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Fall Mühlheim: Justizministerin lehnt Strafmündigkeit für Kinder ab zwölf Jahren ab

Fall Mühlheim

Justizministerin lehnt Strafmündigkeit für Kinder ab zwölf Jahren ab

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    Christine Lambrecht lehnt die Strafmündigkeit für Kinder ab zwölf Jahren ab.
    Christine Lambrecht lehnt die Strafmündigkeit für Kinder ab zwölf Jahren ab. Foto: Monika Skolimowska, dpa

    Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat Forderungen nach einer Absenkung des Alters für Strafmündigkeit bei Kindern auf zwölf Jahre zurückgewiesen, nachdem das schwere Sexualverbrechen in Mülheim an der Ruhr eine neue Debatte über eine Gesetzesverschärfung ausgelöst hat. "Ich habe mit großem Entsetzen die Berichte über eine Gruppenvergewaltigung in Mülheim gelesen, an der auch Kinder beteiligt gewesen sein sollen - Empörung allein ist aber kein guter Ratgeber", sagte die SPD-Ministerin unserer Redaktion. "Strafrechtliche Verantwortung setzt einen bestimmten Entwicklungsstand voraus, der bei Kindern unter 14 Jahren regelmäßig nicht gegeben ist", betonte die Justizministerin.

    Laut Lambrecht ist das Ziel, die Kinder in die Gesellschaft zu integrieren

    Lambrecht verwies auf die bestehenden Möglichkeiten von Jugendämter und Familiengerichten der Gewalt von Kindern in entsprechenden Fällen zu begegnen. "Der Staat hat die Mittel in der Hand, um auch auf Straftaten von Kindern konsequent und angemessen reagieren zu können", sagte die Ministerin. "Als äußerste Mittel sind dabei auch die Entziehung des Sorgerechts oder die Unterbringung in einem Heim oder in einer Pflegefamilie möglich", erklärte die SPD-Politikerin. "Das Ziel muss sein, dass sich die Kinder in die Gesellschaft integrieren und keine Straftaten mehr begehen", betonte Lambrecht.

    Angesichts des Mülheimer Falls hatte unter anderem der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt gefordert, das Alter für die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre herabzusetzen. (rwa)

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