Ein übereifriger junger Polizist, der einer überschwänglichen Hochzeitsgesellschaft Essig in den Wein gießt, indem er einen beteiligten Autofahrer falsch verdächtigt? Nein, sagt das Augsburger Amtsgericht und spricht den Beamten frei. Der habe über einen Autokorso auf der Bundesstraße 2 bei Gersthofen zwar eine falsche Aktennotiz verfasst, aber nicht wissentlich jemanden falsch verdächtigt.
Augsburg