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Thomas Cook: Aus für deutsche Thomas Cook: Diese Marken sind betroffen

Thomas Cook

Aus für deutsche Thomas Cook: Diese Marken sind betroffen

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    Am Donnerstag wurde das Aus von Thomas Cook bekanntgegeben.
    Am Donnerstag wurde das Aus von Thomas Cook bekanntgegeben. Foto: Silas Stein, dpa (Archiv)

    Die deutsche Thomas Cook konnte nach der Insolvenz nicht gerettet werden. Die vorläufigen Insolvenzverwalter haben am Donnerstag das Aus bekanntgegeben. Die Marken Neckermann Reisen, Air Marin und Thomas Cook Signature werden kommende Woche eingestellt. Etwa die Hälfte der insgesamt 2100 Beschäftigten wird eine Kündigung erhalten. Mehr als 1000 der Arbeitsplätze bleiben aber auch erhalten, da sich für Teile des Unternehmens Käufer gefunden hatten.

    So übernimmt Galeria Karstadt Kaufhof 106 der 126 Reisebüros. Die Türkeispezialist Öger Tours und der Last-Minute-Anbieter Bucher Reisen werden durch den türkischen Reiseveranstalter Anex Tour übernommen. Die Kartellbehörde und der Gläubigerausschuss von Thomas Cook müssen den Übernahmen aber noch zustimmen.

    "DER Touristik" hat Interesse an der Hotelmarke Sentido und an Holiday Land signalisiert. Auch für Neckermann Reisen gibt es noch Hoffnung, dass diese Marke übernommen werden könnte. Bislang gibt es aber keinen Deal.

    Welche Marken gehörten bisher zu Thomas Cook? Und wie bekommen Betroffene nach der Insolvenz ihr Geld zurück? Hier beantworten wir diese weitergehenden Fragen.

    Neckermann Reisen und Co: Wer gehört alles zu Thomas Cook?

    Hier geben wir noch einmal einen Überblick über die bisherigen Marken von Thomas Cook. Diese sollen in der kommenden Woche eingestellt werden:

    • Thomas Cook Signature
    • Thomas Cook Signature Finest Selection
    • Neckermann Reisen
    • Air Marin

    Diese Marken werden von Anex Tour übernommen:

    • Öger Tours
    • Bucher Reisen

    Insolvenz von Thomas Cook: Wie bekommen Kunden ihr Geld zurück?

    Nach der Pleite von Thomas Cook springt die Insolvenzversicherung ein. Die zuständige Zurich Versicherung hat die Versicherung Karea AG beauftragt, die hier eine eigene Infoseite eingerichtet hat. Darüber können Ansprüche angemeldet werden. Außerdem gibt es die Hotline 06172/99 76 11 23.

    Die von der Insolvenz betroffenen Reisenden sollen ab Dezember entschädigt werden. Thomas Cook war allerdings nur bis 110 Millionen Euro bei der Zurich Versicherung versichert. Diese Summe wird nicht ausreichen, sodass Betroffene nur ein Teil des Geldes zurückbekommen.

    Die Insolvenzversicherung greift auch nur bei Pauschalreisen, die aus zwei Reisearten wie Flug und Unterkunft bestehen. Wer nur einen Flug oder nur eine Übernachtung gebucht hat, kann darüber kein Geld zurückbekommen. Ansprüche können dann nur über den Insolvenzverwalter hww hermann wienberg wilhelm angemeldet werden. Nicole Mertgen-Sauer, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Bremen, sieht dabei aber geringe Chancen auf Erfolg: "Betroffene dürften nur einen sehr geringen Bruchteil ihres Geldes wiederbekommen."

    Wenn die Reise per Lastschrift gezahlt wurde, kann diese innerhalb von acht Wochen nach Buchung rückgängig gemacht werden. "Und auch wer per Kreditkarte gezahlt hat, kann versuchen, den Betrag über das Kreditinstitut zurückzufordern", erklärt Mertgen-Sauer. Der Insolvenzverwalter könnte die Zahlung unter Umständen aber später wieder einfordern. (mit dpa)

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