Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Wandern: Nach Ärger mit Augsburger Anwalt: Was kostet eine Bergrettung?

Wandern

Nach Ärger mit Augsburger Anwalt: Was kostet eine Bergrettung?

    • |
    Aus aktuellem Anlass: Was kostet eigentlich eine Bergrettung in Deutschland und in Österreich?
    Aus aktuellem Anlass: Was kostet eigentlich eine Bergrettung in Deutschland und in Österreich? Foto: Ralf Lienert (Symbol)

    Ein Anwalt aus Augsburg geriet Anfang Februar zusammen mit einem Bekannten beim Schneeschuhwandern im Tannheimer Tal in Bergnot. Sie setzten einen Notruf ab und wurden wenig später von der Tiroler Bergrettung in Sicherheit gebracht. Dafür stellte ihm die Bergrettung 2261 Euro in Rechnung - zu viel, fand der Augsburger.

    In einem Beschwerdebrief, der unserer Redaktion vorliegt, kritisierte der Mann die seiner Meinung nach "vollkommen überhöhte Positionen," die "nicht einmal ansatzweise den Ansätzen bei anderen Einsätzen entsprechen". Die Tiroler Bergrettung wies die Vorwürfe empört zurück. Nachdem mehrere Medien über den Fall berichtet hatten, lenkte der Augsburger Anwalt ein - und zahlte laut der Tiroler Bergrettung doch noch den Betrag. Doch was kostet eigentlich eine Bergrettung?

    In Bayern gibt es hierfür eine Pauschale. Je nach Art des Einsatzes belaufen sich die Kosten auf mehrere Hundert bis zu rund 1100 Euro. Bei Lawineneinsatz oder Vermisstensuchen mit erhöhtem Aufwand können in manchen Fällen auch mehr Kosten anfallen, zum Beispiel wenn eine Großzahl an Kräften über mehrere Tage hinweg im Einsatz sind. Die tägliche Obergrenze liegt hierbei bei 2500 Euro am Tag, so die Bayerische Bergwacht.

    Waren die Kosten für die Bergrettung in Tirol überzogen?

    In Österreich werden die Kosten hingegen bei jedem Einsatz individuell berechnet. Je nach Zahl der Einsatzkräfte und Dauer des Einsatzes fällt die Rechnung entsprechend niedrig oder hoch aus. Laut Martin Gurdet, Geschäftsführer des Bundesverbands des Österreichischen Bergrettungsdienstes, spiegelt sich der Aufwand der Bergrettung in jedem Fall in dem eingeforderten Betrag wider. Dabei würden sich die im aktuellen Fall berechneten 2261 Euro durchaus noch im normalen Rahmen befinden.

    Gerettete müssten zudem niemals die gesamten Kosten des Einsatzes tragen, so Gurdet. Die Österreichische Bergrettung finanziert die mehrere tausend Einsätze jährlich unter anderem mit staatlichen Zuschüssen und Spenden. Sollten die Kosten extrem hoch ausfallen, zum Beispiel bei einem mehrtätigen Großeinsatz, zeige sich die Österreichische Bergrettung laut Gurdet immer gesprächsbereit. Die freiwilligen Bergretter bekommen übrigens keine Entschädigung für ihren Einsatz.

    Der Augsburger warf seinen österreichischen Rettern zudem vor, sie würden von Touristen weitaus mehr verlangen als von Einheimischen. Dem ist nicht so, erklärt Gurdet gegenüber unserer Redaktion. Egal ob Österreicher oder nicht, die Kosten für eine Bergrettung werden immer am Einsatzaufwand gemessen.

    So können sich Bergsteiger vor hohen Rettungskosten schützen

    Als "kurios" bezeichnet ein Sprecher der Bayerischen Bergwacht das Verhalten des Augsburgers im Gespräch mit unserer Redaktion. Zwar könne er die Höhe der Einsatzkosten in Österreich nicht kommentieren, dennoch sei die Haltung des Anwalts befremdlich. Wie auch die österreichische Bergwacht betont er, dass der Betrag, der den Geretteten in Rechnung gestellt wird, immer noch bei Weitem geringer ist als die tatsächlichen Kosten des Einsatzes.

    Um sich vor hohen Bergrettungskosten zu schützen, können Bergsteiger entsprechende Versicherungen abschließen. Mitglieder des Deutschen Alpenvereins (DAV) sind beispielsweise automatisch im Fall von Bergrettung versichert. Laut Thomas Bucher, Sprecher des DAV, handelt es sich dabei um eine Versicherung, die auch dann greift, wenn sich Bergsteiger überschätzt haben und deshalb in Not geraten sind. Für Bergsteiger empfiehlt sich grundsätzlich eine Bergekostenversicherung, weil die Kostenübernahme in den Alpenländern und auch darüber hinaus sehr unterschiedlich geregelt ist.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden