Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Online-Bewertungen: Kartellamt: Portale müssen mehr gegen Fake-Bewertungen tun

Online-Bewertungen

Kartellamt: Portale müssen mehr gegen Fake-Bewertungen tun

    • |
    Positive Kunden-Bewertungen lassen viele Produkte im Internet in bestem Licht erstrahlen. Doch nicht alle Bewertungen sind echt.
    Positive Kunden-Bewertungen lassen viele Produkte im Internet in bestem Licht erstrahlen. Doch nicht alle Bewertungen sind echt. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

    Das Bundeskartellamt hat Online-Portale und Suchmaschinen aufgefordert, auf ihren Seiten mehr gegen so genannte Fake-Bewertungen von Produkten zu tun. Die meisten Portale verwendeten bislang lediglich Wortfilter oder verließen sich auf nachträgliche Meldungen von auffälligen Bewertungen, kritisieren die Wettbewerbshüter. Nur wenige Portale nutzten bereits verfügbare technische Methoden, um gefälschte Bewertungen aufzuspüren. Es werde viel zu selten vorab überprüft, ob Bewertungen tatsächlich von Käufern des Produkts stammten. 

    Spezialisierte Dienstleister und Bots: So entstehen Fake-Bewertungen

    Das Bundeskartellamt hatte in einer sogenannten Sektoruntersuchung Nutzerbewertungen im Internet unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse liegen jetzt vor. "Nutzerbewertungen sind eine ganz zentrale Entscheidungshilfe beim Online-Kauf", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Online verkauften sich Produkte und Dienstleistungen mit vielen und mit positiven Bewertungen deutlich besser, als solche mit wenigen oder negativen Bewertungen. Leider seien Fake-Bewertungen ein weit verbreitetes Phänomen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher sei es sehr schwer, echte von unechten Bewertungen zu unterscheiden.

    Der Bericht des Bundeskartellamtes beschreibt, wie Fake-Bewertungen zustande kommen können. So gebe es spezialisierte Dienstleister, bei denen positive Bewertungen gekauft werden könnten. Dabei würden Nutzern häufig kostenlos Produkte überlassen oder andere Belohnungen für positive Bewertungen gewährt. Auch Software, sogenannte Bots, könnten eingesetzt werden, um Bewertungen künstlich zu erzeugen.

    Gutscheine, Gewinnspiele und Co.: Kartellamt rät zu Motivation für echte Bewertungen

    Verfahren gegen einzelne Unternehmen, bei denen es den Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße gibt, kann das Bundeskartellamt nicht einleiten. Im Gegensatz zum Kartellrecht hat die Behörde im Bereich Verbraucherschutz keine entsprechenden Befugnisse. Mundt appellierte deshalb auch an die Verbraucher, Produktbewertungen kritisch zu betrachten: "Achten Sie auf mögliche Hinweise wie übertriebene Sprache und wiederkehrende Muster, lesen Sie möglichst viele verschiedene Bewertungen und befassen Sie sich aufmerksam mit den Hinweisen, die manche Portale über die Verfasser der einzelnen Bewertungen machen."

    Ein Problem sei auch, dass es in vielen Bereichen zu wenige Bewertungen gebe. Je mehr echte Bewertungen es gebe, umso hilfreicher seien diese für die Entscheidung für oder gegen einen Kauf oder eine Buchung, betont das Kartellamt. Um mehr Bewertungen zu bekommen, könnten Portale und Anbieter die Verbraucher zum Verfassen von Bewertungen motivieren. Dies könnte durch Gutscheine, Gewinnspiele oder kleinere Geldbeträgen erfolgen. Für neue Produkte könne auch der Einsatz von kostenfreien Produkttests sinnvoll sein. Solche Anreize und Produkttests seien verbraucherrechtskonform, wenn die Bewertungen klar und deutlich gekennzeichnet werden. (dpa)

    Lesen Sie dazu aus unserem Archiv:

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden