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Führerschein umtauschen: Frist, Kosten & Jahrgänge für Führerschein-Umtausch

Fahrerlaubnis

Viele Führerscheine laufen im Januar 2022 ab: So funktioniert der Umtausch

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    Manche Jahrgänge müssen im Januar ihren Führerschein umtauschen. Dabei muss eine Frist eingehalten werden.
    Manche Jahrgänge müssen im Januar ihren Führerschein umtauschen. Dabei muss eine Frist eingehalten werden. Foto: Andreas Arnold, dpa

    Ob großes, graues Dokument mit festgestanztem Foto, rosa Papierlappen oder handliche Plastikkarte: Den Führerschein gibt es in Deutschland in unterschiedlichen Formaten. Ähnlich sieht es in anderen europäischen Ländern aus - und das führt zu Transparenzproblemen für Bürger, Ordnungskräfte und Behörden. Mehr als 110 verschiedenen Führerscheinmuster existieren aktuell in den Mitgliedstaaten der EU, manche aus Papier, andere aus Plastik, manche mit, andere ohne Ablaufdatum. Gegen dieses Fahrerlaubnis-Wirrwarr will die Europäische Union nun vorgehen und deshalb ein fälschungssicheres und einheitliches europäisches Führerscheinmuster einführen. Geregelt ist das in der sogenannten Dritten EU-Führerscheinrichtlinie.

    Um zu verhindern, dass das einheitliche europäische Führerscheinmuster noch zu den bereits in Umlauf befindlichen 110 Mustern hinzukommt, sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass alle Bürger den neuen Führerschein erhalten. Der Bundesrat hat deshalb in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 einen zeitlich gestaffelten Umtausch aller Führerscheine beschlossen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

    Wieso muss ich meinen Führerschein umtauschen? Gibt es Unterschiede zwischen meinem alten und dem neuen europäischen Führerschein?

    Beim Umtausch handelt es sich um einen "rein verwaltungstechnischen Umtausch", schreibt das Bundesverkehrsministerium. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.

    Einen Unterschied gibt es aber: Der neu ausgestellte EU-Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Die Einführung einer Gültigkeitsdauer soll es vor allem ermöglichen, Name und Foto zu aktualisieren. Außerdem sollen so regelmäßig die neuesten Maßnahmen zum Schutz gegen Fälschungen Anwendung finden. Durch die Gültigkeitsdauer wird zudem sichergestellt, dass ärztliche Untersuchungen oder andere von den Mitgliedstaaten vorgeschriebene Maßnahmen durchgeführt werden.

    Frist: Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

    In Deutschland ist der Umtausch der Führerscheine zeitlich gestaffelt, um einen Ansturm auf die Behörden zu verhindern. Bis 2028 sollen die meisten Führerscheine umgetauscht sein. Denn danach laufen auch schon die ersten Führerscheine wieder ab, die nach 2013 ausgestellt wurden.

    Bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, können Sie den untenstehenden Tabellen entnehmen. Eine große Altersgruppe ist bereits im Januar 2022 an der Reihe.

    Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden

    Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
    vor 195319.01.2033
    1953-195819.01.2022 (keine Verwarngelder bis 19.07.2022)
    1959-196419.01.2023
    1965-197019.01.2024
    1971 oder später19.01.2025

    Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden*

    AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
    1999-200119.01.2026
    2002-200419.01.2027
    2005-200719.01.2028
    200819.01.2029
    200919.01.2030
    201019.01.2031
    201119.01.2032
    2012-18.01.201319.01.2033

    *Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

    Kann ich meinen Führerschein auch jetzt schon umtauschen?

    Ja. Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich, also auch vor dem in obenstehender Tabelle festgelegten Datum.

    Wieso müssen Autofahrer, die vor 1953 geboren sind, ihren Führerschein erst bis 2033 umtauschen?

    Um einen Ansturm auf die Behörden zu vermeiden, soll ein Großteil der aktuell im Umlauf befindlichen Führerscheine bis zum Jahr 2028 umgetauscht sein. Denn danach laufen die ersten Führerscheine, die nach 2013 ausgestellt wurden (und damit nicht vom Umtausch betroffen sind) schon wieder ab. Führerscheinbesitzer, die vor 1953 geboren sind, sind von der Regelung jedoch ausgenommen. Sie müssen erst bis zum Jahr 2033 ihre Fahrerlaubnis umtauschen. Die Betroffenen wären zu diesem Zeitpunkt mindestens 80 Jahre alt. Die Begründung des Verkehrsausschusses im Bundesrat: "Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen."

    Wo muss ich meinen Führerschein umtauschen?

    Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig.

    Was brauche ich für den Umtausch meines Führerscheins?

    Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Der ADAC erklärt: "Wurde Ihr alter (rosa oder grauer) Papier-Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen und wird direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt."

    Wie hoch sind die Kosten für den Führerschein-Umtausch?

    Die Kosten für den Führerschein-Umtausch betragen laut ADAC rund 25 Euro.

    Was passiert, wenn ich meinen alten Führerschein nicht umtausche?

    Nach Ablauf der Umtausch-Frist wird Ihr alter Führerschein laut Bundesverkehrsministerium ungültig. Wer die Frist verstreichen lässt und weiter mit seinem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Bei Lkw- und Busfahrern wird ein unterlassener Umtausch laut ADAC als Straftat gewertet. Wer mit einem abgelaufenen Führerschein im Ausland unterwegs ist, muss je nach Reiseland mit erheblichen Problemen rechnen, so der ADAC.

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