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Kommentar: Das Grenzpolizei-Urteil ist eine Watschn für Markus Söder

Kommentar

Das Grenzpolizei-Urteil ist eine Watschn für Markus Söder

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    Markus Söder.
    Markus Söder. Foto: Fabian Sommer, dpa

    Nun hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) mit höchstrichterlichem Siegel schriftlich, was immer schon offensichtlich war: Die maßgeblich von ihm als Wahlkampfschlager 2018 eingeführte bayerische Grenzpolizei ist ein politischer Etikettenschwindel.

    Die Grenzpolizei ist letztlich eine neu verpackte Schleierfahndung

    Natürlich haben Bayerns Verfassungsrichter diese Watschn juristisch höflich verpackt. Doch das Urteil lässt keinen Interpretationsspielraum: Die vermeintliche "Grenzpolizei" ist nichts anderes, als eine neu verpackte Schleier-Fahndung, die nicht an der Grenze selbst, sondern nur auf bayerischem Boden eigene Kompetenzen hat. Direkt an die Grenze dürfen bayerische Polizisten – wie bereits vor Söders PR-Coup – nur auf Anforderung der Bundespolizei.

    Die selbst gegebenen bayerischen "Befugnisse für Aufgaben der Grenzkontrolle" haben Bayerns Verfassungsrichter dagegen als "schwerwiegenden Eingriff in die Kompetenzordnung des Grundgesetzes" und Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip einkassiert. Für eine Partei wie die CSU, die sich gerne als Hüter von Recht und Gesetz präsentiert, ist das ein heftiger Tiefschlag.

    CSU sollte das Urteil zur Grenzpolizei als Mahnung verstehen

    Dass der Freistaat seine Schleier-Fahnder-Truppe auch im Spiegel der Verfassung nennen darf, wie immer er will, ändert daran genauso wenig, wie die Tatsache, dass sich an der realen Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bundespolizei durch das Urteil nichts ändert.

    Die CSU sollte das Urteil vor allem als Mahnung verstehen, ihre politische Macht zur Gesetzgebung nicht mehr für rechtlich fragwürdige Wahlkampf-Manöver zu missbrauchen. Denn dieser Schuss kann allzu schnell nach hinten losgehen.

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