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Amtsgericht Kaufbeuren: TV-Nonne Antje Mönning: "Ich zeige mich einfach gerne nackt"

Amtsgericht Kaufbeuren

TV-Nonne Antje Mönning: "Ich zeige mich einfach gerne nackt"

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    Antje Mönning nach der Urteilsverkündung.
    Antje Mönning nach der Urteilsverkündung. Foto: Matthias Balk, dpa

    Gegen Ende der dreistündigen Verhandlung vor dem Kaufbeurer Amtsgericht entschuldigte sich TV-Nonne Antje Mönning bei den beiden Polizisten, die sich vergangenen Sommer durch ihr laszives Tänzchen auf einem Parkplatz an der B 12 bei Jengen (Ostallgäu) gestört und belästigt gefühlt hatten. „Das war nicht meine Absicht, es sollte lustig sein“, erklärte die 41-jährige Schauspielerin im Gerichtsverfahren am Dienstag.

    1200 Euro Strafe wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses hatte Mönning zahlen sollen, weil sie auf dem Parkplatz leicht bekleidet vor einem Auto tanzte, in dem zwei Zivilpolizisten der Kemptener Verkehrspolizei saßen. Die waren gerade damit beschäftigt, den Verkehrsverstoß eines Lastwagenfahrers zu bearbeiten. Gegen den Strafbefehl hatte die Schauspielerin Einspruch eingelegt. Deshalb kam es nun zur Hauptverhandlung.

    Die beiden 42 und 48 Jahre alten Beamten sagten als Zeugen, sie seien durch die Aktion der Schauspielerin in ihrer Arbeit behindert worden und hätten sich belästigt gefühlt. „Unser erster Gedanke ging in Richtung Prostitution“, schilderte einer. Die Angeklagte habe ständig Blickkontakt zu den Beamten gehalten. „Das war nicht angenehm anzuschauen“, sagte ein Polizist. Die Handlungen seien „eindeutig und mit sexuellem Bezug“ gewesen.

    Antje Mönning vor Gericht - das sorgte für ein großes Medieninteresse

    Erst später stellten die Polizeibeamten nach eigenen Worten fest, dass Mönnings Auto auf eine Filmproduktionsgesellschaft zugelassen war. „Da war uns klar, dass das nichts mit Prostitution zu tun hat.“ Doch sie zeigten die TV-Nonne (bekannt aus früheren Folgen der ARD-Serie „Um Himmels Willen“) wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses an. Das Kaufbeurer Amtsgericht hatte am Dienstag zu klären, ob dieser Straftatbestand erfüllt ist. Mönning erschien mit zwei Verteidigern und sorgte für ein großes Medieninteresse. Über ein Dutzend Kamerateams und Journalisten aus dem gesamten süddeutschen Raum kamen ins Gericht.

    Antje Mönning im Sitzungssaal des Amtsgerichts Kaufbeuren.
    Antje Mönning im Sitzungssaal des Amtsgerichts Kaufbeuren. Foto: Mathias Wild

    Antje Mönning sagte beim Betreten des Gebäudes, ihr gehe es um die „geistige Freiheit des Menschen“. Sie sei noch nie in ihrem Leben vor Gericht gewesen. In ihren Filmen gehe es ihr um den Umgang mit dem eigenen Körper und der Nacktheit. „Ich zeige mich einfach gerne nackt.“ Und sie habe noch nie erlebt, dass sich jemand darüber aufregt. „Wenn sich aber jemand gestört fühlen würde, würde ich damit aufhören“, versicherte sie vor Gericht. „Die Angeklagte tritt als Kämpferin aktiv für sexuelle Selbstbestimmung ein“, erklärte ihr Anwalt Alexander Stevens. Unter anderem sei sie als Video-Aktionskünstlerin tätig. Zudem erklärte die Verteidigung, besagter Parkplatz sei in einschlägigen Kreisen „als Ort freizügiger sexueller Interaktion“ bekannt. Dort seien Sex-Treffen nichts Ungewöhnliches.

    Der von der Polizei wegen eines Verkehrsdelikts aufgehaltene Lkw-Fahrer schildert den Vorfall ein wenig anders. Er habe an besagtem Tag „eine Art Striptease ohne Musik“ gesehen, schilderte der 51-jährige Berufskraftfahrer aus dem Unterallgäu: „Ich war ganz baff, dass mir so etwas passiert, dass ich so etwas miterleben darf.“ Auf die Frage von Richter Johannes Pausch, wie er sich gefühlt habe, sagte der Mann: „Ich habe mich in meinem Schamgefühl nicht verletzt gefühlt.“ Er sprach von einer „lustigen Situation“.

    Vom Vorwurf der Erregung eines öffentlichen Ärgernisses rückte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer ab. Jedoch solle der Vorfall nicht gänzlich ohne Folgen für die Schauspielerin bleiben. Deswegen forderte sie, den Parkplatz-Strip als Ordnungswidrigkeit zu werten und Mönning 400 Euro aufzubrummen.

    Der Richter sah in dem Verhalten ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Er verurteilte Mönning wegen „Belästigung der Allgemeinheit“ zu einer Geldbuße von 300 Euro.

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