte sie dann tot in eine Tierarztpraxis. Als später die Familie davon erfährt, ist sie empört. Jetzt hat sie Anzeige gegen den Polizisten erstattet.

    Der stellvertretene Leiter der zuständigen Polizeiinspektion Poing, Manfred Winter, bestätigt den Vorfall. Er wehrt sich aber gegen den Vorwurf, dass die Katze unnötig getötet wurde. "Nach unseren Erkenntnissen hat der Beamte richtig gehandelt", sagt Winter. Er verweist auf das Polizeiaufgabengesetz, das Gnadenschüsse bei leidenden Tieren erlaube.

    Polizei schießt im Jahr rund 10.000 Mal auf Tiere

    Jedes Jahr feuern Polizisten in Deutschland laut Innenministerium rund 10.000 Schüsse auf verletzte, kranke oder aggressive Tiere ab - oft nach Wildunfällen. Das macht etwa 99 Prozent aller Fälle aus, in denen Beamte zu ihrer Dienstwaffe greifen.

    Dass Tierbesitzer dagegen klagen, kommt selten vor. Dem Polizeipräsidium München sind nach Aussagen einer Sprecherin auch keine Fälle bekannt, in denen solch eine Klage erfolgreich war. Nach dem Gnadenschuss jetzt in Anzing ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Präsidium eingegangen, über die noch entschieden werden muss.

    Tierschutzbund sieht Gnadenschüsse generell kritisch

    Für den Erfolg der Klage ist wohl entscheidend, wie schwer der Kater verletzt war. Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes ist ein Gnadenschuss nur dann erlaubt, wenn keine Überlebenschance gesehen wird. "Allerdings besitzen Polizisten in der Regel nicht die erforderliche Sachkunde, um sicher einschätzen zu können, ob sich ein Tier in einer solchen ausweglosen Situation befindet", sagt Sprecherin Lea Schmitz. Der Tierschutzbund sehe Gnadenschüsse daher generell kritisch. Es sollte besser ein Tierarzt entscheiden, ob eine Einschläferung nötig ist.

    Nach der Klage gegen den Polizisten in Anzing muss jetzt nachträglich geklärt werden, ob der Gnadenschuss gerechtfertigt war. Sollte das nicht der Fall gewesen sein, muss er sich nach Einschätzung des Tierschutzbunds wegen Tiertötung ohne vernünftigen Grund und Sachbeschädigung verantworten müssen.

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